Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 3 (14.1.1868)
- Date
- 1868-01-14
- Page
- Seite 51 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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51 Correspondenz. Monatsberichte aus Ungarn. VI. Neu-Verbaß, im Decbr. 1867. Von bedeutender Tragweite, insbesondere auch hinsichtlich der Entwickelung der socialen Emancipation, ist der in meinen Berichten bereits erwähnte Pester „Gleichheitsclub" (Egyenlösögi kör), welcher schon über 660 Mitglieder, darunter 250 Israeliten zählt. Präses desselben ist General Klapka, der, vor mehreren Wochen zum Deputirten erwählt, in der an seine Wähler gerichteten Ansprache auch die Nothwendigkeit der Juden emaucipation betonte. Von unseren Glaubensgenoffen ist Barnay, Secretär der Pester israel. Gemeinde, Vicepräses des Vereins, vr. Rozsai, Advokat Moritz M ezei (Messt) und Großhändler Martin Schweiger sind Directoren desselben. Unter den 60 Ausschußmitgliedern befinden sich 25 Israeliten u. z. Prediger vr. Kohn, I Doctor der Medicin, 3 Doctoren der Rechte, 1 Ingenieur, 3 Journalisten Darunter Horn, welcher von Paris nach Pest hätte übersiedeln sollen), Fen yvessy, Chef des Stenographenbüreaus im Reichstage, 2 Gemeindevorsteher, 2 Grundbesitzer, 6 Großhändler und 3 Kaufleute. Am 26. Novbr. veranstaltete der Club ein Banket zu Ehren seines Präses, bei welcher Gelegenheit nebst andern die Generäle Klapka und Perczel, die Tags vorher vom Ministerpräsidenten beim Repräsentantenhause eingebrachte Vorlage über die Gleichberechtigung der Israeliten in schwungvollen Toasten begrüßten. Unter den übrigen Trinksprüchen ist hier besonders der des Pester Predigers vr. Kohn zu erwähnen, welcher in wirkungsvoller Weise für die sociale Emancipation der Israeliten sprach, nachdem die politische bereits der Erfüllung nahe. Den schönen Reden folgte am 8. d. M. die noch schönere That. Der Ausschuß beschloß nämlich in seiner Sitzung vom I. d. M. dem Reichstage eine Petition zu unterbreiten, in welcher die Freude des Vereins über die Vorlage des Gesetzentwurfes bezüglich der Gleichberechtigung der Israeliten zum Ausdruck gebracht, aber zugleich auch der Wunsch ausgesprochen werde, daß dem Reichstage noch in dieser Session ein Gesetzentwurf unterbreitet werde, welcher die Glaubensfreiheit ausfpreche. In .der Generalversammlung vom 8. d. M. kam der Petitionsentwurf zur Verhandlung. Derselbe wurde nach einer eingehenden Debatte angenommen und zugleich beschlossen, daß der Präses, General Klapka die Petition persönlich beim Repräsentantenhause einreiche. Wir heben aus dem 1. Theile der Petition folgende Stelle hervor: „Mit der Vorlage des auf die Gleichberechtigung der Israeliten bezüglichen Gesetzentwurfes hat die Regierung eine Pflicht erfüllt, deren Erfüllung sie den moralischen und materiellen Interessen des Landes und sich selbst schuldig war." Der 2. Theil lautet also: „Der in Rede stehende Gesetzvorschlag befaßt sich nur mit dem Verhältniß des Bürgers zum Staate, welches er denn auch rücksichtlich der Israeliten in liberalster Weise umschreibt. Damit ist indessen jenem Bedürfniß noch nicht genügt, welches für die recipirten Confessionen den Gesetzartikel XX. 1848 ins Leben gerufen. Die confessionelle Gleichheit und Reciprocität wird .in dem auf den Tisch des Hauses niedergelegten Gesetzvorschlage nicht einmal berührt. Ja außer dem, daß die confessionelle Gleichheit und Reciprocität durch den in Rede stehenden Gesetzvorschlag auf die jüdische Confession nicht ausgedehnt wird und man daher auch nicht mit voller Gewißheit weiß, ob die jüdische Confession jener Rechte theilhaftig ist, welche den recipirten Religionen durch das Gesetz garantirt sind, ist auch diese Gleichheit und Reciprocität der sg. recipirten Religionen bis jetzt zum größten Theil nur ein todter Buchstabe. Das Gesetz hat das große Princip ausgesprochen, dasselbe in mehreren Richtungen auch sogleich in Anwendung gebracht, doch ist seine vollständige Verwirklichung noch immer unleugbar blos ein frommer Wunsch. In Folge Alles dessen tritt der gefertigte Gleichheitsclub mit der Bitte vor das tief verehrte Repräsentantenhaus: es möge geruhen, nach seiner weisen Einsicht die Religivnsfrage je eher vollständig zu ordnen, bei der detaillirten Feststellung des Verhältnisses der Confessionen zu einander und zum Staate auch die jüdische Confession aller jener Rechte theilhaftig zu machen, in deren Besitz die sogenannten recipirten Confessionen seiner Zeit gelangen werden, auch bis dahin aber die durch den Gesetzartikel XX: 1848 den recipirten Religionen garantirte Gleichheit und Reciprocität auch aus die jüdische Confession auszudehnen." Die von mehreren Blättern, auch in Nr. 5 l d. Bl., mitgetheilte Nachricht, daß mehrere hervorragende Israeliten das Moment der Gleichberechtigung dadurch zu verewigen gedenken, indem sie 20,606 Gulden zusammen- 3*