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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-18 · Heft 8 (18.2.1868) · p. Seite 149

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 8 (18.2.1868)
Date
1868-02-18
Page
Seite 149 (sequence 9)
Language
German
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149 stellenden Vertreter ausgeübt. Der jüdische Besitzer bleibt aber zur Tragung aller damit verbundenen Lasten, auch der durch die Vertretung verursachten Kosten, verpflichtet." Also auch im norddeutschen Bunde muß Mecklenburg „seine Art" haben! Doch auch hierüber werden wir hinwegkommen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 29. Jan. (Eingesandt.) Da Sie die Skandalgeschichte betreffs der Weigerung des vr. Hildesheimer, einen in Frankfurt a/M. vorgenommenen Uebertritt anzuerkennen, und zwar mit Recht als ein Symptom der Zeit erwähnt haben, so werden Sie ersucht, folgendes in der „Neuen freien Presse" veröffentlichte Schreiben des zunächst Betheiligten aufzunehmen, wenn dasselbe erklärlicher Weise auch etwas heftig ausgefallen ist. Was in die allgemeine Presse gedrungen ist, darf sicherlich auch in der jüdischen nicht übergangen werden. Es ist überschrieben: „Ein Capitel von den jüdischen Jesuiten." Herr Redacteur! Da zu meinem höchsten Leidwesen meine Heiraths-Angelegenheit zum Gegenstände der öffentlichen Discussiou wurde, fühle ich mich verpflichtet, ein Scherflein zum Waffen-Material im Kampfe gegen den jüdischen Jesuitismus, der sich bei dieser Gelegenheit grell offenbarte, zu liefern. Der jüdische Jesuitismus ist ehrlicher "und überzeugungstreuer als der sonst geübte, aber an Borniertheit der Anschauungen besitzt er keinen Rivalen. Sobald ich erfuhr, daß zur Trauung in Wien die Delegation des Rabbiners meiner Heimatsgemeinde nothwendig sei, ersuchte ich Herrn vr. Hildesheimer um dieselbe und legte eine amtliche Bestätigung von Seite des Herrn vr. Jellinek bei, daß meine Papiere in Ordnung seien. Herr vr. Hildesheimer wußte blos, daß meine Braut convertirt sei, und da er wußte, daß sie Staatsbürgerin von Weimar ist, so erklärte er, er könne keine Convertirung, die von einem Rabbiner dieses Staates und seines Umkreises vorgenommen sei, als gültig anerkennen. Ich schickte ihm dann ein Zeugniß von drei Rabbinern, darunter jenes von vr. Geiger in Franffurt, der als der gelehrteste Talmudist Deutschlands anerkannt ist, ein. Darauf kam die Antwort, daß Herr vr. Hildesheimer einen religiösen Act des Herrn vr. Geiger und seine? Genossen nicht anerkenne, daß er nach der Fassung des betreffenden Documentes zweifle, daß beim Proselhtenbade das Rabbinats - Collegium intervenirt habe. Denn diese jedes sittliche Gefühl empörende Bedingung stellt die durch geistige Bornirtheit sittlich verkommene Rotte an ein Proselytenbad. Begreiflicherweise wird kein honneter Rabbiner der Gegenwart diese Bedingung einhalten, umsomehr, als dieser Theil der Ceremonie, wie die historische Schule nachweist, eine geistige und sittliche Verirrung einer Zeit und einiger Autoritäten, aber kein nothwendiger Bestandtheil derselben ist. Wenn Herr vr. Hildesheimer sein Antlitz heuschlerisch verzieht und davon (in einem „Eingesendet" an dieses Journal) spricht, er habe nur im Sinne der Zeugnißaussteller gehandelt, während er in seinem Briefe einen religiösen Act der Aussteller nicht anerkennen wollte, so zeigt er nur hiedurch, daß er mit jesuitischen Kniffen vertraut ist. Ich habe mich zu lange mit Psychopathie beschäftigt, um nicht zu wissen, daß mit Verstand und Logik bei dieser Sorte von Leuten ebensowenig wie bei Geisteskranken etwas auszurichten ist und daß Gefühl und Moral nach einem psychologischen Gesetze bei solcher geistigen Verwirrung nie intact bleiben. Ich habe die Correspondenz abbgebrochen und habe mich durch die Erreichung der Zuständigkeit in Wien emancipirt von den Fesseln, welche die Zeloten für ihre Glaubensgenossen schmieden. Wenn Herr vr. Hildesheimer in einem Mainzer Journal ganz andere Conscqnenzen aus dem Abbruche der Correspondenz zieht, so zeigt dies nur, wie nöthig der Mann ein Seebad für seine kranke Logik braucht. Christlichen Kreisen und vielen jüdischen wird das Vorgehen dieser Leute unbegreiflich sein; ich will es versuchen, das Räthsel zu lösen. Die casuistische Schule hat mit dem Ceremonial-Gesetze durch Jahrhunderte geistige Unzucht getrieben, deren Products für den gebildeten Menschen meist nur ein psychiatrisches Interesse haben, und die Heroen ihrer Schule, die manchmal Esprit, selten Logik und Verstand hatten, haben ihren ganzen Ehrgeiz auf Erweiterung und Verschärfung dieser Gesetze gerichtet. Was von einem solchen Manne „geschrieben steht," hat für die Orthodoxen eine dogmatische Bedeutung. Begreiflicherweise konnte man aus diesem Chaos „herausnehmen," was man wollte. Da hatte ein Rabbi nach der Entdeckung von 8

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