Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 6 (4.2.1868)
- Date
- 1868-02-04
- Page
- Seite 106 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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106 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Naugard, den 15. Januar (Eingesandt.) Wirerhalten unter diesem Datum folgendes Schreiben: „Mein Amt als Seelsorger der jüdischen Gefangenen an der hiesigen Straf-Anstalt macht es mir zur Pflicht, mich an Sie mit folgender wichtigen Bitte zu wenden. Die hiesigen jüdischen Gefangenen haben seit einer langen Reihe von Jahren, begünstigt durch die früheren Directoren der hiesigen Straf-Anstalt, das Glück gehabt, ihr Essen nach jüdischem Religions-Gesetz zubereiten zu dürfen, indem sie zur Fettung des Gemüses Butter statt Schmalz geliefert erhielten. Auch der gegenwärtige Director, Herr Maurer, hat lange Zeit diese Einrichtung seiner Vorgänger stillschweigend bestehen lassen bis zum 1. September v. I., von wo ab auf Anordung der Regierung in sämmtlichen preußischen Straf-Anstalten allen Gefangenen zweimal wöchentlich Fleisch zur Fettung der Speisen geliefert wird. Da für die jüdischen Sträflinge keine besondere Bestimmung von der Regierung erlassen wurde, so fand der Director der hiesigen Straf-Anstalt keine Veranlassung, denselben koscher Fleisch oder auch nur Butter an den betreffenden zwei Tagen der Woche zu bewilligen, und die hiesigen jüdischen Gefangenen waren genöthigt, da sie jene mit Fleisch zubereiteten Speisen nicht genießen wollten, zweimal wöchentlich zu hungern. Atem Gesuch beim Director um Gewährung von Butter für die jüdischen Gefangenen statt des Fleisches fruchtete nichts, obgleich ich auf die Jnconsequenz aufmerksam machte, die darin liegt, daß den jüdischen Gefangenen wohl Butter statt des Schmalzes an fünf Tagen der Woche, aber nicht Butter statt des Fleisches an zwei Wochentagen gewährt wird. — Darauf wandte ich mich im September v. I. an den Herrn Rabbiner Dr. Aub zu Berlin mit der Bitte, sich persönlich in dieser Sache beim Minister Eulenburg zu verwenden und dahin zu wirken, daß den jüdischen Gefangenen in sämmtlichen preußischen Straf-Anstalten koscher Essen gewährt werde. Herr Rabbiner Dr. Aub schien nicht geneigt, in dieser Sache etwas zu thun; er entschuldigte sich mit seiner Unkenntniß der preußichen Verhältnisse, ertheilte mir jedoch den Rath, ich möchte mich mit den jüdischen Seelsorgern sämmtlicher preußischer Straf-Anstalten in Verbindung setzen, um eine Gesammt-Petition an das Ministerium zu Stande zu bringen. Da indessen die hiesigen jüdischen Sträflinge zweimal wöchentlich kein Mittagbrod aßen, so versuchte ich es, um die Sache möglichst zu beschleunigen, mit einer Eingabe an die Stettiner Regierung, in welcher ich die Bitte aussprach, die Negierung möchte doch anordnen, daß den hiesigen jüdischen Gefangenen aus Rücksicht auf deren Religionsgesetz, wie an den andern Wochentagen, so auch an den zwei Tagen der Woche, an welchen Fleischfettung stattfindet, Butter zur Fettung der Speisen geliefert werde. Für die Bewilligung von koscher Fleisch an den betreffenden zwei Tagen wagte ich nicht zu bitten, weil ich voraussetzte, daß ich damit gewiß zurückgewiesen werden würde, da die jedesmalige Beschaffung von 24 Loth koscher Fleisch (es befinden sich in hiesiger Straf-Anstalt 8 Juden, und bei der Fleischlieferung giebt es 3 Loth pro Mann) mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre. — Von der Stettiner Regierung habe ich auf meine Eingabe vom 29. November v. I. bis heute noch keinen Bescheid erhalten. Seit Beginn dieses Monats aber wird den hiesigen jüdischen Gefangenen eine besondere Zubereitung ihrer Speisen überhaupt nicht mehr gestattet; statt Butter wird ihnen Talg gegeben, wie allen übrigen Gefangenen. Auf meine Anfrage nach der Ursache dieser Aenderung erklärte mir der Director Herr Maurer, daß er bisher, gestützt auf die Einrichtung seiner Vorgänger , den Juden die Zubereitung der Speisen mit Butter stillschweigend gestattet habe, daß er dieses aber nunmehr, nachdem die Regierung durch meine Eingabe auf diese ihr bisher unbewußte Einrichtung aufmerksam geworden und ihn, den Director, darüber zur Rechenschaft gezogen, nicht ferner gewähren könne, es müßte denn ein anderweitiger Befehl von der Regieruug erlassen werden. — Ich bemerke, daß ich, bevor ich diesen Bescheid vom Director erhalten, der Meinung war, die Lieferung von Butter statt Schmalz und Talg an die jüdischen Gefangenen sei von der Regierung angeordnet, während ich nun zu erfahren bekam, daß diese Einrichtung nur dem günstigen Ermessen der Directoren der Straf-Anstalt zuzuschreiben ist. — Der Director theilte mir gleichzeitig mit, daß die Regierung bisher noch nicht in der Lage sei, einen Beschluß in dieser Angelegenheit zu fassen, daß die Sache erst all-