Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 3 (14.1.1868)
- Date
- 1868-01-14
- Page
- Seite 43 (sequence 3)
- Language
- German
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43 höhere Besoldung der jüdischen Geistlichen. Hierauf widerlegt Herr Godefroi in der angedeuteten Weise di? erste Frage. Den Antrag aber auf allgemeine Erhöhung der Besoldung gesteht Herr Godefroi als einen nicht unberechtigten erkennen zu müssen; aber er wollte nicht weiter auf diese Sache eingehen. Hier fragen wir: warum nicht? Nach unseren beschränkten Begriffen ruhte aus Hrn. Godefroi, sowohl als Mitglied der zweiten Kammer als der ttoostleomlnii-r^ie, die Verpflichtung, wohl näher darauf einzugehen und eine erfreuliche Gelegenheit in dem Anträge des Herrn Oosting zu sehen, um die pecuniäre Stellung der Seelsorger seiner Glaubensgenossen günstiger zu gestalten. Wir beabsichtigen hier nicht, als Anwalt der jüdischen Geistlichen aufzutreten, mit deren Verhältnissen wir zu wenig vertraut sind, und wissen deshalb auch nicht, ob seit der Zeit dieses Antrages die Lage derselben sich vielleicht günstiger gestaltet hat. Ebenso wenig können wir in den Verdacht anderer Sympathien für den Herrn Oosting gestellt werden, als der uns eben durch diesen Antrag eingeslößten; denn dieser Mann ist uns sonst völlig unbekannt, wir wissen nicht einmal, wo und ob er noch unter uns weilt. Wir führen dieses Faktum allein deshalb an, weil wir unsere oben ausgesprochene Ansicht damit unterstützen zu können glauben: daß man sich stets von einer falschem Selbstverleugnung leiten ließ, in Folge deren man auch in materieller Hinsicht für die jüdischen Angelegenheiten nicht das leistete, was man leisten konnte. Finden wir doch in den Kammern der Volksvertretung katholische Fractionen, die sich wahrhaftig nicht scheuen, ihre kirchlichen Interessen zu vertheidigen. Warum sollen es sich nun jüdische Deputirte zum Verdienste anrechnen, wenn von christlicher Seite ein Antrag zu Gunsten der Juden gestellt wird, ihn sogar abzuweisen? Aber, wie gesagt, ein Charakter, wie der des Herrn Godefroi, verfuhr gewiß hierbei nach Prinzip und handelte mit guten Gründen; wir können es nur nicht begreifen. Wohl aber begreifen wir unsere Pflicht, nach bester Ueberzeugung der Wahrheit die Ehre zu geben und für die Geschichte der Juden in Holland hiermit die Thatsache der Vergessenheit zu entreißen: Daß der Deputirte der zweiten Kammer der Generalstaaten, Herr Bieruma Oosting, christlichen Bekenntnisses, in der Sitzung vom 5. Deeember 1853 einen energischen Antrag auf höhere Besoldung der jüdischen Geistlichen stellte, während ein jüdischer Deputirter diesenAntrag abwies unddaß es darum nicht die Schuld des Herrn Oosting ist, wenn sein Antrag nicht mit dem gewünschten Erfolge gekrönt wurde. So blieben die Sachen im Allgemeinen und im Ein-, zelnen beharrlich in derselben Phase, in welche sie 1814 getreten waren; d. h. die äußere Front des alten, verfallenen Hauses wurde unablässig mit glänzendem.Firniß bestrichen. Wir-dürfen hierbei noch eines Umstandes nicht vergessen, der dieses ganze Verfahren noch besonders begünstigte und der darin zu sehen ist, daß die llooüleommjssie, die immer hochachtbare, talentvolle und gelehrte Männer zählte, doch, entweder der Mehrzahl ihrer Mitglieder oder deren überwiegendem Einflüsse nach, nie genugsam vertraut war mit demjenigen, was zum Heile des Judenthums und besonders der holländischen Juden, geschehen müßte. Das ist sehr häufig die Folge des praktischen Lebens, Berufes, der Erziehung, wodurch gewöhnlich, mehr oder weniger, ein unglückseliger Jndifferentismus erzeugt wird. Den hervorstechenden Zug des Jndifferentismus, sowie die Ursachen dieses Zuges haben wir bereits (Sk. 111, Schl.) vermerkt. Er zeigt sich in einem Conserviren und Protegiren des Veralteten und Abgelebten. Wenn nun die Hoofdcommissie z. B. öfter, sei es aus eigenem Antriebe, sei es nach geschehenen Anträgen, höheren Orts die Einberufung geistlicher Commissionen oder Generalversammlungen der Geistlichen bewirkt hat: so muß man immer auf das Objekt der Berathungen in solchen Versammlungen sehen, um das eben Ausgesprochene bestätigt zu finden. Wir kommen noch bei anderer Gelegenheit auf diese Versammlungen zurück. Da nun dem ganzen Triebwerke die eigentlich bewegende, das Ganze erfassende Kraft, den Theilen das zusammenhaltende, innere, geistige Band fehlte, das Ziel niemals ein scharf und bestimmt abgestecktes war, und hierzu die starke Vorliebe für Bureaux und Amtsmienen sich gesellte: so war die natürliche Folge hiervon, daß die Beschlüsse und Verfügungen zu umfangreichen Bänden anwuchsen. Ein einzelner Fall, ein zufällig hervortretendes Bedürfniß, eine Beschwerde von einer Gemeinde oder einem Individuum ausgehend, ein Gemeindegezänk gab nicht selten Veranlassung zu allgemeinen, maßregelnden Bestimmungen, die, in der Absicht Uebelstände aufzuheben, größere Uebelstände hervorriefen. Bald hielt man es für uöthig, bestehende Bestimmungen zu erweitern, bald zu modifieiren, bald bestimmter auszuprägen, 3*