Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1868)
- Date
- 1868-01-21
- Page
- Seite 65 (sequence 5)
- Language
- German
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65 sollen, dürfte in Beihalt der Bundesverfassung überflüssig sein. §. 3 bestimmt, daß Juden als Grundeigeuthümer von Ausübung der Polizei und der andern oben aufgeführten Rechte ausgeschlossen sind, daß außerdem die Landstandschaft zu ruhen habe. Die Ausschließung der Juden von Polizei, in so weit es sich um Untersuchung und Bestrafung von Vergehen handelt, sowie von Jurisdiction, wobei doch wohl an den geringen Rest der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu denken ist, welche den Inhabern der Patrimonialgerichtsbarkeit zusteht,dürfte dem Bundesrecht nicht entsprechen. Anders scheint nur die Frage wegen der Landstandschaft zu liegen. Unter den Begriff eines Amtes läßt sich dieselbe nicht wohl bringen', wenigstens denkt der Art. 3 der Bundesverfassung bei dem Wort „Amt" gewiß nicht an solche Verhältnisse; mit der Mitgliedschaft in einer modernen Kammer läßt sich die Landstandschaft überhaupt nicht vergleichen, sie ist eine so eigenartige Institution, daß sie ihren Character verlieren würde, wenn ein hergebrachter Bestandtheil ihres Wesens ihr entzogen würde. Zum Wesen der Ritterschaft als eines Landstandes gehört nun wohl sicher, wenn das auch nirgends geschrieben stehen sollte, daß sie aus christlichen Mitbürgern besteht. Diese Eigenschaft ist also etwas Selbstverständliches durch die Zeit sanctionirt und darf ein solches Recht sich allerdings bei der übrigen Gleichstellung von Juden und Christen conserviren. Ich habe dabei aber nur die Ritterschaft vor Augen; daß im Schooße der Landschaft ein jüdischer Bürgermeister auftreten kann, möchte sich schon damit rechtfertigen, daß die Mission der Herren Bürgermeister unter den Begriff des Amtes fällt. Es ist also aus allem diesem vorauszusehen, daß der meckl. Landtag mit dem Bundestag in kurzer Zeit in Collision gerathen wird. Diese wird ausbrechen, sobald einem meckl. Juden hier im Lande solche Rechte geschmälert werden, die ihm im Art. 3 der Bundesverfassung gewährt worden sind. Wir sehen also schon jetzt ein, daß die meckl. Landesregierung den Anfang macht, da und dort an den Landesartikeln zu rupfen und zu zupfen. Es wird ihr aber hoffentlich nicht mehr gelingen, mit ihrem bisherigen Verfahren durchzukommen. Der norddeutsche Bundestag wird das nicht zugeben und kann und darf er den deutschen Michel nicht wieder so spielen, wie der alte Bundestag (seligen Andenkens) zu Frankfurt a/M. Schade nur, daß Mecklenburg nicht ein preußischer Regierungsbezirk geworden ist; es hätte sich, seiner geographischen Lage nach, sehr gut dazu geeignet, und ist vorauszusetzen, daß die Bevölkerung keine böse Miene dazu gemacht hätte, ausgenommen die Ritterschaft und viele Staatsdiener. Was nicht ist, kann noch werden. I.-, Gemeindelehrer. Die Verfolgungen in Rumänien. Bonn, 12. Januar. L’Echo Danubien bringt neue von ihm verbürgte Berichte, die erweisen, daß nunmehr auch die alten Fabeln zu Hülfe genommen werden, um die Judenverfolgungen von Neuem zu beleben. In der Stadt Calar asch starb das Kind einer christlichen Magd, drei Tage, nachdem diese den Dienst ihrer israel. Herrin verlassen hatte. Die Herrin befindet sich im Gefängniß, wohin man sie unter dem Vorwände gebracht, sie hätte Blut von dem Kinde genommen. Welche Abgeschmacktheit!! Welch' widerlicher Fanatismus!!! Wir geben in Folgendem die Originaldepesche, so wie sie uns soeben zugeschickt worden. Calarasch, 28. Dec. 1867. 12. Jan. 1868. Am 10. d. M. ging eine christliche Magd mit ihrem kranken Kinde aus dem Dienst des Herrn I. Jpcar, unsres Glaubensgenossen. Dies Kind ist gestern gestorben. Heute ist die Frau des Herrn Jpcar arretirt und in das Untersuchungsgefängniß des Distrikts geführt worden, unter dem Vorwände, sie hätte dem Kinde Blut entzogen. Wir fordern auf's Dringlichste, daß eine Commission, von einem Arzt aus Bukarest begleitet, auf Kosten des Schuldigen nach den Orten geschickt werde, so wie noch mehr Hülfe, denn wir wissen nicht, zu welchen Excessen das Volk sich hinreißen lassen kann. Schicken Sie auch einen Chemiker. 8. Hk. Das ist also der Fanatismus und die Verblendung, welche in Rumänien gerade denselben Punkt erreichen, wie im Mittelalter. Noch mehr. Man theilt uns mit, daß ein schrecklicher Aufstand diese Woche in Calarachi stattgefunden hat. Die christliche Bevölkerung dieser Stadt hat sich unter gewiffen Bösewichtern, Feinden der Nation, erhoben, dann nach der jüdischen Synagoge gewandt, Alles plündernd, was sie enthielt, alle Israeliten mißhandelnd, von denen einer verwundet worden. Man sagt, daß