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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-18 · Heft 8 (18.2.1868) · p. Seite 152

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 8 (18.2.1868)
Date
1868-02-18
Page
Seite 152 (sequence 12)
Language
German
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152 von Maßnahmen gegen die ausländischen und vagabondirenden Juden zu sprechen, also den Deckmantel für die bisherigen barbarischen Vorgänge festzuhalten, können wir uns der äußersten Besorgniß nicht erwehren, und müssen im Angesichte Europas immer wieder protestiren. Jene Instanzen behaupten, daß kein religiöser Fanatismus zu Grunde gelegen habe. Wer die Trümmer unserer Synagoge sieht, muß dies als eine offenbare Heuchelei bezeichnen. Aber wir geben zu, daß es der Fanatismus nicht allein war, sondern auch die Hab- und Raubgier und jene Rohheit barbarischer Völker, sich an den Leiden Anderer zu ergötzen. Bukarest, 5. Febr. Die Deputirtenkammer verspricht in der Adresse an den Fürsten Carl unter Anderm: „die Frage wegen der eingewanderten (???) Israeliten, deren Cultus jederzeit und auch jetzt vollständige Toleranz (— eingeäscherte Synagogen, zerrissene Thorarollen ff. —) gefunden, im Sinne der Gerechtigkeit und im Interesse des rumänischen Landes lösen zu helfen" — und die Einheimischen? welches Maß billigen Rechtes wird sie diesen einräumen? Anzeigen. Die Gemeinde Anschi Chesed dahier, sucht einen Chasan auf die Dauer von 2 Jahren mit dem Gehalte von 2000 Dollars. Derselbe muß einen tadellosen moralischen Charakter besitzen, tüchtig musikalisch gebildet, im Stande sein, das Chor zu unterrichten und zu leiten, sowie den Gottesdienst mit Orgelbegleitung und Chor vortragen zu können. Anmeldungen und Zeugnisse sind spätestens bis zum 28. April 1868 einzureichen bei Herrn S. Schuster, President, Nr. 69 Avenue 0. New-Uork. Die Stelle für einen Cantor, Schächter und Lehrer in den Elementargegenständen des Hebräischen in hiesiger Synagogen-Gemeinde ist vacant mul soll bis zum ersten Juli a. c. spätestens besetzt werden. Mit derselben ist ein directes und indirectes Einkommen von circa 500 Thalern verbunden* Wir ersuchen daher Reflectanten sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse und eines curiculum vitae baldigst an uns zu wenden, mit dem Bemerken, dass musikalische Befähigung zur Leitung eines Chors erwünscht ist. Nordhausen, 6. Februar 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. -Offene Lehrerstelle. An der Elementarschule der Unterzeichneten Gemeinde soll die zweite Lehrerstelle vom l. Mai er. ab neu besetzt werden. Mit dieser Stelle ist folgendes Einkommen verbunden: u. für den Elementar-Unterricht während der gesetzlichen Dienststunden 220 Thlr. 1). für einen täglich zweistündigen hebräischen Unterricht außerhalb der gesetzlichen Dienststunden 80 Thlr. e. für Ertheilung des Gesang-Unterrichts 25 Thlr. d. Zuschuß aus Communalmitteln 25 Thlr. überhaupt 350 Thlr. Außerdem bietet sich Gelegenheit zu Privatunterricht; auch wird die Gemeinde bei guten Leistungen sich zu einer sueeessiven Gehaltserhöhung verstehen. Candidaten, welche Nachweisen können, daß sie neben der erforderlichen Fachbildung auch eine gründliche hebräische Bildungsstufe erreicht haben, werden vorzugsweise berücksichtigt werden. Oualisteirte Bewerber wollen ihre Meldungen nebst Zeugnissen schleunigst bei uns einreichen. Deutsch-Crone in Westpreußen, 4. Febr. 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die hiesige israel. Gemeinde sucht bis zum I. Mai e. einen Lehrer und Cantor, dessen Gehalt auf 300 Thlr. inel. Wohnung fixirt ist. Reflectanten lunverheirathet) wollen sich unter frankirter Einsendung ihrer Zeugnisse sofort beim Unterzeichneten Vorstande melden. Hüls, 28. Jan. 1868. Hermann Davids Bei der hiesigen neubegründeten Gemeinde ist die Stelle eines Vorbeters, Religionslehrers und Schächters sofort oder auch zu Ostern a. c. zu besetzen. Gehalt 275 Thlr. p. a, und die üblichen Nebeneinkünfte. Geeignete Bewerber wollen sich portofrei unter Einsendung ihrer Zeugisse an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Staßfurt (Prov. Sachsen), im Februar 1868. _I. Schachnow._ Annonce. Zum 1 April d. I. sind in unserer Gemeinde 2 offene Stellen, und zwar die erste für einen uni« und Nd-'vn 823 mit einem festen Gehalte von 300 Thlr. nebst freier Wohnung, die zweite für einen Lehrer, der den Elementarunterricht in unserer Religionsschule zu ertheilen hat, mit einem festen Gehalte von 200—250 Thlr., zu besetzen. Bevorzugt werden diejenigen Bewerber der ersten Stelle, die auch bmn und ypin byp bm sind. Bedingung bei der zweiten ist, daß diese unverheirathet sein müssen. Portofreie Meldungen von Bewerbern unter Beifügung von Zeugnissen ihrer Befähigung nimmt entgegen Der Vorstand der Kreis-Synagogen-Gemeinde. Tilsit, im Februar 1868.

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