Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1868)
- Date
- 1868-02-11
- Page
- Seite 128 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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128 schulen und Gymnasien nicht anstellen werde, also nicht blos gegen die Verfassung, sondern auch gegen §. 2 des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 verfährt, so würde er uns durch eine Verfügung vom 19. Nov. v. I. genommen, in welcher es heißt: „Die über den Bereich der Elementarschule hinausgehenden Lehranstalten sind zwiefacher Art; sie haben 1) neben der Bestimmung, Kenntnisse und Fertigkeiten mitzutheilen, auch einen pädagogischen Zweck, oder sie sind 2) lediglich auf die Mittheilung von Kenntnissen beschränkte Fachschulen. Zu der ersteren Art gehören die Gymnasien, die Real- und höheren Bürgerschulen; zu der zweiten die technischen Anstalten, Gewerbeschulen, polytechnische Schulen u. dgl. nt. Den Schulen erster Art ist zur Erreichung ihres pädagogischen Zweckes ein religiöser Charakter unentbehrlich. Die wichtigsten Erziehungsmittel sind von demselben abhängig und können nur wirksam werden, wenn die Lehrer einer solchen Anstalt nach dieser Seite hin den Schülern gegenüber im Wesentlichen eine Einheit bilden. Demgemäß sind die Gymnasien, Real- und höheren -Bürgerschulen in den altpreußischen Provinzen alle entweder evangelisch oder katholisch, oder in einzelnen Fällen simultan, wobei dann über dem Unterschiede der beiden Confessionen die Einheit doch in dem christlichen Charakter der Schule vorhanden ist. In den neuerworbenen Landestheilen finden sich auch zwei unlängst von mir anerkannte jüdische Realschulen, welche, entsprechend für ihren pädagogischen Zweck, die Grundlage in der jüdischen Religion haben. Von den hieraus erkennbaren, aus der Natur der Sache hervorgehenden Grundsätzen der Organisation höherer Schulen kann nicht abgegangen werden." — Machen wir uns daher nach keiner Seite hin Illusionen. Der Wechsel in der Person des Justizministers hat uns gezeigt, daß es nicht dieser oder jener Minister, sondern dieses ganze Ministerium ist, welches die beliebte Interpretation gegen die Anstellung von Juden aufrecht erhält. Liegt es doch in den anderen Ministerien nicht anders. Sind es doch auch die Juden nicht allein, betreffs welcher die Grundsätze nach wie vor dem Kriege dieselben geblieben. Nur ein liberales Ministerium wird andere Wege betreten, und darauf haben wir keine Aussichten. Literarischer Wochenbericht. Leipzig, im Januar. Die diesjährigen Schriften des „Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur" sind im Drucke beendet und werden, sobald auch der Buchbinder seine Arbeit vollendet hat, in zwei bis drei Wochen zur Versendung kommen. Die Abonnementskarten zum 14. Jahre haben eine bemerkenswerthe Veränderung erhalten, indem nach den Worten „herauszugebenden Schriften, welche das ganze Gebiet des Judenthums befassen," der Zwischensatz „jedoch Politik und Polemik gänzlich ausgeschlossen" in Wegfall gekommen ist. Es beruht dies selbstverständlich ans einer principiellen Absicht, indem zukünftig sonst geeignete und sich empfehlende Schriften, welche das politische und polemische Gebiet berühren, sobald sie innerhalb der Grenzen des Judenthums sich bewegen, nicht mehr ausgeschlossen werden sollen. Es liegt dies jn den veränderten Verhältnissen, und da man Großes auch aus Kleinerem erkennen kann, wird dieses als ein günstiges Symptom der Zeit betrachtet werden müssen. Vor dreizehn Jahren lagen die allgemeinen Verhältnisse noch so, daß Schriften politischen und polemischen Inhalts dem Institute und seiner Entwickelung die größten Hindernisse schaffen konnten, so daß man sich im Interesse unsrer Literatur überhaupt eine solche Beschränkung auferlegen mußte. Jetzt aber haben sich die Preßverhältnisse überall geändert, und politische und poleinische Schriften, wenn sie nicht geradezu allzuheftige Ausschreitungen sich gestatten, erregen keinen gesetzlichen Anstoß mehr. Was vor einem Jahrzehnt weise Vorsicht war, würde jetzt Schwäche und Feigheit sein. Diese Bemerkung hielten wir für nothwendig, um die Autoren darauf aufmerksam zu machen. Die Leiter des Instituts hatten in der vergangenen Zeit einige Mal den Kummer, sonst vortreffliche Manuskripte abwcisen zu müssen, weil sie vorzugsweise polemischen Inhalts waren. Diese Fessel fällt jetzt weg. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 27. Jan. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Präsident v. Forkenbeck eröffnet die Sitzung mit folgender Ansprache: Meine Herren! Schon wiederum habe ich dem Hause eine Trauerbotschbst zu verkünden.