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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-25 · Heft 9 (25.2.1868) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 9 (25.2.1868)
Date
1868-02-25
Page
Seite 164 (sequence 4)
Language
German
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164 Schule mit 3 Klaffen und 3 Lehrern (Halberstadth der R-B. Merseburg 2 und Erfurt t jüd. Schule mit je so viel Klaffen und Lehrern; — die Rheinprovinz besaß zusammen 61 jüdische Schulen mit 64 Klaffen, 63 Lehrern und t Lehrerin; — die Prov. Westfalen 77 jüd. Schulen mit 81 Klaffen und 79 Lehrern; — Hohenzvllern hatte 3 jüd. Schulen mit ebensoviel Klaffen und Lehrern. — In den Regierungsbezirken, in welchen keine jüdische Elementarschule vorhanden, gab es jüdische schulpflichtige Kinder im R-B. Königsberg 934, Gumbinnen 3>2, Danzig 682, Potsdam 805, Stettin 803, Stralsund 39, Liegnitz 388. Was die Gehälter der Lehrer betrifft, so waren 3 jüdische Lehrer vorhanden, welche nur bis 100 Thlr., 1 bis 125 Thlr., 17 bis 150 Thlr., 36 bis 180 Thlr., 32 bis 200 Thlr., 116 bis 250 Thlr., 92 bis 300 Thlr., 37 bis 350 Thlr., 13 bis 400 Thlr., 6 bis 450 Thlr., 5 bis 500 Thlr., und 1, der bis 550 Thlr. jährlich erhielt, dann noch 1 der 600 Thlr. und 1 der 650 Thlr. bezog. Aus der Vergleichung mit den christlichen Elementarschulen ersieht man, daß im Allgemeinen die jüdischen Lehrer viel besser gestellt sind als ihre christlichen Collegen, da auf die mittleren Gehaltsquoten eine viel größere Zahl der ersteren kommt. Aus allen diesen Notizen ergiebt sich, daß das jüdische Elementarschulwesen in Preußen einen ziemlich bedeutenden Standpunkt einnimmt, weit mehr als es in der Regel angenommen wird. Es ist Schade, daß in den Tabellen bei jedem Regierungsbezirke nicht angegeben ist, wie viele von den jüd. schulpflichtigen Kindern die jüdischen, und wie viele die christlichen Schulen besuchen. Leicht erkennt man, daß, da die Existenz der jüdischen Schule in Preußen überhaupt eine Sache der Freiwilligkeit ist, diese vorzugsweise von dem Vorhandensein tüchtiger jüdischer Lehrer abhängt, da bei deren Mangel die Schulen sich bald von selbst auflösen würden. Die Schlüffe hieraus auf Lehrerbildungsanstalten, Lehrergehälter, Pensions- und Wittwenkassen ergeben sich von selbst. Neu-Verbaß, d. 9. Februar. Ungarisch-jüdische tlotablenversauimlung. I. In einem vom 14. April 1867 datirten Rundschreiben an sämmtliche ungarisch-israelitische Gemeinden machte der Vorstand der Pester israelitischen Religionsgemeinde die Mttheilung, daß Se. Excellenz Herr Baron Josef Eötvös, Cultus- und Unterrichtsminister, demselben angedeutet habe, ihm über die Wünsche der Israeliten Ungarns, bezüglich ihrer Cultusangelegenheiten, ein Memorandum zu unterbreiten. Da jedoch der genannte Vorstand nicht bevollmächtigt war, im Namen sämmtlicher Israeliten des Landes zu sprechen, so beschränkte derselbe sich blos darauf, nachzuweisen, daß zur Beschaffung einer für die Folge zu beobachtenden Organisation vor allem nöthig sei, die sämmtlichen israelitischen Gemeinden des Landes einzuvernehmen. Der mehrerwähnte Vorstand bat daher, daß die gewählten Vertreter sämmtlicher Gemeinden, nach dem Beispiele unserer Vorfahren, zu einer Landesversammlung einberufen werden mögen. Viele Gemeinden beeilten sich, dein Vorstand der Pester Gemeinde ihren Dank für die in dieser hochwichtigen Angelegenheit ergriffene Initiative auszudrücken, und denselben zugleich zu bevollmächtigen, alle jene Schritte zu thun, welche die je frühere Abhaltung der Landesversammlung zu fördern geeignet wären. Es wurden aber auch Stimmen laut, welche die Einberufung des jüdischen Congreffes insolange für inopportun erklärten, als die Angelegenheit der Emancipation sich in der Schwebe befindet, und zwar aus dem Grunde, weil die betreffenden Verhandlungen derartige unerquickliche Debatten zwischen der orthodoxen und Fortschrittspartei erzeugen könnten, daß dadurch die Emancipation möglicherweise eine Verzögerung erfahren würde. Diese Ansicht drang durch uno die Einberufung des Congreffes wurde verschoben. Am 22. v. M. erstoß nun an nachbenannte angesehene Israeliten folgendes Einladungsschreiben des Cultus- und Unterrichtsministers: Geehrter Herr! Die Regelung und die den neueren konstitutionellen, sozialen und administrativen Verhältnissen entsprechende gesetzliche Umgestaltung der Cultusgemeinde, insbesondere der Erziehungs-, Unterrichts- und Schulangelegenheiten der Bürger israelitischer Confession in Ungarn gehört zu den wesentlichsten Aufgaben der ungarischen Regierung: umsomehr, da unsere israelitischen Bürger von nun an durch das Gesetz auch zur Ausübung der politischen Rechte berufen sind. Um mir nun in dieser hochwichtigen Angelegenheit von den Wünschen Ihrer Glaubensgenoffen, wie auch von Ihren Ansichten und Meinungen über die Modalitäten des diesbezüglichen Vorgehens genaue Kenntniß verschaffen zu können, hielt ich es für zweckdienlich, eine vertrauliche Ü

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