Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1868)
- Date
- 1868-02-25
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
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168 hier nicht weitläufig erörtern, daß aber oft die betreffenden Ehrenpersonen Kapital hieraus zu schöpfen suchen, muß ich als eine feststehende Thatsache hinstellen. Wie überhaupt bei den Wahlen, wenn zur Besetzung einer derartigen Vacanz geschritten wird, agitirt wird, mag ununtersucht bleiben, doch bemerken darf ich, daß es oft als eine vortheilhafte Acquisition betrachtet wird, zudem Ehrenamte eines Kreisvorstehers gelangt zu sein. Karlsruhe, 14. Februar. iPrivatmitth.) Mit Freuden theile ich Ihnen ein gewiß in allen jüdischen Kreisen freudige Sensation erregendes Ereigniß mit, nämlich, daß der bisherige Ministerialrath M. Ellstätter unter dem 12. d. M. nach dem jüngst erfolgten Tode des Finanzministers Mathh, von Sr. K. H. dem Großherzog, zum Präsidenten des Großh. Finanzministeriums <d. i. zum Finanzministerl ernannt wurde; gewiß der erste Fall, daß ein Jude in Deutschland eine so hohe Stelle im Staatsdienste erlangte. Diese Ernnenung giebt abermals ein laut redendes Zeugniß für den hochherzigen Sinn unseres geliebten Fürsten, der nach allen Richtungen hin, wie bekannt, den Forderungen eines Rechtsstaats gerecht zu werden bestrebt ist. Der Ernannte ist erst seit 3 Jahren im Staatsdienste, seit l'/r Jahren erst Ministerialrath und verdankt diese Ernennung wohl neben seiner Tüchtigkeit dem überaus intimen Verhältnisse, in welchem er zu Mathh stand und in Folge dessen er wie nicht leicht ein anderer, mit den leitenden politischen Grundsätzen und den Maximen in Verwaltung und Regelung des Finanzwesens, wie sie die Regierung seither festgehalten und auch ferner sestzuhalten gesonnen ist, vertraut wurde. Zu Ihrer weitern Orientirung über die Motive seiner Ernennung, lege ich Ihnen hierbei einen gedruckten Artikel aus der Bad. Landeszeitung vom Heutigen bei. Gleichzeitig mache ich Jhüen die Mittheilung, da ick mich nicht erinnere, dieselbe bereits in Ihrem Blatte gelesen zu haben, daß jüngst auch der Kreisgerichtsrath Heimerdinger hier zum Vorsitzenden des neuerrichteten Handelsgerichts ernannt wurde. Die Bemerkungen der Baden'schen Landeszeitung lauten: „Ministerialrath Moritz Ellstätter ist 1826 oder 1827 in Karlsruhe geboren, 1850 als Rechtspraktikant recipirt. Nach mehrjähriger Arbeit im finanziellen Gebiet bei einem der größeren Creditinstitute Berlins unter den Augen von Hansemann ließ sich Herr Ellstätter als Anwalt zunächst in Durlach, dann in Karlsruhe nieder, um bei der neuen Organisation in das Kreisgericht Mannheim einzutreten. Mit dem früheren Staatsminister Mathh war Hr. Ellstätter eben durch seine Thätigkeit bei der Discontogesellschaft in Berlin zusammengeführt und wurde von ihm als juristisches Mitglied in das Finanzministerium berufen, insbesondere mit dem Abschluß bedeutender Anlehensoperationen beauftragt. Diese Vertrautheit mit Mathy's Ideen in Verbindung mit der anerkannten juristischen Tüchtigkeit und der erprobten politischen Ueberzeugung des Herrn Ellstätter scheint bei dessen Ernennung den Ausschlag gegeben zu haben. An und für sich hat,' die Verbindung der Jurisprudenz mit der praktischen Finanzkunde die schlagendsten Gründe für sich bei der Leitung gerade dieses Ministeriums." Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 4. Februar. (Privatmitth.) Oesterreich ist auch insofern in die Reihe echt constitutioneller Staaten getreten, als die Staatsregierung soeben die wichtigsten diplomatischen Actenstücke der jüngsten Zeit als ein „Rothbuch" hat drucken und dem Reichstage übergeben lassen. In demselben sind auch die Verhältnisse zu den Donaufürstenthümern besprochen und auch Folgendes erwähnt: „Acte der Willkür, gegen Israeliten in der Moldau geübt, haben in neuerer Zeit die Gefühle der gebildeten Welt peinlich berührt. Die kais. kön. Regierung hat unter den europäischen Staaten zuerst und mit aller nöthigen Entschiedenheit die Pflicht erfüllt, sich für die Achtung der mißkannten Menschenrechte jener Unglücklichen zu verwenden und der günstige Erfolg, den ihre Mahnungen errangen, hat ihr zu aufrichtiger Befriedigung gereicht." — Daß Ihre Aufforderung, den jetzigen günstigen Zeitpunkt zu benutzen um auf die ausdrückliche Aufhebung aller früheren Verordnungen und Hofdekrete hinzuwirken, , bic einen religiösen Zwang oder eine bürgerliche Beschränkung enthalten, nicht nutzlos ist, erweist sich aus einem Ministerialerlaß, dessen Sie schon in Nr. 6 Erwähnung gethan haben, der aber wegen seiner Motivirung wohl in Erwägung gezogen werden muß. Es heißt nemlich in den öffentlichen Blättern darüber: „Neuerliche Beschwerden über die Zwangslage, in