Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1868)
- Date
- 1868-03-03
- Page
- Seite 185 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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185 wundere ich mich, daß er bei der Thätigkeit des Schulvorstandes nicht noch den §. 8 angeführt hat, der denselben berechtigt, einen Holzhauer anzustellen. Wie kann man glauben, daß bei derartigen Functionen durch die Zugehörigkeit eines jüdischen Mitgliedes zum Vorstande das Christenthum gefährdet wird? Meine Herren! Das ist kein Christenthum, das ist Fanatismus, und gegen diesen Fanatismus muß ich Verwahrung einlegen. Was liegt überhaupt für ein Widerspruch zu Grunde? Darauf führt mich eine Aeußerung, die, zwar nur halblaut, aber doch so, daß sie deutlich zu verstehen war, der Herr Abg. Dr. Wantrup vorher gethan hat. Als ausgeführt wurde, daß wir hiernach die Juden auch aus diesem Hause ausschließen müßten, rief er ganz laut durch das Haus: „Ich habe nichts dagegen!" Nun meine Herren, das ist die Gesinnung, die sich nicht in die preußische Verfassung hineinleben will, die Gesinnung, die auf Schritt und Tritt mit kleinlichen Maßregeln der Verfassung sich entgegen stellt, die Gesinnung, die solche kleinliche'« Dinge veranlaßt; und wir wollen erklären, daß sowohl diese Gesinnung, als solche Reglementirerei bei uns nicht Statt haben soll, am wenigsten der Commune gegenüber, die für die Schule so Erhebliches thut, wie Elbing bereits gethan hat. (Lebhaftes Bravo!) Regierungs-Commissar Geh. Ober-Regierungsrath Ttiehl: Nicht der Regierung fehlt der Begriff, wie vorn Vorredner ausgeführt worden, sondern der Magistrat zu Elbing hat die Angelegenheit durch den von ihm gebrachten Begriff angeregt, unv dieser Begriff heißt: „Vorstand". Abg. Dr. Löwe: Der Herr Regierungs-Commissar hat sich jetzt zwei Mal über das Wort „Schulvorstand" ausgesprochen und es sogar einen Begriff genannt. Ich möchte ihn nun nach dem Inhalt oieses Begriffes fragen. Derselbe richtete sich doch nach dem vorliegenden Reglement, aus dem hervorgeht, daß der Schulvorstand sich lediglich um die äußeren Geschäfte der Schule zu kümmern hat, daß das, was in diesem Begriff „Schulvorstand" liege, nicht den Gedanken deckt, den der. Herr Regierungs-Commissar als maßgebend dafür angenommen hat, durch welchen er dahin gekommen ist, anzunehmen, daß in einen solchen Schulvorstand ein Jude nicht eintreten kann. Juden dürfen in den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung gewählt werden, wo sie über noch wichtigere Schulfragen zu entscheiden haben, als in jenem Schulvorstande. Es handelt sich also in der That nur um die Kleinlichkeit der Regiererei, von der schon mehrfach die Rede gewesen ist. Und so klein die Gelegenheit auch ist, so wiederhole ich dem Herrn Regierungs-Commissar und den Herren da drüben (nach rechts zeigend), die doch immerhin mit uns so viel gemeinsam^ Interessen in der Politik haben, daß auf die öffentliche Meinung in Deutschland nichts schädlicher wirkt, als gerade diese Kleinregiererei, und daß, wenn wir unfern Weg 'jetzt in Deutschland mit großen Schwierigkeiten bedeckt finden, gerade unser Cultns-Ministerium wesentlich die Schuld mitträgt, daß wir diese Schwierigkeiten auf unserem Wege finden. (Beifall links). Nach einer kurzen Erwiederung des Regierungs- Commissars Stiehl wird die Diskussion geschlossen. Der Antrag des Abg. Dr. Wantrup wird abgelehnt, der Antrag der Commission mit großer Majorität angenommen. Man sieht, daß wir in Preußen von der Gleichberechtigung noch sehr weit entfernt ist. Neu-Verbaß, im Februar. Ungarisch-jüdische Uotablenversammlung. II. Außer den in d. Bl. schon namhaft gemachten 32 israel. Notablen wurde, um einen Tag später, noch Herr Phil. Holitscher, Pester Schulenvorsteher, seitens des Herrn Cultusministers Baron Eötvös zu der unter dessen Vorsitz am 17. d. in Ofen tagenden Notablenversammlung berufen. Diese 33 ansehnlichen Männer, welche sämmtliche Parteien der ungarischen Israeliten repräsentiren, und unter denen zahlreiche anerkannte Capacitäten und Vorkämpfer des Fortschrittes — dabei auch manche tüchtige Talmudisten — sich befinden, sind sämmtlich Laien, der Rabbinerstand ist unter ihnen nicht vertreten, was dahin erklärt wird, daß die Aufgabe dieser Vertrauensmänner blos darin bestehen werde, die nöthigen Vorarbeiten für die späterhin einzuberufende israel. Landesversammlung zu bewerkstelligen; diese aber, nach dem Wunsche sämmtlicher Parteien, religiöse Angelegenheiten in den Bereich ihrer Berathungen nicht einbeziehen, sondern blos mit der Regelung der Cultus-. und Schulangelegenheiten sich befassen solle. (Hier wäre also „Cultus" nicht mit „Gottesverehrung", „Kirchengebräuche", sondern mit „Einrichtung" und zwar „Ordnung des Gemeindewesens" zu identificiren.) Aber auch Persönlichkeiten vom