Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1868)
- Date
- 1868-04-07
- Page
- Seite 285 (sequence 3)
- Language
- German
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Manoeuver von der gegenwärtigen Regierung in Scene gesetzt worden, das haben wir bereits wiederholt und zur Genüge nachgewiesen. Der im Volke vorausgesetzte Judenhaß und alle ans dem gewerblichen Gebiete vorhandenen eigennützigen Triebfedern sollten in Bewegung gesetz werden, um der herrschenden Regierungspartei, ihren Gegnern, namentlich den Bojaren gegenüber, einen großen Anhang zu schaffen. Das Volk und alle Gewerbtreibeuden sollten voraussetzen, daß die Regierung ihre materiellen Interessen schütze und durch die Beseitigung der Juden alle Concurrenz entfernen wolle. Dies leuchtet aus denk Gesetzentwürfe selbst allzuklar hervor. Wie sehr aber dadurch alle wirthschaftlichen Jntereffen des armen Volkes Lenachtheiligt werden, und wie man dadurch den letzten Rest von Wohlstand im Lande völlig untergräbt, mögen die Regierungsmänner wohl wissen, setzen aber voraus, daß das Volk es erst dann begreifen werde, wenn es zu spät sein wird. Die zehn Artikel des beantragten Entwurfes zu prüfen und zu kritisiren, wird Niemand von uns fordern. Sie sind zu ungeheuerlich, gehen selbst über Alles hinaus, was das Mittelalter an gesetzlichen Beschränkungen der Juden in seiner dunkelsten Zeit erdacht hat, daß ihren Widersinn gegen allen politischen, juridischen, socialen und wirthschaftlichen Verstand auseinanderzusetzen, eine völlig überflüssige Bemühung wäre. Nur von zwei Seiten wollen wir sie kurz beleuchten. Das Mittelalter bringt uns nicht wenige Beispiele von.Verbaunungsdekreten, von völligen Austreibungen der Juden aus ihren, oft sehr alten Sitzen. Dies waren jedoch ehrliche und offene Akte einer umumwundenen Gewaltthätigkeit, eines offenherzigen Fanatismus gegen die Verfahrungsweise der rumänischen Regierung und den vorliegenden Gesetzentwurf. In diesem waltet nur Hinterlist vor. Man schlägt die Juden nicht todt, man verjagt sie nicht, man sagt ihnen nicht wie der spanische Ferdinand: binnen so und so vieler Monate müßt ihr das Land verlassen haben — sondern man schneidet ihnen alle Wege des Erwerbes ab, man verstopft ihnen alle Quellen des Unterhaltes, man unterwirft sie allem Barbarismus der Ortsbehörden, allen Chikanen vexatorischer Clauseln, um sie dem höchsten Elend, der aufreibendsten Noch zu unterwerfen und sie so in den Staub tiefsten Verfalls zu treten. Sicherwie man uns wiederholt mittheilt, die Geistlichkeit sich durchaus nicht an der Verfolgung betheiligt, sondern ihr überall entgegentritt. lich wäre ein umumwundenes Berbannungsdekret bei Weitem vorzuziehen; es würde eine nicht geringe Zahl auf's Härteste treffen, doch aber nur vorübergehend. Wird aber dieser Entwurf Gesetz, so ziehen die begüterten Juden aus dem Lande. Die Menge aber, die nur geringe Mittel und noch geringere Kenntniß des Auslandes hat, bleibt im Lande, und verschmachtet und verkümmert in der Hoffnung, daß es wieder besser werden werde, und in der trostlosen Verzweiflung, anderswo ihr elendes Dasein nicht fristen zu können. Dies ist der Charakter dieses Entwurfes, und wir hüten uns wohl, die Gerechtigkeit und Humanität bei den Rumänen anzurufen, Eigenschaften, welche in den Geistern und Herzen von Männern, die einen solchen Entwurf unterschreiben, schon völlig erloschen sein müssen. Die andere, wichtigere Seite — wichtigere, weil sie eine Aenderung in der Tendenz der Rumänen noch hervorzubringen vermag — ist die politische. Rumänien ist seit neun Jahren erst ein selbstständiger Staat. Es ist hierzu nicht durch die Kraftanstrengung und einen mannhaften Sieg der Rumänen selbst gekommen, sondern durch den Willen der Großmächte. Diese haben dieses Werk vollbracht, weil sie hiermit einen Staat der Gesittung nach den Grundsätzen des 19. Jahrhunderts za gründen vermeinten, und dies allein konnte das Motiv abgebeu, die beiden Völker, Wallachen und Moldauer, der Herrschaft der Türken zu entziehen und sie zu vereinigen. Schlägt nun dieser neue Staat allen Grundsätzen unserer Zeit in's Gesicht und etablirt eine Herrschaft, gegen welche die Türkei eine freiheitliche und humane gewesen, können es die Schutzmächte verantworten, dies zu dulden und ihr eigenes Werk so entstellt und verkehrt zu sehen? Andererseits, eine Anzahl der in Rumänien wohnenden Juden sind z. B. österreichische Unterthanen, die unter dem Vorbehalt der Reciprocität in den Donaufürstenthümern weilen. Kann es die österreichische Regierung dulden, daß ihre Unterthanen in Ruinänien so mißhandelt und erdrückt werden, ohne die rumänische Regierung zu zwingen, anders zu verfahren? Liegt irgend eine Consequenz darin, an den Grenzen Ungarns einen solchen St aat zu haben, wie jetzt Rumänien ist? Wir wissen, was Judenfeinde einwenden werden. Sie werden den unglücklichen rumänischen Israeliten zu ihrem unerträglichen Joche noch die Schuld hinzufügen, zu solchen Maßnahmen gerechte Ursache gegeben zu haben. Wir wollen hierüber kein Wort verlieren. Die Geschichte hat hinlänglich alle solche Lügengewebe und ihre 15*