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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-03 · Heft 10 (3.3.1868) · p. Seite 183

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 10 (3.3.1868)
Date
1868-03-03
Page
Seite 183 (sequence 3)
Language
German
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IM welche sich um die Bekenner des Judenthums schlingen, um so unzerreißbarer, da sie von den Streitigkeiten über das eine oder das andere Dogma und von den Aeußerungen frivoler Schriftsteller, die erst ihre Vollmacht, im Namen des Judenthums zu sprechen und vom Geiste des Judenthums beseelt zu sein, und den Besitz genügender Kenntniß des Judenthums nachzuweisen haben, völlig unabhängig sind! Ebenso klar ist sich Herr Michaud über die Kluft, welche alle Parteien im Judenthume von der christlichen Kirche trenne. Er zeichnet jene selbst mit Hellen Strichen. Und worauf denn also gründet er seine Hoffnungen? Auf die „Gewalt der Ereignisse", d. h. auf das Licht, das von Gott kommt. Er nennt dies selbst „eine mysteriöse Elektricität." Nun, hierin wollen wir ihn nicht stören. Eine große Erscheinung mit Hellem Lichte beleuchten zu wollen und zuletzt doch nur zu „einer mysteriösen Elektricität" zu greifen, ist ein so harmloses Geschäft, daß wir den Herrn Abbü darin ruhig gewähren lassen können. Er endigt mit dem Ausspruch: „Ein wahrer Israelit ist ein angefangener Christ, und ein wahrer Christ ist nur ein vollkommener Israelit" — er wird uns erlauben, den Satz umzudrehen und zu sagen: ein vollkommener Christ ist nur ein angefangener Israelit. Den Erweis hierfür kann der Herr Abbe in unseren „Vorlesungen" finden, deren Uebersetzung er ja in Händen hat. Abermalige Verhandlungen über Schulangelegenheiten im preußischen Abgeorbnetenhause. In der Sitzung vom >8. Februar fand eine Debatte statt, welche diesmal nicht die jüdische Schule oder die Anstellung jüdischer Lehrer, sondern das Verhältniß betraf, welches das preußische Unterrichtsministerium den Juden zum Schulwesen anweist. Wir brauchen keinerlei Bemerkung dazu zu machen, da einige der Abgeordneten genügend Alles gesagt haben, was zu sagen wäre. Herr Wantrup hat wieder seinem bekannten Freunde hinreichenden Stoff gegeben. Zweiter Punkt der Tagesordnung ist der Bericht der vereinigten Commissionen für das Gemeinde- und Unterrichtswesen über Petitionen. Es liegt hier zunächst eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten von Elbing vor, welche darauf antragen: bei der königlichen Staats-Regierung dahin zu wirken, daß eine Verfügung der königlichen Regieung zu Danzig, wodurch dieselbe den Arzt Dr. Jacobi, jüdischer Confession, von der Mitgliedschaft in dem Vorstände der höheren Töchterschule ausschloß, wieder aufgehoben werde. Berichterstatter Abg. vr. Paur: Die betreffende Commission ist zwar dem Namen nach ein „Vorstand der höheren Töchterschule", in der That aber ist sie nur eine Verwaltungs - Commisiion zur Beaufsichtigung des Schulgebäudes und zur Caffenführung, während die Aufsicht über die Schule und den Unterricht nach der Schulordnung für die Provinz Preußen vom Jahre 184 5, wie bei allen übrigen städtischen Schulanstalten, der städtischen Schuldeputation zusteht. Die Regierung zu Danzig stützt sich bei ihrer Entscheidung gegen den Dr. Jacobi auf Artikel 14 der Verfassung, wonach bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, die christliche Religion zu Grunde gelegt wird; es sei demnach nicht zulässig, daß ein Jude als Mitglied des Vorstandes der höheren Töchterschule fungire, da es sich hier um eine christliche Anstalt handle. Die Commission nahm jedoch an, vaß bei der Thätigkeit des Vorstandes zwei scharf begrenzte Befugnisse rein äußerlicher Natur vorlägeu, nämlich 1) das Schulgebäude mit seinen Räumlichkeiten und dem darin befindlichen Hausrathe zu verwalten, und 2) den finanziellen Haushalt zu führen, daß es sich aber dabei keineswegs um Beaufsichtigungsrechte über das Innere des Schulwesens handle. Der Referent empfiehlt deßhalb den Commissions-Antrag: „die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten von Elbing der königlichen Staats-Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen." Abg. vr. Wantrup: Wenn es sich um eine auch nur scheinbare Beeinträchtigung eines israelitischen Unterthanen handelt, so wird im ganzen liberalen Lager Generalmarsch geschlagen. Die vorliegende Sache ist von gar keiner Wichtigkeit und hätte hier gar nicht zur Verhandlung zu kommen brauchen, wenn nur die Elbinger hätten verstehen wollen, was man ihnen zu verstehen gegeben hat, daß sie nämlich die betreffende Commission „Verwaltungs-Commission" nicht „Vorstand" der christlichen höheren Töchterschule nennen mußten. Den Eintritt in die Verwaltungs-Commission hätte die Regierung zu Danzig dem vr. Jakobi gewiß nicht verweigert. Uebrigens wurde die hier angefochtene Entscheidung erst dann gefällt, als in Elbing selbst die Wahl des jüdischen Mitgliedes angefochten wurde. — Es ist das eine Frage des Decorums, und ich glaube, wenn die Sache 10*

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