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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-04-07 · Heft 15 (7.4.1868) · p. Seite 293

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 15 (7.4.1868)
Date
1868-04-07
Page
Seite 293 (sequence 11)
Language
German
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Nachträge. Berlin, 26. März. Der Minister des Innern hat den Oberpräsidenten der Rheinprovinz angewiesen dafür zu sorgen, daß an die Universität zu Bonn ans den Straf-Gefangenen und Detentionsanstalten mehr Leichen als bis jetzt zugewiesen würden. Es werden nur einige Kategorien ausgenommen- und darnnter anch die jüdischen Leichen. — Bei dem Reichstage ist bereits eine Petition eingelaufen, welche sich über die Verordnung der großherzoglichen Regierung beschwert, nach welcher die Juden zwar Güter kaufen, aber die mit denselben verbundene Polizeigewalt nicht ausüben können, dennoch aber von der Regierung eingesetzte Stellvertreter bezahlen müssen. Mainz, 23. März. (Privatmitth.) Rach einem heftigen Kampfe ging Bamberger als Vertreter des hiesigen Wahlkreises beim Zollparlemente aus der Wahlurne hervor. Bei dieser Gelegenheit zeichneten sich die Ultramontanen wieder aus. Als Bamberger bei«! Schluß der Wahl das Eentralbureau der Fortschrittspartei verließ, zog ihm eine Menge junger und und älterer Leute mit dem Rufe nach: „Jud' geh caput und hepp, hepp!" Solches Benehmen kann nur aus dem Gehirn des verblendetsten Fanatismus kommen, da, wo man Conventionen im Geheimen abschließt, 147 Fragen zur Ausforschung des Volkes für die Geistlichen aufstellt, wo man Jesuiten wieder gesetzlich einführt, wo man von der Kanzel herab den blindesten Fanatismus predigt, wo, fügen wir hinzu, ein Mensch wie Lehmann seinen „Israelit" erscheinen läßt, da, sagt das „M. I.", kann man sich wohl solche Scandalscenen denken, die an das Mittelalter erinnern, und wäre die freie Presse nicht, unsere Ultramontanen würden sicherlich die Inquisition wieder einführen. O, du böser Guttenberg, was hast du gethan? Frankfurt a. Main, 30.März. (Privatmitth.) In einer am 25. Adar in Wilna stattgehabten Sitzung des dortigen Rabbinats wurde beschlossen, daß in Hinsicht auf die Theurung aller Brodfrüchte das ungerechtfertigte Verbot des Genusses von Hülsenfrüchten am Pesach, wie Erbsen, Bohnen, Hirse rc. in diesem Jahre keine Giltigkeit haben soll. Dieser Beschluß ist mit den Unterschriften des Rabbinats und der Gemeindevorsteher im Hamagid M. 13 zur KenMNiß gebracht. Wir erwarten nicht, daß die orchod. Presse in Deutschland von diesem Beschlüsse Ronz Nimmt; denn dieselbe hat weit wichtigere Interessen zu vertreten, wie z. B. ob die eheliche Einsegnung durch Reformrabbiner gesetzliche Giltigkeit habe, da sie nicht darauf achten, daß der zu den Scgensprüchen gebrauchte Wein von orchod. Weinhandlungeu bezogen werde. Wie wichtig die Rücksicht auf die orchod. Bezugsquellen des Weins auch im Allgemeinen ist, vernahmen wir in einer Predigt am Sachersabbath, in der der Redner die Uebertretung der Sabbath- und Speisegesetze mit dem Genuß nicht koscher« Weins in Eine Kategorie stellt!! K. Bukarest, 20. März, Nach dem Echo Danubien hat ein gewisser Hajdeu, ein getaufter Jude, im Solde der Regierung ein Pamphlet geschrieben, in welchem er u. A. behauptet, daß auf 4 Rumänen 1 Jude komme, so daß also von 5 Mill. Einwohnern weit über 1 Million Juden in den beiden Donaufürstenthümern wohnten. Nach authentischen Listen wohnen aber in der Moldau nur 23,605 israelitische Familien, in der Wallachei 4105, total 27,710, mit 110,540 Seelen. Es kommt also erst auf 50 Rumänen 1 Israelit. Man weiß, wohin solche lügenhafte statistische Angaben zielen. Rußland. Petersburg, im Februar. Bekanntlich war bis jetzt, wie den geborenen Polen, auch den Juden die Pachtung von Gütern in Westrußland verboten und durften die Juden dort überhaupt nur Brenner und Pächter von Dorfwirthshäusern (Krügen) sein. Nachdem sich aber herausgestellt hat, daß die Juden in jener Gegend fast die einzigen Personen sind, welche die nöthigen Kenntnisse zur Leitung industrieller Etablissements besitzen, hat die Regierung sich veranlaßt gesehen, die betreffende gesetzliche Bestimmung dahin abzuändern, daß Juden auch Pächter oder Verwalter der bei den Gütern bestehenden Mühlen, Brennereien, Runkelrübenzucker-, Glas- und anderer Fabriken, nur nicht ganzer Güter oder zu diesen gehöriger Ländereien, werden dürfen. 15*

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