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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-24 · Heft 13 (24.3.1868) · p. Seite 244

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 13 (24.3.1868)
Date
1868-03-24
Page
Seite 244 (sequence 2)
Language
German
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244 Juli 184 7 hat den Gemeinden einen Vorstand und eine Repräsentantenversammlung gegeben. Diese, der gesetzgebende Faktor, geht aus den Wahlen der Gemeinde, jener, der epekutivische Faktor, aus den Wahlen der Repräsentanten hervor. Die Vereinbarung dieser beiden Instanzen macht die Gemeinde ganz und gar selbstständig. Aber das Gesetz hat ein Doppelgesicht, denn eine Reihe von Paragraphen gestattet den beiden Gemeindebehörden, die Regierung um Entscheidung streitiger Punkte zwischen ihnen anzugehn. Was sieht man nun? Wir kennen leider eine große Zahl von Gemeinden, die aus den Bureaus der Regierung garnicht wegkommen. Nicht allein fliegen die Beschwerden des Vorstandes über die Repräsentanten, der Repräsentanten über den Vorstand und einzelner Gemeindemitglieder über beide mit mehr oder weniger Unterschriften beständig in Kanzeleien der Regierung und haben einen langen correspondenzlichen Fortgang, sondern viele Gemeinden betrachten die Regierung in naivester Weise als Gewissensrath und Rechtsanwalt, und bei dem geringsten Bedenken in einer noch so kleinen Sache richten sie ihre Anfragen an die Regierung. Am eigenthümlichsten erschien uns dies bisweilen, wenn man die Personen etwas näher kennt, und sieht, wie bei diesem Verfahren die sonstige politische Ansicht garkeine Einwirkung hat, und daß Leute, welche sonst ihre demokratischen Grundsätze mit großem Gepränge geltend machen, in jüdischen Angelegenheiten sofort die Phrase im Munde führen: „Wir müssen an die Regierung gehen." Wir verwahren uns feierlich, bei dieser Schilderung irgend eine besondere Gemeinde im Auge zu haben. Das wäre auch unmöglich, denn ihrer ist Legion, die dies zu ihrer Lebensgew ohnheit gemacht haben. Man wird nicht eben finden, daß dies eine Lichtseite des neueren jüdischen Gemeindelebens ist. In einer Zeit, wo nicht allein Alles nach Decentralisation schreit, sondern wo bereits unabweisliche Lebensbedingungen des Staates dahin nöthigen; zu einer Zeit, wo das Selfgovernment für alle einzelnen Glieder der Gesellschaft in Anspruch genommen, und erkannt wird, daß der gesellschaftliche Organismus durch gewaltsame Einschnürung der einzelnen Gliedmaßen nicht an Kraft gewinnt, sondern verliert; zu einer Zeit endlich, die in Glaubenssachen, in der Beschränkung der Gewissensfreiheit und alles dessen, was damit zusammenhängt, so überaus empfindlich ist — zu einer solchen Zeit ist es betrübend, wahrzunehmen, wie in fast allen Ländern die Juden sich und ihre Gemeinden in eine völlige Unselbstständigkeit und Abbängigkeit hineinschaffen, sich selbst Vormünder aufstellen und in ihren heiligsten Angelegenheiten die Entscheidung nichtjüdischer Autoritäen fordern! Allerdings fehlt es nicht ganz an Beispielen ähnlicher Art in früheren Zeiten unserer Geschichte. Erinnern wir z. B. an den Streit der Synagoge, ob in ihr die heilige Schrift in hebräischer Sprache oder in der griechischen Uebersetzung vorgetragen werden solle, und wie durch die Petitionen der Parteien diese Streitfrage an den Kaiser zu Byzanz zur Entscheidung gebracht wurde. Aber es geschah doch nur selten, und die Juden hüteten sich wohl, die kleine Domäne, die ihnen noch für Selbstverwaltung geblieben, mit eigenen Händen denen zu öffnen, von welchen sie doch nur eine wenig sachgemäße, wenn nicht ungerechte Beurtheilung zu erwarten hatten. Jetzt aber ist dies zu einer Art Epidemie geworden, die zuletzt bei den Staatsbehörden selbst Widerwillen, wenn nicht sogar Verachtung Hervorrufen muß. Grund genug, um bei unseren Glaubensgenossen einmal öffentlich dagegen vorstellig zu werden. Man wird aber auch nach der Ursache dieser sonderbaren Erscheinung fragen. Wirg^e.^ zwar zu, daß auch bei manchem Vorsteher die Eitelkeit mit im Spiele ist, recht viel mit der Regierung zu correspondiren zu haben. Dies ist jedoch nur nebensächlich. Hauptursache ist der Mangel an Selbstachtung, Selbstschätzung, Selbstbewußtsein. Wohl verstanden, wir meinen hierbei nicht die Selbstachtung der eigenen Person, sondern des Judenthums und als Jude. Wäre diese Selbstachtung da, so würde man sich hüten, in allen Dingen und namentlich in solchen, welche lediglich jüdisch sind, nach oben zu gehen und sich die Curatel zu erbitten. So aber ist dieses Selbstgefühl zumeist verloren gegangen, und findet darin keine Schranke für dieses Gebühren. Denn zu diesem Mangel an Selbstachtung kommt der Mangel an Friedensliebe und Versöhnlichkeit, d. h. positiv kommt die Zank- und Streisucht hinzu, welche rechthaberisch sich an jede Frage klammert, um die eigene Meinung durchzusetzen. Wir haben nämlich Gott sei Dank! auch Gemeinden, und zwar meist die größten, wo es sich also schon um Dinge von Belang handelt, wo Vorstand und Repräsentanz sich immer zu verständigen wissen, und durch angemessene Form, wie durch rechtzeitiges beiderseitiges Nachgeben und Ausgleichen nicht blos der Friede erhalten, sondern die besten Resultate erzielt werden. Diese Beispiele zeigen also, daß weder in den Objekten, noch

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