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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-03 · Heft 10 (3.3.1868) · p. Seite 187

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 10 (3.3.1868)
Date
1868-03-03
Page
Seite 187 (sequence 7)
Language
German
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187 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 20 Febr. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Verlesung folgender Interpellation des Abg. Laster: ,,Nach hier eingeganenen und durch einige ZeituM gen veröffentlichten Privatberichten soll zu Jerusalem der dort der Gerichtsbarkeit des preußischen Consulats unterworfene Arjeh Marcus in seinem eigenen Hause von dem Consul der Bereinigten Staaten Nord* amerika's gewaltsam ergriffen, körperlich mißhandelt und ins Gefängniß geworfen worden sein. Als Grund des gewaltsamen Verfahrens und der Mißhandlungen wird angegeben, daß der americanische Eonsul ein vierzehnjähriges Mädchen jüdischer Religion, die hinterlassene Waise eines geborenen preußischen Bürgers Namens Steinberg, welche unter der Vormundschaft des Arjeh Marcus steht, wider den Willen des Vormundes und des Mädchens selbst einer zum Christenthume übergettretenen Schwester der Letzteren zuführen wollte', durch Veranlassung des Arjeh Marcus aber des Mädchens nicht habhaft werden konnte. Dem preußischen Consulate wird vorgeworfen, daß es, obschon angerufen, dem Arjeh Marcus keinen Beistand geleistet, sondern den americanischen Consul in seinem gewaltsamen Verfahren unterstützt habe. Ich erlaube mir, an die königliche Staats-Regierung die Anfrage zu richten: 1) ob dieselbe von dem Vorfälle Kenntniß erhalten hat; 2) ob sie nach der ihr bekannt gewordenen Sachlage das Verfahren des preuß. Consulats für gerechtfertigt hält; 3 entgegengesetzten Falles: ob und welche Mittel die königliche Staats Regierung ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, »m den bedrohten Personen wirksamen Schutz zu verleihen und die Beamten des preußischen Consulats zur Rechenschaft zu ziehen." Auf Anfrage des Präsidenten erklärt der Finanz- Minister: So weit ich in der Lage bin, mich über die Interpellation äußern zu können, bin ich bereit dies sofort zn thun. Abg. Laster: Meine Herren! Der Inhalt dieser Interpellation ist Ihnen so eben mitgctheilt worden, und ich brauche ihn nicht zu wiederholen. Ich will mir nur erlauben, den Zweck und den Grund der Interpellation näher auszuführen. Es sind an mich vielfach Zuschriften ergangen, welche darthun, daß über den Vorfall, der übrigens in ganz genauer Umständlichkeit von dem Vertreter der jüdischen Gemeinde und dem Rabbiner in Jerusalem von dort hierher berichtet ist, daß also über diesen Vorgang in vielen Kreisen, und namentlich unter meinen Glaubensgenossen eine erhebliche Aufregung herrscht. Ich habe nun gemeint, daß sowohl aus speciellen wie aus allgemeinen Gründen es rathsam ist, diese Aufregung zu beschwichtigen und eine Erklärung der Staats-Regierung zu extrahiren, welche die Gemächer beruhigt, entweder in der Weise, daß dargethan wird, der Sachverhalt sei anders, als er berichtet ist, oder irr der anderen Weise, daß für den Fall, daß zweien preußischen Schutzgenossen Unrecht geschehen ist, ihnen auch Genugthuung widerfahre. Meine Herren! Wir haben vor nicht langer Zeit im preußischen Landtage und während der letzten Session im Deutschen Reichstage die Consulargcrichtsbarkeit näher bestimmt. Es 'sind damals viele Bedenken und viele Befürchtungen laut geworden über das Gesetz, indem man gefürchtet hat, daß ein Mißbrauch in der Ferne möglich sei. Wenn in der That unter der Form Rechtens Unrecht und sogar Gewalt preußischen Schützlingen angethan sein sollte, so glaube ich, daß Remedur sofort wird eintreten müssen, um nicht von dem Consulargesetze eine schlechte Anwendung machen zu lassen. Außerdem aber ist es nach der allgemeinen Lage rathsam, daß man nicht den Verdacht aufkommen lasse, als ob die preußische Regierung gegenwärtig noch im Auslande den Unterthanen oder Schutzgenossen nicht vollen und wirksamen Schutz verleihe. Die Anzeichen sind zu merken, daß in einzelnen Kreisen, auch Süddeutschlands, die Geneigtheit vorhanden ist, diese und ähnliche Umstände auszunutzen, um gegen Preußen Capital zu schlagen, als ob auch nach den neuen Umwandlungen das nationale Gefühl nicht besser befriedigt und der nationale Schutz nicht genügend gewährt werde. Ich bin der Ueberzcugung, daß, wenn das erwähnte Unrecht in dieser oder ähnlicher Weise in Jerusalem geschehen sein sollte, die preußische Regierung sich beeilen würde, Abhülfe zu gewähren. Denn ich meine, daß weder die preußische noch die nordamericanische Regierung geneigt sein wird, für den Fall der ausgeübten Gewalt ihre Consuln oder Consular- Agenten in Schutz zu nehmen. Das Eine oder An* 4

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