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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-01-28 · Heft 5 (28.1.1868) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 5 (28.1.1868)
Date
1868-01-28
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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87 Bonn, 17. Jan. (Privatmitth.) Um dem in Nr. 1 dieser Zeitung mitgecheilten Plan zu Provinzial-Unter« stützungskassen für jüdische Cultsbeamten womöglich weiteren Eingang und vielleicht hie und da eine baldige Ausführung zu verschaffen, haben wir Exemplare der Nr. 1 an die Vorstände mehrerer größeren Gemeinden mit dem schriftlichen Ersuchen gesandt, den Plan einer Prüfung zu unterziehen und resp. an die Ausführung Hand anzulegen. Diese Gemeinde-Vorstände sind: Cöln, Magdeburg, Stettin, Breslau, Posen, Königsberg, Hannover, Cassel, Wiesbaden, München, Schwerin (Mecklenburg), Mannheim, Prag und Brünn. Da wir um Mittheilung der bezüglichen Beschlüsse gebeten haben und diese sicherlich von der freundlichen Gefälligkeit der Vorstände erhalten werden, so können wir später über das Resultat berichten. Petershagen (bei Minden), iö, Jan. lPrivatmitth.) Da möglicherweise der Schulgesetzentwurf noch in der jetzigen Session dem Abgeordnetenhause vorgelegt werden wird, erschien es dem hiesigen Rechtsanwalt, Herrn Metz (Israelit), einem Manne, der sich für seine Religion, insbesondere für das jüdische Schulwesen, höchst interessirt, rathsam, daß Etwas geschehe, um eine für die jüdische Schule günsügere Fassung des Gesetzes herbeizuführen, wenigstens dem Landtage die diesseitigen Wünsche vorzutragen. Der Herr Metz hat deshalb eine ausführliche Petition an das Abgeordnetenhaus abgesaßt und sie dem Herrn Dr. Kosch, der sich wohl von den jüdischen Abgeordneten am meisten dafür interessiren wird, zur Ueberreichung zugestellt. Der Petent ist in derselben davon ausgegangen, daß wahrscheinlich die Wahrung des confessionellen Charakters der Volksschule, wie ihn der Entwurf statuirt, beibehalten wird, daß aber alsdann der §. 8 nachtheilige Bestimmungen für die jüdische Schule enthielt. Sein Antrag ging dahin: daß das Haus den Gesetzentwurf dahin amendiren möge, daß der confessionelle Character der Volksschule sich zunächst nach der Confession der Mehrheit der in der Gemeinde (dem Schulbezirke) angesessenen Personen richte, daß aber da, wo eine ausreichende Zahl von schulpflichtigen Kindern anderer Confession sich befinden, für diese besonders öffentliche confessionelle Schulen errichtet, beziehentlich den bereits bestehenden Privatschulen der Character von öffentlichen Schulen verliehen werden solle. Eventuell hat der Petent gebeten, in dem 8. 8 das Wort „können" durch „sollen" zu ersetzen, indem nach der jetzigen Fassung wiederum der alten Willkür und allen Chicanen der Ortsbehörden, sowie der Indolenz und dem bösen Willen der Synagogen - Gemeinde-Vorstände, welche abhängige Lehrer haben wollen, Thür und Thor offen gelassen wird. Auf diese Weise ist die nöthige Vorsicht geübt, auch wenn es nicht wahrscheinlich ist, daß der Gesetzentwurf vom Herrenhause angenommen und dem Abgeordnetenhause vorgelegt werde. Aus der Provinz Posen, im Jan. (Privatmitth.) Die königl. Regierung zu Posen hat dem Magistrate von Filehne 130 Thlr. für die Lehrer jener Stadt übenweiscn lassen. Davon erhielten die evangelischen Lehrer je 25, ,die katholischen je 20 Thaler, und die jüdischen erhielten .... Nichts. Ob letztere dagegen remonstriren werden? Und wenn sie es thun, wird es wahrscheinlich ohne Erfolg sein. Die Regierung würde wahrscheinlich darauf bemerken, daß sie verhältnißmäßig günstig gestellt wären. Ganz anders zeigten sich die Stadtverordneten und der Magistrat der Stadt Grätz, die ihren Lehrern ohne Unterschied der Confession aus der Kommunalkaffe zum Wcihnachtsfeste eine außerordentliche Unterstützung in Höhe von insgesammt 205 Thlr. zukommcn ließen. Ebenso wurde die Erhöhung des Gehaltes der Lehrer ohne confessionellen Unterschied festgesetzt. -16 voeem Unterstützungskasse für jüdische Cultusbeamten u. s. w. glaube ich, daß dieselben sich erst dazu vereinigen müssen, wenn auch, um zuerst nur eine kleine Unterstützung zu gewähren; unitis viribus vermag mau Vieles auszurichten. Chi s’ajuia, Dio l’ajuta, sagt der Italiener. So bestehen in unsrer Provinz außer der Schullehrer-Wittwenkasse unter Aufsicht der königl. Regierung, die nur für definitiv angestellte Lehrer christlicher Confession errichtet ist, zwei sogenannte Sterbekassen für Lehrer ohne Unterschied der Confession. Der eine Verein zählt bereits über 1600 Mitglieder. Bei jedem Sterbefall wird ein Beitrag von 5 Sgr. erhoben. Ursprünglich erhielten die Hinterlassenen 20 Thlr.; jetzt erhalten sie bereits 200 Thlr. Durchschnittlich kommen jährlich 12 Sterbefälle vor, so daß man jährlich ungefähr 2 Thaler Beitrag zu

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