Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 3 (14.1.1868)
- Date
- 1868-01-14
- Page
- Seite 47 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226639--25701-3261208- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
47 Teilnehmern desselben eine solche gediegene wissenchaftliche Erscheinung nun anbieten zu können. m Die zerstreuten in den Händen jüd. Gelehrtem seit einer Reihe von 40 Jahren sich befindenden hebräischen Briefe R's über wissenschaftliche Themata, möchten auch die Eigcnthümer den Herausgebern hebr. Zeitschriften als: ■’-oy, y'b'z, pnir b»“o, vaia zur Veröffentlichung zusenden, lind Res. zweifelt nicht daran, daß erwähnte Redaktionen gerne die Correspondenzen eines auch als hebräischen Stylisten anerkannten brr-iw'2 bn:n '■na aufnehmen werden, um ihren Lesern eine genußreiche Lektüre zu verschaffen. F. M—s. Aus dem ehern. Herzgtb. Nassau, im Decbr. (Privatmitth.) Wie s. Z. in diesen Blättern referirt wurde, richteten die Vorsteher von 20 Cultus-Gemeinden des ehem. Herzgth. Nassau im Mai d. I. in Betreff der Verhältnisse der Cultns-Gemeinden, ein Gesuch an das Cultus-Ministerium in Berlin. Es wurde darin gebeten: 1. daß die durch das nass. Gesetz v. Jahre 1861 eingeführte Uebereinstimmung des Verfahrens bei Eidesleistungen von Juden mit derjenigen bei der Eidesleistung der Christen; sowie 2. daß die seit 24 Jahren bestehende und zweckmäßige Eintheilung in Cultus-Gemcindeu; ferner 3. daß der bisherige Modus hinsichtlich der Anstellung und Entlassung der Religionslehrer, sowie der Aufbringung der Cultusbedürfnisse auch für die Folge beibehalten, und daß 4. der Staat die Ober-Aufsicht des Cultus und Religionswesens vor wie nach führen möge. Gleichzeitig wurde eine Verbesserung der der maligen Einrichtungen beantragt und namentlich als wünschenswerth bezeignet: a. Die Einführung eines Synagogenraths, welcher unter Anderem insbesondere bei der Verwaltung des israelitischen Central-Cultusfonds mitzuwirken habe. b. Die Vereinigung des israel. Lehrer-Seminars zu Ems mit dem Protest. Seminar zu Usingen, Versetzung eines der drei Bezirksrabbiner als Religionslehrer an jenes Seminar, und c. Eintheilung des ehemal. Herzogthums in zwei Rabbinats-Bezirke, sowie endlich d. Beschränkung der Dauer des Vorsteheramts (bisher lebenslänglich) auf 6 Jahre. Auf diese hinlänglich motivirte Eingabe erfolgte vor einigen Wochen die nachstehende Resolution. Berlin, >8. Novbr. 1867. Wir eröffnen Ihnen auf Ihre an den Minister der geistl. Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten gerichtete, unter dem 13. Mai dahier eingegangene Eingabe, betr. die Verhältnisse der jüd. Cultus-Gemeinden im vorm. Herzgth. Nassau, daß wir die Beschränkung des Vorsteher-Amtes in diesen Gemeinden auf 6 Jahre genehmigen und wegen Ausführung dieser Abänderung der bisherigen Verfassung derselben das Erforderliche angeordnet haben. Hinsichtlich der sonst gestellten Anträge, betr. die Einführung eines Synagogenraths, sowie die Vereinigung des jüd. Lehrerseminars zu Ems mit dem Lehrerseminare zu Usingen müssen die weiteren Erwägungen Vorbehalten bleiben. Der Minister der geistl. Der Minister des Unterrichtsu. Medicinal-Angelegenheiten: Innern. gcz. v. Mühler. In Auftrag: An N. N. v. Lützow. zu . . . Wir gestehen, daß uns diese Zuschrift nichts weniger als befriedigt hat und überlassen das weitere Urtheil den Lesern. U. Hannover, 29. Decbr. (Privatmitth.) Den Bemühungen des Landrabbiners Dr. Meyer ist es gelungen, daß der Eid more judaico in unserer Provinz lvenigstens für das Militär gänzlich abgeschafft worden ist. In einem demselben vor Kurzem von Seiten Sr. Excellenz des Herrn Generallieutenant v. Voigts- Rheetz zugegangenen Dekrete wurde ihm nämlich eröffnet, daß mit Genehmigung des General-Auditoriats zu Berlin in Zukunft jüdische Militärpersonen, welche in hiesiger Garnison liegen, auch wenn sie einer der alten Provinzen angehören, nicht gehalten sein sollen den Eid more judaico zu schwören. Hoffen wir, daß diese Anordnung der Anfang zur gänzlichen Abschaffung dieses Eides sein werde.*) Von Seiten des hiesigen Gemeindeausschusses ist unlängst eine Commission ernannt worden, um Vor- *! Hierdurch ist freilich selbst in diese, im Verhältniß zur Verfassung in der übrigen Gesetzgebung so inkonsequente Partie des preuß. Rechts eine neue Inkonsequenz gekommen, welche die Unhaltbarkeit des Eides mors juclaico vollends zu Tage legt. Redaktion.