Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-11 · Heft 7 (11.2.1868) · p. Seite 131

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 7 (11.2.1868)
Date
1868-02-11
Page
Seite 131 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226643--25789-3261300
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

131 bis jetzt betrauten Vorstehern der Synagogen-Gemeinde verbleiben möge. —" Hierauf erhielt der Vorstand folgendes Ministerial- Rescript. Berlin, den 7. December 1867. Auf die an das Königliche Staatsministerium gerichtete, uns zur ressortmäßigen Entscheidung zugegangene Eingabe vom 2. Mai d. I. die Verhältnisse der Juden in der Provinz Hannover betreffend, eröffnen wir dem Vorstand und Gemeinde-Ausschuß, daß die, hinsichtlich der Schließung jüdischer Ehen vorgetragenen Wünsche durch §.12 der Allerhöchsten Verordnung vom 29. September d. I., betreffend die bürgerliche Eheschließung im Gebiete des ehemaligen Königreichs Hannover inzwischen ihre Erledigung gefunden haben. Die Frage wegen eventueller Aufhebung der besonderen jüdischen Armenverbände kann zur Zeit nicht entschieden werden und bleibt der näheren Erwägung bei der in Aussicht zu nehmenden generellen Regulirung des Armenpflegewesens im Wege der Gesetzgebung Vorbehalten. Was die beantragte Erhöhung der Beihülfen für das jüdische Schulwesen anlangt, so ist die Frage, inwiefern die Bewilligung dieser Beihülfen künftig auf die Hannoverschen Provinzialstände übergehen soll, Gegenstand von Verhandlungen, welche gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind. Im Uebrigen ist für jetzt keine Veranlassung vorhanden, die für die Verhältnisse der Juden in der Provinz Hannover geltenden gesetzlichen Bestimmungen abzuändern. Der Minister der geistl., Unterrichtsu. Medicinal-Angelcgenheiten. v. Mühl er. Der Justiz-Minister. Der Minister des Innern. In dessen Vertretung: 3>n Aufträge: de Rin. v. Klützow. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Ungarn, im Januar. Mit der Freiheit und Duldsamkeit, welche die neue Aera in Ungarn herbciführen sollte, scheint es noch nicht weit her zu sein. Ein Herr Georg Bartalan in Velecze, welcher seine Kinder von einem Israeliten in der deutschen Sprache und im Rechnen unterrichten ließ, erhielt vor Kurzem folgendes Schreiben des katholischen Pfarrers: „In Folge der Trienter Synode und neuerdings durch einen Erlaß des Cultusministers ist es den Juden verboten, katholische Kinder, es sei in Sprachen und sonstigen Elementargegenständen oder in Handarbeiten zu unterrichten, und müssen Inden von dem Unterrichte ausgeschlossen werden. Cs wird Ihnen also amtlich aufgetragen, Ihre Kinder entweder in die katholische Schule zu schicken oder durch einen katholischen Erzieher unterrichten zu lassen. Wilhelm Rupf, Pfarrer." Hoffen wir, daß es nach der Promulgation des Gleichberechtigungsgesetzes auch mit diesen Tracasserien ein Ende haben werde. Jndeß seien wir aufrichtig, und bekennen wir, daß es im Schoße unsrer Glaubensgenossen an Unduldsamkeit auch nicht fehlt. Aus Wien schreibt man: In der Zuständigkeits-Commission des Wiener Gemeinderaths hat heute ein interessanter Fall seine Erledigung gefunden. Der israelitische Arzt Herr Di'. Benedict, gebürtig aus Eisenstadt in Ungarn, gedachte ein Mädchen katholischer Religion zu ehelichen und bewog dasselbe zum jüdischen Glauben überzutreten. Dieser Uebertritt erfolgte zu Frankfurt a. M. in Gegenwart dreier Rabbiner, der Doctoren F o r m - strcher, Geiger und Landsberger, welche dem Mädchen ein Certificat über den ceremoniellen Vorgang bei dem Eintritt auSstellten. Herr De. B. ging nun daran hier in Wien von dem israel. Prediger Jellinek seine Trauung vornehmen zu lassen. Vorher hatte er hiezu noch gesetzlich die sogenannte Delegirung durch den Rabbiner (Dr. Hild eshcum seiner Zuständigkeits-Gemeinde Eiscnstadt zu erlangen. Dr. Hildesheim weigerte sich jedoch, Herrn Du. Jellinek zu dieser Trauung abzuordnen, weil er das erwähnte Certificat über den Uebertritt des Mädchens zum Judenthume eines Formfehlers halber nicht als legal anerkennen wollte. (Die drei Unterzeichner des Actes gehören zumeist der vorgeschrittenen jüdischen Reformpartei, Dr. Hildesheim hingegen der streng orthodoxen Richtung an; es war somit vorauszusehen, daß er ein Schriftstück aus dem Lager seiner Gegner nicht anerkennen würde.) Der also in die Enge getriebene Bräutigam hat, den richtigsten Ausweg ergreifend, bei der hiesigen Commune um seine Zuständigkeit augesucht, diese wurde ihm drei Tage nach Eiurcichuug des Gesuches schon bewilligt und Herr Dr. B. bcoarf nun nicht mehr der orthodoxen Güte des Ciseustädter Herrn 7*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.