Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 6 (4.2.1868)
- Date
- 1868-02-04
- Page
- Seite 117 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Zeitung des Zudcnthums. Feinlleton-Kettage ju Ar. 6. Leipzig, den 4. Februar 1868. Gallerte von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 25. Obcrgerichtsadvocal Dr. juris Adolf Aron heim in Braunfchmeig. Adolf Aronheim, geboren den 18. Januar 1818 zu Braunschweig, ist der Sohn strenggläubig jüdischer Eltern. Nachdem der Vater früh gestorben war, wurde die Erziehung von der Mutter allein geleitet. Seiner Neigung gemäß wurde er zum Architecten bestimmt. Er mußte indessen auf die Wahl dieses Berufes verzichten, weil ihm mitgetheilt wurde, daß er auf eine Anstellung im Staatsdienste seines Glaubens wegen nicht rechnen könne, und weil in jener Zeit Architecten nur im Staatsdienste auf Verwendung und Beschäftigung rechnen konnten. Auf eine vertrauliche Anfrage wurde von einem Minister der Bescheid ertheilt, daß der Zulassung eines Juden zur Advocatur kein Hinderniß entgegengestellt werden würde, wenn auch auf die Erlangung des Notariats nicht zu rechnen sei. In Folge dieser Eröffnung entschloß sich A. zum Studium der Jurisprudenz. Er ging zunächst nach Heidelberg, wo er Mitglied des Vereins von Studenten für die Emancipation der Juden wurde, in welchem er in Gemeinschaft mit Lewinger aus Karlsruhe wirkte. Diese Bestrebungen brachten ihn auch in Berührung mit Riesser, dessen persönliche Bekanntschaft er bei dem Abschiedsfeste machte, welches demselben die Frankfurter jüdische Gemeinde bei seiner Rückkehr nach Hamburg gab, und zu welchem A. als Mitglied der Deputation der jüdischen Studenten in Heidelberg gesandt wurde. Im Jahre 1840 wurde er in Heidelberg zum Doctor der Rechte promovirt, und bestand, nachdem er auch in Göttingen stndirt hatte, im März 1842 das Advocatenexamen, wurde jedoch, da die Zahl der Advocaten "eine geschlossene und nicht sofort eine Stelle in Braunschweig vacant war, erst im Jahre 184 5 zur Praxis zugelassen. Inzwischen war er im Jahre 1844 ein sehr thätiges Mitglied der Deputation für die in Braunschweig abgehaltene Rabbinerversammlung, an deren Verhandlungen er das lebhafteste Interesse nahm. Als im Jahre 1848 der Hauch der Freiheit Deutschland durchwehte, war A. einer Derjenigen, welche am schnellsten und lebhaftesten von demselben angeregt wurden. Sein energischer Geist trieb ihn stets das für Recht erkannte sofort zu ergreifen, und mit allen geistigen und materiellen Mitteln zu fördern. Er war einer der entschiedensten Vorkämpfer für die Rechte des Volkes, aber mit derselben Entschiedenheit trat er auch allen Ausschreitungen kräftig entgegen. Seine erste Thätigkeit hierin entwickelte er als Vorstand des Braunschweiger Volksvereins. Ihm und seinen Freunden gelang es namentlich, die sofortige völlige Emancipation der Juden, die Freigebung der Ehe zwischen Juden und Christen, die Einführung des directen Wahlrechts, die Betheiligung Brannschweigs an dem ersten Befreiungskriege für Schleswig-Holstein und die Anerkennung des Reichsverwesers zu erringen. Im October 1848 nahm er an dem demokratischen Congresse zu Berlin Theil. In demselben bekämpfte er die bekannten Ausschreitungen gegen die Nationalversammlung im Schauspielhause auf das Energischste, und trat, als er mit seiner Ansicht nicht durchdringen konnte, nebst seinen Braunschweiger Gesinnungsgenossen aus dem Congresse aus. Im December 1848 wurde er zum Mitgliede der Braunschweigischen Ständeversammlung erwählt und sofort durch Wahl dieser Versammlung zu einem der sieben Mitglieder des ständischen Ausschusses ernannt, welcher die Rechte der Ständeversammlung in der zwischen den Landtagen liegenden Zeit zu vertreten hatte. In der Ständeversammlung war er der Führer der im Herzogthum Braunschweig sehr gemäßigten Linken. Als solcher nahm er besonders regen Antheil an der Abfassung der Organisationsgesetze, welche Oeffentlichkeit und Mündlickkeit der Rechtspflege einführten. Er setzte es ferner durch, daß die Reichsverfassnng als selbstverständlich geltendes Recht publicirt wurde. Als die Ständeversammlung eine Deputation nach Berlin sandte, um den König von Preußen zur Annahme der deutschen Kaiserkrone zu bewegen, wurde A. zum Mitgliede dieser Deputation erwählt, welcher noch am 2. April 1849 sichere Hoffnung auf Erfüllung ihres Wunsches gemacht wurde, worauf indeß am 3. April die Ablehnung erfolgte.