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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-03 · Heft 10 (3.3.1868) · p. Seite 189

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 10 (3.3.1868)
Date
1868-03-03
Page
Seite 189 (sequence 9)
Language
German
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189 bereit, in Anbetracht des humanen Zweckes, zwei Gulden beiznsteuern. — Der Herr Rabbiner nahm die ihm angebotene Spende nicht an und süeß Drohungen aus, die bald in Erfüllung gehen sollten. Herr Israel Rappaport, erbittert, daß ihm Heller die Stirne zu bieten gewagt hatte, noch mehr aber erzürnt, daß, wie ihm fälschlich hinterbracht worden, Heller und dessen Schwager, Abraham Benjamin, durch etwas undelicate Aeußerungen seine Ehre gekränkt hätten, stieß am 4. l. M. (einem Samstage) in der Synagoge gegen Heller solche Schmäh- und Drohworte aus, daß einige Personen, die nicht länger Zeugen eines solchen Aergernisses sein wollten, die Synagoge verließen.—Allein dabei ließ man es nicht bewenden. Am 6. d. M. erließ der Polizeirevisor, Herr Wittkowski, eine Aufforderung an Heller, er solle vor ihm erscheinen, und Heller, dem die Vorladung durch einen Polizeibeamten zugestellt worden, begab sich, ohne zu ahnen, um was es sich handle, in die Kanzlei des Herrn Wittkowski, der ihm nun erklärte, er solle sich zum Rabbiner begeben. — Heller, wohl wissend, was für Unannehmlhhkeiten er sich dadurch aussetzen könne, erklärte dem Herrn W. geradezu, daß er seiner Aufforderung keine Folge leisten werde und daß der Rabbiner, falls er sich gegen ihn irgendwie zu beschweren hätte, ihn gerichtlich belangen möge. Diese Antwort befriedigte Herrn W. nicht, und er bewog durch Vorstellungen und Zureden Heller, daß dieser in Begleitung des Herrn W. und des Polizeimannes R. sich zum Rabbiner begab. Hier war bereits ein großes Auditorium versammelt, unter dem der bekannte Herr Simche Rappaport, Gemeinderath der Stadt Tarnow, ferner Josef Rappaport, Henoch Kleiumann, Sal. Larisch u. m. A. hervorragten. Ruhig in demüthiger Stellung stand unter ihnen Esras Heller, erwartend, was das Machtwort des Rabbiners über ihn verhängen würde; und siehe! da umkreist ihn die Frau Rabbinerin, ein brennendes Acht in der Hand, etwa neun Male, dabei verschiedene den Juden eigenthümliche Verwünschungen ausstoßend. Nach Vollendung dieser Ceremonie forderte Simche Rappaport Herrn Wittkowski auf, er solle sich nebst dem Polizeimanne entfernen und ihnen den Jnquisiten überlassen. Der Letztere aber war nun des in Scene gesetzten Schauspieles satt und erklärte dem Hrn. W., es sei nun seines Bleibens nicht länger, da er inmitten dieser Versammlung nichts zu thun habe, und daß er die Integrität seiner Person in Frage gestellt sehe. Ueberzeugt, daß Hellers Furcht nicht ungegründet sei, wollte sich Hr. W. mit demselben entfernen, allein auf Zureden des Herrn Simche Rappapoat blieb er noch mit Heller einige Augenblicke im Nebenzimmer. Jndeß sprachen die Versammelten über Heller das „Schuldig" aus und verurtheilten ihn zu einer Geldstrafe von 50 fl., forderten jedoch besagte Summe von ihm nicht, aus Furcht, es könnte Heller — eingeschüchtert wie er war — dieselbe bezahlen und das gesetzwidrige Verfahren später dem Gerichte anheimstellen, drohten jedoch, sie würden schon auf eine andere Weise ihr Müthchen an ihm kühlen. Diese Drohung ging bald in Erfüllung. Tags darauf, d. i. am 7. d. konnte man an der Synagoge und in den Straßen Plakate angeheftet sehen, die, in hebräischer Sprache abgefaßt, den Bannfluch auf Esras Heller und seinen Schwager Benjamin Abraham schleuderten, dessen Wortlaut folgender ist: „Unsere Brüder, Söhne Israels! Höret und vernehmet, daß dieses Scheusal, vertilgt werde sein Name, Esra Heller und sein Schwager Benjamin Abraham, vertilgt werde sein Name, sind verbannt und verstoßen aus der heiligen Gemeinde', daher haltet euch ferne, haltet euch ferne von diesen Frevlern, nicht mit ihnen zu sprechen, kein Geschäft mit ihnen zu machen und nicht in ihre vier Ellen zu treten, denn sie sind verbannt und ausgestoßen von den beiden Welten, und wer dies beachtet, dem wird's Wohlergehen*)." *) Dank den Bemühungen unseres liter. Freundes des Herrn Dr. Kr ... wurde uns eine Abschrift des hebr. geschriebenen Bannfluches (mn) mitgetheilt und weicht daher obige Uebersetzung von der in den Journalen cursirenden — und zw. zu Gunsten der Wahrheit — bedeutend ab. — Die Sensation, welches dieses mittelalterliche Vorgehen in der neuesten Zeit, besonders unter der Herrschaft der Staatsgrundgesetze v. 21. Dec. 1807 allgemein erregt, legt diesem Actenstücke — vielleicht dem letzten dieser Art in Galizien — eine solche Wichtigkeit bei, daß wir hier auch den hebr. Text folgen lassen. Dieser lautet buchstäblich also: i73ia *)yix:p<rn titid iriNm iy73!23 bsiia1 ■,:n nnrt i73ia rra’ 08718138 ■pis'os 7D\n iybbyn 8iry o^yivmo tyiö mo pb Tianpii myii73 nwsi oinus ■jbp Nbi dh?33> scbsbi ölnn» 121b erb 7ib87i n1»bl3> ‘373 111:731 0171173 717371 "O 07lbw 771738 'l3 "•Dy:1 y 731123111 *) Der Ausdruck ywiü entspricht dem biblischen yyv, bezeichnet somit das Verwerflichste was sich nur denken läßt, wird aber im poln.-jüd. Jargon „Schajgatz ausgesprochen. 10

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