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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-17 · Heft 12 (17.3.1868) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 12 (17.3.1868)
Date
1868-03-17
Page
Seite 231 (sequence 9)
Language
German
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231 besitzer und Mitglied der Notablenversammlung, Herr Leopold Popper, zu Gunsten des Vereins eine Spende von tausend Gulden ö. W., wofür ihm die lebhaftesten Zurufe zu Theil wurden. Dies geschah am 22. Am 23. veranstaltete das Pester Conferenzmitglied, Herr Moritz Wahrmann, zu Ehren seiner Collegen ein Banket, bei dem der genannte Herr Popper abermals tausend Gulden spendete, deren Interessen alljährlich einem braven Studenten geschenkt werden sollen. Tags darauf erlegte er den Stiftungsbetrag beim Pester Cultnsvorstande. Sal. Blum. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 1. März. In den letzten Sitzungen des Abgeordnetenhauses sind vorzugsweise Petitionen berathcn worden, und unter diesen waren einige auch jüdischen Interesses. Die jüdische Gemeinde zu Nakel, Provinz Posen, petitionirt, daß das Abgeordnetenhaus dahin wirken möge, daß die Jnspection der jüdischen Elementarschule des Ortes dem evangelischen Geistlichen entzogen und ihrem Rabbiner übertragen werde. Nach unerheblicher Debatte, an der sich die Abgg. Kratz, Wantrup und ein Regierungs - Commissar betheiligen, wird die Petition dem Commissionsantrage gemäß der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Es folgt der mündliche Bericht der Commission für das Justizwesen über die Petition des Kaufmanns Julius Seligsohn zu Samoczh, betreffend die Aufhebung der Judeneide. Berichterstatter Abg. Dr. Bähr befürwortet den Antrag der Commission: „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die gedachte Petition der königlichen Staats-Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen und dieselbe aufzufordern, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die bisher übliche Norm des Judeneides durch eine angemessene Reform ersetzt." Dieser Antrag wird ohne Discussion vom Hause angenommen. Berlin, 3. März. Kürzlich ist eine principiell wichtige, namentlich mit Bezug auf die staatsbürgerliche Stellung der Juden bedeutsame Ministerial-Entscheidung ergangen. Die städtischen Behörden von Liegnitz hatten nämlich auf Antrag des dortigen Vorstandes der Synagogengemeinde beschlossen, dem jüdischen Religionslehrer für Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts an jüdische Schüler des städtischen Gymnasiums eine Entschädigung zu bewilligen und diese Summe auf den Etat der Gymnasialkasse zu übernehmen. Zu bemerken ist, daß das Gymnasium ganz und gar aus städtischen Mitteln, also ohne jeden Zuschuß aus Staatsmitteln erhalten wird. Dessen ungeachtet hat der Unterrichtsminister in letzter Instanz entschieden, daß jene Entschädigung nicht auf den Gymnasial-Etat übernommen werden darf, dagegen sonst aus der Stadtkasse gezahlt werden kann. Zum letzteren bedarf es allerdings keiner Genehmigung, während die erster« Entscheidung schwer zu erklären ist, um so schwerer, als der hannoversche Provinzialfond ausdrücklich für jüdische Cultus- und Unterrichtszwecke mit verwandt wird. (Man sieht, daß das System unveränderlich dasselbe bleibt.) Berlin, 7. März. Als Herr Laster im Landtage vor Kurzem auf Grund einer Petition die preußische Regierung um Abhülfe bat gegen verschiedene Gewaltmaßregeln, welchen preußische Unterthanen israelitischen Glaubens in Jerusalem ausgesetzt gewesen seien, ohne daß ihnen der Beistand des dortigen preußischen General - Consulats zu Theil wurde — vielmehr das Gegentheil —, gab Herr v. d. Heydt die Antwort, daß diese Angelegenheit vor die Behörden des Norddeutschen Bundes und nicht vor die preußische Regierung gehöre; er werde indeß an erstere die geeignete Mittheilung machen. Es freut uns, aus authentischer Quelle zu erfahren, daß der Bundeskanzler bereits ohne Zeitverlust eingeschritten ist, und daß „der Gesandte des Norddeutschen Bundes in Konstantinopel telegraphisch die Anweisung erhalten hat, die Thatsache festzustellen und eventuell einzuschreiten, sowie daß der Gesandte, nach seiner vorläufigen Antwort, das hiezu Erforderliche sofort veranlaßt hat". Der Landtag des Herzogthums Meiningen hat den Gesetzentwurf, wonach in Folge des Freizügigkeitsgesetzes des Norddeutschen Bundes die beschränkenden Bestimmungen der Juden in Erwerbung des Staatsbürger- und Gemeinderechtes wegfallen, angenommen. Indessen bleibt die Vorschrift in Kraft, daß die aus einer Ehe zwischen Christen und Juden 12

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