Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1868)
- Date
- 1868-04-07
- Page
- Seite 291 (sequence 9)
- Language
- German
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291 Österreichischer Kaiserstaat. Pest, im Febr. «Privatmitth). Der hies. „Pester allgemeine israelitische Kranken- und Leichenverein," dessen vieljähriger Vorsteher, Herr Anton Kurländer, schon viele wohlthätige Vereine gegründet hat, hat deren Zahl jetzt auch durch eine Waisen-Erziehungsanstalt vermehrt, allerdings nur für Waisenkinder verstorbener Mitglieder dieses Vereines. In einer großen Gesammtheit ist es oft nützlicher und erfolgreicher, sich auf ein gewisses Maß zu beschränken, als sich von vornherein in seinen Bestrebungen ein zu weites Ziel zu setzen. Denn das anfänglich Beschränkte kann ausgedehnt werden, während ein zu weit ausgedehnter Plan in der Regel scheitert. So nothwendig daher auch an diesem Platze eine allgemeine isr. Waisenanstalt wäre, so wird doch Herr Kurländer jedenfalls viet sicherer dahin gelangen, zunächst das Bedürfniß innerhalb des gedachten Vereines zu befriedigen. Ein Comits trat zusammen, entwarf die Statuten, die bereits von der Statthalterei sanctionirt worden und jetzt in ungarischer und deutscher Sprache nebst einem Subscriptionsausruf im Druck erschienen sind. Die Namen der Männer, die an der Spitze stehen, verbürgen eine gewissenhafte und zweckentsprechende Ausführung. Die Waisen sollen in der Anstalt erzogen werden, die öffentlichen Schulen besuchen, im Hause Nachhülfe und streng religiöse Bildung, sowie eine angemessene körperliche Verpflegung erhalten. Allerdings erscheint uns die Organisation der Verwaltung und Direction etwas zu weitläufig; die demokratischen Anforderungen unserer Zeit haben bei practischen Vereinen und Anstalten immer den Nachtheil, durch die Betheiligung zu vieler Personen an dem Regime die tüchtige Exekutive zu gefährden. Die kommende Zeit muß uns hierüber wieder hinweghelfen und einstweilen heißt es auch hier: der Buchstabe tödtet und der Geist macht lebendig. Sind nur immer einige wenige Personen vorhanden, welche sich einer solchen Anstalt mit ganzer Hingebung annehmen, so hat das Weitere nichts zu sagen. Für jetzt kommt es besonders darauf an, daß sich recht viele Beiträge zum Stiftungsfond und der laufenden Kasse finden — doch in einer Gemeinde wie die Pester brauchen wir keine Besorgniß zu hegen, daß sich die Herzen und Hände für einen solchen Zweck verschlossen fänden. Die Zahl der auszunehmenden Waisen beiderlei Geschlechts wird sich nach den Mitteln richten, die zusammen kommen werden. Wir hätten daher nur eine Bemerkung zu machen, die wir aus eigener Beobachtung, so wie auch aus den öfteren Berichten dieses Blattes über ähnliche Anstalten gezogen haben, nämlich, daß die Gründer dieser Waisen-Erziehungsanstalt bei deren Einrichtung doch sehr auf die möglichste Einfachheit, also auch Wohlfeilheit sehen mögen, und sich nicht von dem Streben bcthören lassen, durch einen äußeren Schein von Eleganz und gar Opulanz bestechen zu wollen, und so die Mittel der Anstalt statt für eine möglichst große Zahl von Waisen, für äußere Gegenstände in unützer, ja schädlicher Weise zu verwenden. Es giebt Waisenanstalten, die in dieser Art auf jeden ihrer Zöglinge soviel und mehr verwenden, als sonst die Pension eines bemittelten Zöglings zu kosten pflegt. Daß hierdurch die Ergebnisse der Wohlthätigkeit gemißbraucht werden, brauche ich nicht zu sagen. Ebenso versteht es sich von selbst, daß auch der entgegengesetzte Fehler, die Armseligkeit oder gar die Unreinlichkeit vermieden werden muß. Es ist für Waisenkinder Manches nicht zu gut, doch aber auch Manches den Verhältnissen und der Zukunft nach zweckwidrig und überflüssig. Herrn Kurländer aber müssen wir vor Allem für sein unermüdliches Streben Dank und Anerkennung wissen. Wien, 12. März. Die „Presse" enthält folgenden Artikel: Von einem ausgezeichneten jüdischen Theologen, dem schon seiner Stellung wegen das Wort gebührt, wenn es sich um jüdisch-kirchliche Fragen handelt, erhalten wir folgende Zuschrift: „Der vom Concursausschuß des Reichsraths adoptirte §. 4 des von dem Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurfs „zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht," welcher den Israeliten vorschreibt, daß sie bei der Eidesleistung das Haupt zu bedecken und die rechte Hand auf die Thora zu legen haben, entspricht wohl den Ansichten einiger Rabbiner, aber nicht der Lehre der jüdischenReligion, die keine andere Eidesformel als die Anrufung des göttlichen Namens kennt. Wenn der Eid, wie es in früheren Zeiten geschah, in der' Synagoge oder vor einem jüdischen Richter-Collegium geleistet wird, so hatte die Berührung der Thora und die Bedeckung des Hauptes einen Sinn; allein die Gerichts- 15