Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1868)
- Date
- 1868-04-07
- Page
- Seite 294 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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(Was sagt hierzu der Herr Bürgermeister von Mitau? Uno warum enthält der Staat den Juden noch immer die Erlaubniß vor, Güter erwerben zu können? Soll denn das verlebte Vorurtheil immer nur stückweise durch die eiserne Nothwendigkeit vom Körper der Gesellschaft abgerissen werden? Red. d. A. Z. d. I.) Anzeigen. Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist am 15. Mai d. I. die Stelle eines Cantors, Schächters und Vorlesers der Thora zu besetzen. Als Cantor muß derselbe nicht nur nach altem Ritus befähigt und tüchtig sein, sondern auch nach moderner Weise vorbeten und hinlängliche musikalische Kenntnisse besitzen, um erforderlichen Falls einen Chorgesang einführen und leiten zu können. Ferner muß derselbe einen solchen Grad von Bildung haben, um im Stande zu sein, die Corporations-Casse verwalten und als Corporations-Secretär fungiren zu können. Diese Functionen können nach kurzer Unterweisung leicht angeeignet werden und nehmen nicht viel Zeit in Anspruch. Außerdem hat derselbe die vorkommenden Eide abzunehmen. Da indessen allen diesen Functionen vorzustehen, einer Person allein zu.schwer fallen dürfte, so hat der anznstellenve Cultus-Beamte die Verpflichtung zu übernehmen, einen Schächter und Hilfs-Cantor auf eigene Kosten, welche sich auf circa 300 Thlr. belaufen könnten, zu engagiren, über welches Engagement mit dem Vorstande eine Verständigung vorangehen muß. Der von dem Cantor anzustellende Schächter erhält von der Gemeinve freie Wohnung. Sowohl der Cantor selbst, wenngleich er nur als Hilfsschächter fungiren soll, so wie der von demselben zu engagirende Schächter, müssen, bei der hiesigen nicht unbedeutendeu Schächterei, hinlängliche Gewandtheit besitzen. Das jährliche Einkommen, bei freier anständiger Amtswohnung, wird sich mindestens auf 900 Thlr. belaufen , so daß, nach Abzug von 300 Thlr. für den Schächter und Hilfs-Cantor, ein sicheres Einkommen von 600 Thlr. jährlich verbleibt. Qualificirte Persönlichkeiten — aber auch nur solche — wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Befähigungs- und Moralitäts-Zeugnisse melden. Gnesen, den 15. März 1868. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand. M. Russatz. M. Loewy. H. Heischberg. Die israelitische Gemeinde in Gotha beabsichtigt einen jungen Mann, Seminaristen, welcher gleichzeitig dem Amte eines Lehrers, Vorbeters und Schächters vorstehen kann, sofort mit 200 Thlr. Salair und entsprechenden Nebeneinkünften zu engagiren. Gefl. Offerten werden franco Adr. H. Heinemann Gotha erbeten. Ein Cantor, Schächter und jüd. Elementarlehrer, der auch im Hebräischen Unterricht ertheilen kann, sucht baldigst ein Unterkommen mit wenigstens einem jährlichen Einkommen von 250 bis 300 Thlr. pr. Franco-Off. unter Chiffre J. B. P. befördert die Exped. d. Blattes. Vaeanz. Die hiesige Cantor- und Schächterstelle ist vom l. September a. er. ab zu besetzen. Das Einkommen beträgt außer freier Wohnung ca. 450 Thlr. Musikalische gebildete Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen vier Wochen bei dem Unterzeichneten Vorstände melden. Reisekosten werden nicht, erstattet. Kozmin. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. H. Lewezyck._ Die hier zum i. Mai d. Jahres vacante Borbeter¬ und Schächterstelle mit einem Einkommen von jährlich 350 Thlr. soll neu besetzt werden. Geeignete Bewerber wollen sich melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Po ln. Cr on e den 26. März 1868. DerSynagogen Gemeinde-Vorstand _Ph. Ascher._ In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Religionsi-68p. Elementarlehrerstelle, für welche ein Gehalt von 400 Thlr. jährlich ausgesetzt ist, vacant. Bewerber, die zugleich den Unterricht in dem Lateinischen und Französischen zu ertheilen im Stande sind, und das Amt am 1. Mai e. übernehmen können, wollen bis zum 20. April c. unter Einreichung ihrer Qualifications-Zeugnisse und eines Lebenslaufes bei uns melden. Mewe den 28. März 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Bacante Stelle. Die. neu constituirte Cultusgemeinde Neumarkt in der Oberfalz sucht einen Religionslehrer, der zugleich das Vorsänger- und Schächteramtzu versehen hat, zu engagiren. Das fixe Jahreshonorar ist vorläufig auf 300 fl. nebst einer sehr freundlichen Wohnung und 160 fl. an Accidenzien bestimmt. Es ist übrigens bei Anwachs der Gemeinde, die für jetzt aus 13 Familien besteht, eine Gehaltsaufbesserung namentlich bei entsprechenden Leistungen, in Aussicht genommen. Befähigte Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Anlage ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand frankirt einsmden. Neumarkt 22. März 1868. Oettinger, Cultus-Borstand.