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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-04 · Heft 6 (4.2.1868) · p. Seite 118

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 6 (4.2.1868)
Date
1868-02-04
Page
Seite 118 (sequence 18)
Language
German
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118 Daß Braunschweig trotzdem an der Reichsverfaffung festhalten wollte, wurde auf A/s Antrag von der Ständeversammlung beschlossen. Als darauf im Sommer l 849 auf den Wunsch der Regierung die Union von der Ständeversammlung angenommen wurde, und zwar, obgleich für Verfassungsänderungen eine Majorität von zwei Dritteln der Stimmenden erforderlich ist, mit einfacher Majorität, protestirte A. gegen ein solches Verfahren, und als sein Protest fruchtlos blieb, erklärte er dasselbe für einen Bruch der Verfassung und zeigte zugleich seinen Austritt aus der Versammlung an. Er wurde dringend zur Wiederannahme eines Mandats aufgefordert, blieb aber fest bei seiner Weigerung. In der Zeit der politischen Bewegung wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, das ihm als Juden bis dahin verschlossene sehr lucrative Notariat zu erlangen, aber er war viel zu uneigennützig, um an seinen Vortheil zu denken. Nur dem öffentlichen Wohle gehörte sei Streben. Im Jahre 1850 wüthete die Cholera in Braunschweig mit ungewöhnlicher Heftigkeit, und die Behörden waren nicht im Stande schnell genug die erforderlichen Maßregeln zu ergreifen. Da verstand es A. sofort ein Hülfscomite zu organisiren, welches die für die Gesunden , Kranken und Todten erforderlichen Maßregeln in umfassendster Weise anordnete und ausführte. Mit der aufopferndsten Hingebung widmete er sich selbst den Geschäften der Krankenpflege und scheute sich nicht in der Ausübung der niedrigsten Dienstleistungen. Ueberhaupt ist er stets am Platze, wo es gilt mit eigener Gefahr dem Nächsten beizustehen, und seine Hand ist immer offen, um nothleidende Brüder zu unterstützen. 1850 wurde er zum Stadtverordneten erwählt und hat dieses Amt seitdem ununterbrochen bekleidet, als Mitglied der Statutencommission seiner Vaterstadt die wesentlichsten Dienste geleistet und namentlich mit Erfolg dahin gestrebt, den früher herrschenden Grundsatz der Exclusivität gegen Außenstehende zu bekämpfen und vielmehr durch die Gestattung des Zuzugs die Einwohnerzahl zu vermehren. Seine Thätigkeit blieb aber nicht auf das öffentliche Leben beschränkt. Seine reichen juristischen Kenntnisse, sein scharfer Verstand und seine strenge Rechtlichkeit erwarben ihm das Vertrauen seiner Mitbürger in hohem Grade, und seine advocatische Praxis gewann eine sehr bedeutende Ausdehnung. Nicht nur wegen seiner glänzenden Vertheidigung in politischen und anderen Strafprocessen verbreitete sich sein Name, sondern besonders waren es auch seine tiefen Kenntnisse des praktischen Handelsrechtes, welche seinen Ruf weit über die Grenzen seines engeren Vaterlandes hinaustrugen. Im Jahre 1864 waren A. und der Buchhändler E. Vieweg die Braunschweiger Mitglieder der Frankfurter Generalversammlung des Comites für die Befreiung Schleswig-Holsteins. Der Wiederherstellung der Selbstständigkeit dieser Herzogthümer war A. mit der größten Treue und Hingebung zugethan, bis er erkannte, daß auf einem früher ungeahnten Wege die Einigung Deutschlands erreicht werden sollte, und daß diesem großen Zwecke alle Nebenrücksichten weichen mußten. Während des Krieges zwischen Preußen und Oesterreich und nach demselben waren A. und der ihm gleichgesinnte Kaufmann Ad. Schmidt die thätigsten und aufopferndsten Mitglieder des Braunschweiger Hülfscomitss, und bei Tag und Nacht war er bemüht, die durchpassirenden verwundeten Krieger zu erquicken und zu pflegen. Im Jahre 1866 nahm er auf den dringenden Wunsch seiner Parteigenossen abermals ein Mandat für die Ständeversammlung an, von welcher er auch sofort wieder zum Mitglieds des ständischen Ausschusses erwählt wurde, da ein Mann von besseren Fähigkeiten und von ehrenhafterem Charakter wohl im ganzen Lande nicht zu finden ist. In allen Beziehungen des öffentlichen und Privatlebens hat er stets mit bestem Erfolge die edelsten Ziele erstrebt. Möge er noch lange fortwirken zu Nutz und Frommen seines Vaterlandes, seiner Vaterstadt, seiner zahlreichen Freunde und seiner liebenden Familie! Nachtrag;u Ütr. 24 der „Gallcrie von Abgeordneten jüdischen Glaubens" (Nr. 1 d. I.). Fürth, 8. Januar. Dr. Morgenstern ist 1814 in Büchenbach, einem kleinen Dorfe bei Erlangen, geboren, und wohnt in hiesiger Stadt, wegen seiner Ueberzeugungstreue, Consequenz und Gesinnungstüchtigkeit allgemein die größte Achtung und das höchste Ansehen genießend. Eine ihm bei der jüngsten bairischen Landtagswahl gemachte Offerte, ob er geneigt sei, sich zur Annahme einer auf ihn fallenden Wahl zu verstehen, mußte er seines Geschäftes halber, das er von seinem Bruder übernahm und schwunghaft betreibt, ablehnen; Dr. M. bekundet jedoch das regste Interesse in allen freiheitspolitischen Fragen und sein Name steht überall an der Spitze, wo es sich um das Menschenrecht, um die unverkürzte Freiheit, um das Wohl seiner Mitbürger handelt. Eines vorzüglichen Rufes erfreut sich Dr. M. auch als gediegener und scharfer Jurist. S. Heumann. |Nekrolog, j Kurz vor dem Hintritt unseres verklärten Rapoport schwang sich, leider allzufrüh, eine Seele empor, würdig der geisterfüllten Seele als Herold ins Himmelreich vorauszufchreiten. Lemmel Arnstein, Institut-Vorsteher in Fürth, starb am 20. September vorigen Jahres im 54. Lebensjahre, nach einem Krankenlager von wenigen Tagen.

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