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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-11 · Heft 7 (11.2.1868) · p. Seite 125

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 7 (11.2.1868)
Date
1868-02-11
Page
Seite 125 (sequence 5)
Language
German
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125 noch immer nicht angestellt worden, Dr. Jutrosinski und Dr. Warschauer, trotzdem dies schon den Artikeln 4 und 12 der Verfassung widerspricht. Erst im vorigen Jahre gab der Commissarius der Regierung die Erklärung ab, daß die frühere Beanstandung nicht mehr Platz greifen solle; nach dieser Erklärung mußte man annehmen, daß der Anstellung der Juden an Realschulen nichts mehr im Wege stände, leider ist das aber nicht der Fall. Das beweisen die letzten Verfügungen, wonach jüdische Candidaten zwar zur Prüfung pro schola zugelassen werden dürfen, es im Uebrigen aber bei den früheren Bestimmungen verbleiben solle. Diese Thatsachen scheinen auf dem verwerflichen Princip zu'beruhen, daß man das confessionelle Element in Staat und Schule dem humanistischen voranstellt, wie auch das dem anderen Hause vorgelegte Schulgesetz beweist. Ich schließe mit den Worten: „Das preußische 8uum cuirjue gebührt auch den Juden, die ebenfalls in schweren Zeiten Patriotismus und Hingebung gezeigt baben." Abg. Dr. Paur klagt über den Mangel an Gymnasien in Schlesien und namentlich in Breslau. Reg. Commissar Lehn er dt beruft sich darauf, daß nicht die Regierung, sondern die Commune gesetzlich verpflichtet sei, für Gymnasien zu sorgen. Er sagt u. A.: Es wird dem entgegnet werden, daß die Commune selbst bereit wäre, ein confessionsloses Gymnasium zu erichten; dagegen aber ist bekannt, daß in allen,Schichten der katholischen Bevölkerung Protest eingelegt wird gegen Errichtung eines nichtkatholischen Gymnasiums. Sobald der Magistrat in Breslau Ernst zeigen will, dem Bedürfnisse abzuhelfen, werden die Mittel nicht fehlen. Die Regierung hat aber keine Verpflichtung, für solche Communen Gymnasien auf Staatskosten zu errichten. Abg. Dr. Techow: Das Ministerium Raumer hat die Realschulen in evangelische und katholische eingetheilt und da blieb für die Anstellung der Juden kein Raum. Dennoch sind aber auch Juden definitiv angestellt worden, wie Dr. Löwenthal in Posen und Professor Unger in Erfurt. Erst der jetzige Cultus-Minister nahm Anfangs eine andere Stellung ein, erklärte aber im vorigen Jahre sich bereit, die Wünsche der Patronate zu befriedigen. Jetzt habe ich aber eine Entscheidung des Ministers gelesen, die ich mit dieser Erklärung nicht in Einklang bringen kann. Die Stadt Breslau hat beschlossen, eine Realschule zu gründen und das Gebäude bereits aufgeführt und den Herrn Unterrichts-Minister ersucht, weil die Bevölkerung zum großen Theil auch aus Juden besteht, einen bestimmten confessionellen Charakter nicht eintreten zu lassen, so daß auch Juden als Lehrer angestellt werden können; im November 1867 hat der Minister entschieden, daß dies unzulässig sei, da es nur evangelische und katholische und in den neuen Provinzen zwei jüdische Gymnasien*) gebe. Die Gymnasien machen oft durch ihren historischen Ursprung den confessionellen Charakter zur Bedingung; bei Realschulen ist das aber nicht der Fall. Ich kann daher nur den Schlußworten meines Freundes Kosch zustimmen. Hierauf entspinnt sich eine Debatte über das Schulwesen in Nassau und Hannover. Abg. Dr. Kosch ist sichtlich in hohem Grade befremdet, daß die Regierungs-Commissare in allen Fragen, wo es sich um die Gleichstellung der Katholiken und Protestanten gehandelt, bereitwillige Auskunft ertheilt hätten, dagegen sehr schweigsam gewesen seien, wo die Juden ins Spiel kämen. Es scheine fast, als wenn für das Cultus-Ministerium diese Staatsbürger nicht existirten. Regierungscommissar Dr. Lehn er dt bemerkt, daß er nur deßhalb vorhin dem Vorredner nicht geantwortet, weil die Auseinandersetzungen des Abg. Dr. Techow diese Antwort vollständig enthalten hätten, die Angelegenheit des Dr. Jutrosinski schwebe eben noch, was schon daraus erhelle, daß der betreffende Herr auf sein Schreiben ans Staats-Ministerium noch keinen Bescheid erhalten. (!) Nicht im mindesten sei etwa Geringschätzung die Ursache seines (des Redners) Schweigens gewesen, er werde auch im Ministerium die Erledigung dieser Sache, welche sehr ernste Erwägungen (!) bedürfe, nach Möglichkeit betreiben; man könne theoretischen Dingen nicht sofort Rechnung tragen, der praktische Fall müsse berücksichtigt werden. Abg. Laßwitz: Ich kann in Bezug auf die breslauer Verhältnisse nur dem Abg. Techow beistimmen. Wir in Breslau haben keineswegs von der Regierung eine Unterstütznng verlangt, im Gegentheil! wir haben dort ein Grundstück angekauft, ein prachtvolles Gebäude errichtet für ein geräumiges Gymnasium und eine geräumige Realschule. Alles ist fertig, die Schulen dürfen blos bezogen werden, die Schüler sind vorhanden; *) Das ist durchaus unrichtig; es können nur die beiden Lehrerseminare in Hannover und Cassel gemeint sein. Jüdische Gymnasien existiren weder in den neuen noch in den alten Provinzen. Redakt.

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