Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1868)
- Date
- 1868-03-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226649--25905-3261422- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
32 Jahrgang M 13. Allgcmcille Zeitung des Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 24. März 1868. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis V/-> Bogen. Preis des Jahrgangs t Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit I ‘/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sächs. Haupt-Zeitungs-Bmeau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Eine sonderbare Erscheinung. Ungarischjüdische Notablenversammlung. VI. und VII. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Dresden. Oesterreichischer Kaiserftaat: Wien. Frankreich: Paris. Großbritanien: London. Nachtrag. Feuilleton-M^ag^r Aus den Papieren eines jüdischen Seelsorgers. — Vergleichende Studien über den Talmud. Leitende Artikel. Bonn, 15. März. Eine sonderbare Erscheinung. Es sind jüngst in diesem Bl. mehrfache Fälle berührt worden, aus welchen hervorging, daß unsere Glaubensgenossen in neuerer Zeit allzusehr die Gewohnheit angenommen haben, bei jeder streitigen Frage, in jedem Zwiste, die sich innerhalb der Gemeinden erheben, an die weltliche Macht zu appelliren, die Entscheidung bei den Staatsbehörden nachzusuchen. Welcher Art auch die Fragen seien, selbst Cultusfragen, immer aber interner Natur, man ging sofort an die politische Behörde, um sich Recht sprechen zu lasten. So geschah es im West, so im Ost, so in den Ländern, die dazwischen liegen. Erst neulich wurde aus Paris geklagt, daß von jüdischer Seite der Senat mit Petitionen bestürmt wird und zwar gegen alle möglichen religiösen Dinge bis auf den Preis der Mizwoth. Aus Pest ist neuerdings erst gemeldet worden, wie die sog. Orthodoxen sich zusammengethan und den Cultusminister bestürmen, ihnen ihre unbedingte Herrschaft zu erhalten, oder doch die ganze Judenheit in zwei völlig getrennte Lager zu theilen — trotzdem das allgemeine Stimmrecht den Juden in ihren Gemeinden gegeben werden soll, von vornherein also jede Partei ihren vollen Ausdruck sich erwerben kann. Noch kläglicher ist das, was eben ans Krakau gemeldet wird. Die dortige Tempelgemeinde will einen polnischen Prediger anstellen, die Orthodoxen wollen es Hintertreiben und wenden sich an einflußreiche Freunde in Lemberg und Wien, um von oben her ein „Halt" zu bekommen; dagegen wandert eine Deputation der Tempelgemeinde nach Wien, um von den Ministerium das „Ja" zu erhalten. Es ist bekannt, wie viel, in den früheren Jahren unter dem Bach- Thunschen Regiment ein Hofbanquier als Beschützer der Orthodoxie intrigmrt hat. Das Schlimmste wäre, wenn jetzt bei der liberalen Strömung die liberalen Juden seitens der liberalen Ministerien in ähnlicher Weise Concessionen zu erhalten suchten, wie man sich etwa bei der obigen Krakauer Affaire vielleicht schmeichelt. Nein, das Cultusministerium darf nur ersucht werden, Jedem seine Freiheit zu gewähren und die Gemeindeangelegenheiten in gesetzlicher Weise führen zu lassen. — Wenn diese österreichischen Zustände aber eine Entschuldigung darin finden, daß es daselbst eben erst gilt, eine gesetzliche Regelung aus freiheitlicher Basis zu schaffen: so ist die gleiche Erscheinung auf demselben Boden im preußischen Staate garnicht zu rechtfertigen und kann nicht mit genug starken Ausdrücken bezeichnet werden. Das Gesetz vom 23.