Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1868)
- Date
- 1868-03-03
- Page
- Seite 199 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226646--25860-3261374- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
# 190 unseres Innern durch Gewissensqual und die Verzweiflung des Sünders ..." Der Mann öffnete die Augen weit und blickte mich durchbohrend an: „Davon scheinen Sie nichts zu verstehen. Wer mit Menschen und Sachen zu kämpfen hat, in dem wacht die Wuth auf, daß er nicht weiß, was er thut, indem er nur daran denkt, was er will. Das ist Alles einerlei." Er brach ab, und fügte schnell hinzu: „Könnte das Mädchen nicht Jüdin werden?" Die Frage kam mir nicht unerwartet; sie sprach nur den natürlichen Gedankengang in solchem Falle aus. Ich antwortete daher bald: „Sie vergessen, daß derselbe Grund, den ich vorher über Ihr Vorhaben äußerte, auch auf das Mädchen paßt. Ihr sollt nicht glauben, daß ein Bund, ein Ehebund durch den Treubruch an seinem Glauben geheiligt werden könne, ob dieser nun von dem Manne oder von dem Weibe ausgehe. Darum setzt sich das Judenthum dem entgegen und verpflichtet mich, seinen Lehrer und Diener, den Christen vor dem Uebertritt zu warnen und ihm Alles zu Gemüthe zu führen, was ihn davon zurückzuhalten vermag. Es sagt nicht: Eile, eile, damit du erlöset werdest — sondern halte ein, damit du dich nicht verderbest! Denn der Gott der Wahrheit will nur Wahrheit und verabscheut jede Lüge, mit der ein flüchtiger Augenbick des Glückes erkauft werden soll!" „Wäre denn aber gar kein Unterschied darin? Ich fühl' es, da muß noch ein Anderes zu Grunde liegen. Ich weiß es nicht, aber Sie müßten es doch wissen, oder Sie sind ein Stümper . . ." Seine Stimme klang heftig. „Diese Frage zeigt, antwortete ich ruhig, daß Ihre Ueberzeugung als Jude fester steht, als Sie selbst vielleicht wissen. Allerdings ist ein Unterschied; denn dem Christen, der seinen Glauben an die Glaubenssätze seiner Kirche verloren hat, dem kann immer noch der Glaube an den einzigen und einigen Gott, den das Judenthum erkennt, in aller feiner Glorie und Kraft verbleiben — aber der Jude, der diesem abschwört, was kann er in jenen Glaubenssätzen finden, die doch nur eine Umhüllung und Verkleidung mehr um diese reine Gotteslehre bedeuten? Gerade aber um dessentwillen muß das Judenthum um so mehr auf Wahrheit und Ueberzeugung dringen und jeden anderen Beweggrund verdammen." „Gut, gut. Ist denn aber Zurückhalten zugleich Zurückweisen?" „Das habe ich nicht gesagt, sondern nur, daß wir den, welcher zu uns übertreten will, abmahnen und verwarnen müssen, nicht aber überreden oder gar bestechen dürfen. Er muß um uns werben, wir aber dürfen nicht um ihn werben." Diese letzten Worte schienen ihn betroffen zu machen; er legte sich auf das Kissen zurück, und diese seine Bewegung schien mir zu verrathen, daß ich seinen eigentlichen Plan getroffen und vereitelt habe. Nach einiger Zeit sagte er zu mir: „Sie können gehen; für heute ist es genug. Aber ich habe noch viel mit Ihnen zu reden. Wollen Sie mir versprechen, morgen um diese Zeit, wiederzukommen?" Ich versprach es ihm und verließ ihn. «Fortsetzung folgt.) Jndeu-Ordnung aus dem Jahre 1686. In diesen Tagen fiel uns eine in Bonn gedruckte „Erneivert- und verbesserte Juden-Ordnung deß Erez- Stiffts Collen" vom Jahre 1686 in die Hände. Der Inhalt giebt uns so rechte Charakteristika der damaligen Zeit, die noch garnicht zu fern von uns liegt, denn es sind erst 182 Jahre, seitdem diese Verordnung erflossen. Der Churfürst hieß Maximilian Heinrich. In der Einleitung bemerkt er, daß er sehr häufig von den Landständen des Erzstiftes „mit Vorstellung vieler beweglicher Ursachen" um gänzliche Abschaffung der Juden aus dem Lande angegangen worden sei, er gebe aber diesem nicht nach: „weilen die Rom. Kirch gedachte Judenschaft zum Zeugnuß deß wahren Catholischen Glaubens: und damit sie durch der Christlichen Obrigkeit, Güte und Mildigkeit ihren Jrrthumb zu erkennen, und das Liecht der allein seeligmachenden Religion zu erlangen, angereitzt werde, duldet, und gegen allen Unbill und Gewalt schützet und handhabet." Man sieht, die Herren waren Ideologen. Ähre Motive sind nicht in Erfüllung gegangen. Da aber in den folgenden Paragraphen so überaus viel von Steuern, Zöllen und Tributen die Rede ist, waren sie auch wohl Diplomaten, welche ihre sehr realistischen klingenden Gründe mit wohltönden Phrasen deckten. Denn auch von der „Güte und Mildigkeit" ist wenig die Spur, es sei denn, daß man diese darin finde, daß sie die Juden nicht todtschlagen ließen, sonst aber das Leben ihnen sehr sauer machten. Als Princip wird aufgestellt, daß die Juden „ihren nothdürsftigen Underhalt und Nahrung haben" sollen, aber „zwischen der Christlichen Freiheit und Jüdischen Dienstbarkeit nach Anleitung der angezogenen Päbstlichen Bullen und Reichs-Policei-Ordnung ein merklicher Unterscheidt gehalten werden möge." Heben wir die interessantesten Punkte hervor. Das erste Kapitel bestimmt, daß kein Jude ohne die unmittelbare Erlaubniß (Glayd) des Kurfürsten selbst im Lande wohnen dürfe, und als eine Bedingung der Besitz von 800 Thalern in den Städten und 400 Thalern in den Dörfern aufgestellt wird. Verheirathet ein Jude Kinder, so müssen diese abermals eine Erlaubniß haben, oder sie in einem halben Jahre aus dem Lande schaffen. Jeder fremde Jude muß für jede 24 Stunden „zwei Räder alb" Zoll zahlen, jedoch hierfür keine Erlaubniß haben, ein Geschäft, auch nicht auf Jahr- und Wochenmärkten