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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-04-07 · Heft 15 (7.4.1868) · p. Seite 292

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 15 (7.4.1868)
Date
1868-04-07
Page
Seite 292 (sequence 10)
Language
German
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stütze ist keine Synagoge und der Richter ist kein Rabbiner. Die Ceremonien der Hauptbedeckung und. des Handauflegens auf die Thora ist daher nicht blos ungehörig, sondern auch eine Beschränkung der Religionsfreiheit des größten Theils der gebildeten Israeliten, die nach europäischer und nicht nach orientalischer Sitte leben. Auch liegt eine Inkonsequenz darin die Assistenz eines Rabbiners zurückzuweisen, und die im §. 4 für Israeliten oorgeschriebene Ceremonie beizubchalten. Betrachtet man die Gerichtsstube als ein jüdisches Bethaus und fordert, daß der Israelit sein Haupt bedecke, so dürfte auch der Rabbiner dort an seinem Platze sein. Am richtigsten urtheilre der französische Cassationshof im Jahre 1846, indem er sagte: die wirkliche Bürgschaft gegen den Meineid liegt im Gewissen des Menschen, nicht in Feierlichkeiten, die der Eidesleistung gar keine höhere Kraft verleihen", und wir hoffen, daß die liberalen Abgeordneten des Reichsraths nicht blos die Assistenz eines Rabbiners bei der Eidesablegung eines Israeliten für überflüssig erklären, sondern auch den auf die Israeliten sich beziehenden Theil des $. 4 streichen und alles Confessionelle aus der Eidesform entfernen werden." <Dies ist Alles ganz richtig und es fragt sich daher nur, ob in dem gedachten Entwürfe, der uns augenblicklich nicht vorliegt, für die Eidesleistung der Christen eine allgemeine Eidesformel ohne allen speeifisch kirchlichen Sinn vorgeschlagen worden, um auch für die Bekenner des Judenthums nichts anders zu zu fordern. Sobald aber für die Christen eine Form ausgestellt worden, die etwas specifisch Christliches enthält, kann selbstverständlich dieselbe nicht auch für Juden gebraucht werden. Auf eine solche allgemeine Eidesformel, wie sie z. B. in Frankreich gesetzlich ist, müßten die bezüglichen Anträge gehen. Redact.) Pest, 7. März. Die „Presse" enthält folgenden Artikel: Die Städte und Comitats - Municipien, die von wirklich liberalem Geiste getragen sind, hielten es gleich nach der gesetzlich ausgesprochenen Emancipation der Juden für ihre Pflicht, durch Ernennung einiger Honorär-Repräsentanten das Princip sofort practisch zu bethätigen. Auch in Pest spricht man seit Langem von einem in dieser Richtung zu stellenden Antrag, aber bis gestern fand sich Niemand, der die Initiative ergriffen hätte. In der letzten Sitzung kam die Sache endlich zur Sprache, und was Niemand erwartet hätte, die Repräsentanz der Hauptstadt Ungarns lehnte den Antrag ab, einige Bürger israelitischer Confession in den städtischen Bertretungskörper aufzunehmen. Natürlich erklärte man nicht geradezu, man wolle keine Juden als Vertreter — das wäre denn doch zu lächerlich — sondern man hüllte sich wie gewöhnlich in die Formen der Gesetzlichkeit. Man würde israelitische Mitbürger sehr gerne im städtischen Bertretungskörper sehen, aber das Gesetz verbiete es, dieselben ohne Wahl aufzunehmen. Die Tartüfferie in diesem Beschlüsse ist zu augenfällig, als daß man dieselbe erst näher bezeichnen müßte. Wo ist das. Gesetz, welches verbietet, Ehrenbeamte oder Honorär - Repräsentanten zu ernennen? Hat Pest einen speciellen coipus juris. oder kennt man im ganzen Lande nicht das ungarische Recht? Erst vor einigen Tagen ernannte die Schwesterstadt Ofen einige jüdische Repräsentanten, und nun kommt die Hauptstadt, die doch dem ganzen Lande mit der Fackel der Intelligenz, und des Liberalismus voranleuchten sollte,, und faßt einen Beschluß, der an Engherzigkeit seinesgleichen sucht. ^.So weit wir die Stimmung der Pester Judeuschaft kennen, geizt sie nicht danach, auf exceptionellem Wege in die städtische Repräsentanz zu gelangen. Wenn das Gesetz über die Reorganisation der Municipien erledigt sein wird, hat auch eine Neuwahl stattzufinden und'bis dahin läßt sich schon warten. Da wir schon bei diesem Capitel sind, wollen wir auch eines characteristischen Falles erwähnen, der sich vor einigen Tagen im Borsoder Comitat zugetragen. Die Deakpartei hielt eine Conferenz, in welche sich, wie gewöhnlich, auch einige Anhänger der äußersten; Linken hineinschmuggelten. Gleich zu Beginn der ■ Sitzung erhoben dieselben ein furchtbares Geschrei; „Eljen Kossuth," und als sie in Folge dessen aus der Conferenz verwiesen wurden , rächten sie sich an den bei der Berathung anwesenden Israeliten, die sie mit Schimpfwörtern überhäuften. Das ist denn die Demokratie und der über alles Lob erhabene Liberalismus unserer äußersten Linken. So finden sich die Extreme. Die Pfahlbürger der Hauptstadt und die Radicalen des flachen Landes in Einem Revier. Und solche Elemente wollen die Freizügigkeit gepachtet haben!

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