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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-01-14 · Heft 3 (14.1.1868) · p. Seite 42

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 3 (14.1.1868)
Date
1868-01-14
Page
Seite 42 (sequence 2)
Language
German
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42 mann darf ihnen selbst für eine einzige Nacht Gastfreundschaft gewähren, weil kraft des Befehles des Unterpräfekten, jeder Bauer, der einen Juden in seinem Hause aufnehmen würde, eine Strafe von fünf Piaster zahlen muß. Der zweite Vorfall hat einen weniger tragischen Ausgang. Die Israeliten besitzen in Roman, in einer von der Hauptstraße sehr entfernten Vorstadt, einen alten Friedhof, auf dem man schon seit 30 Jahren nicht mehr begräbt. Das Bürgermeisteramt der Stadt Roman hat den Israeliten befohlen, in kürzester Frist die Mauer, welche den Kirchhof umgiebt, zu zerstören und ihre Gräber hinwegzuschaffen, indem das Bürgermeisteramt beschloffen habe, an diesem Platze einen öffentlichen Garten oder Platz anzulegen. Natürlich wollten die Israeliten diesem umnenschlichen Befehle nicht gehorchen und antworteten mit einer, auf den > I. Artikel der Verfassung gegründeten Weigerung. Hierauf verlangte das Amt, daß man die Steine von den Gräbern nehme und einen neuen Friedhof anlege, da der vorhandene die Vorübergehenden traurig stimme. Man antwortete, daß die Mauer des Kirchhofes 12 Palmen hoch sei und daß in Folge dessen es für einen Vorübergehenden sehr schwierig wäre hinaufzukliminen, um sich in eine traurige Stimmung zu versetzen. So liegt einstweilen die Sache. Inzwischen befinden sich die christlichen Kirchhöfe inmitten der Stadt und sind ohne Mauer, und der Vorübergehende muß der Beisetzung der Leichen selbst zusehen. Wann wird dieses Elend aufhören! Die Bojarenpartei in ihren Auslassungen gegen die Regierung verfehlt niemals, in ihren Organen die Verfolgung der Juden durch jene auf's heftigste anzugreifen. Wir wünschen wohl, daß, wenn diese Partei einmal an das Ruder käme, sie sich dieser Proteste erinnere! Skiern aus Holland. VIII. Ziel, Geist und Erfolg der im Jahre 1814 begründeten israelitischen Gemeindeverfassung. (Fortsetzung.) In der Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten vom 5. December 1853 wurde das Staatsbudget für 1854 berathen. Bei dieser Gelegenheit wünschte der Abgeordnete für Friesland, Herr Bieruma Oosting, nähere Aufklärung über die ungleichmäßige Besoldung der israelitischen Geistlichen und drang auf Erhöhung dieser Besoldungen, worauf, nach seiner Meinung, die israelitische Kirchengenossenschaft einen ganz besonderen Anspruch hätte, weil sie stets bemüht war, und dies vielleicht mehr als die übrigen Religionsgenossenschaften, aus eigenen Mitteln und mit nur geringer Subvention ihre Bedürfnisse zu bestreiten. Der Herr Godefroi antwortete hierauf, daß er auf die Frage der erwähnten Besoldung nicht weiter eingehen, auch nicht leugnen wolle, daß diese Besoldungen unzureichend sind. Er vertheidigte aber die Besoldung in ihrer bestehenden Weise mit Gründen, die hier weiter nicht zur Sache gehören, die wir aber keinesweges als überzeugend erachten. Der Finanzminister, zu dessen Ressort zur Zeit auch die jüdischen Cultusangelegenheiten gehörten, fühlte sich Herrn Godefroi zu vielem Dank verpflichtet, und hielt es für unnöthig, noch etwas zur Beantwortung der Frage des Hrn.Oosting hinzuzufügen*). Wir haben es bereits bei einer anderen Gelegenheit (Sk. IV.) ausgesprochen, wie der Character und die Talente des Herrn Godefroi über jedes Lob erhaben sind, und wie die allgemeine Hochachtung, die ihm zu Theil wird, eine wohlverdiente ist. Darum dürfen wir auch keinen Augenblick zweifeln, daß Herr Godefroi seine guten Gründe hatte, in der vorerwähnten Angelegenheit so eifrig für den Minister zu sprechen und den Antrag des Herrn Oosting für Erhöhung der Besoldung israelitischer Geistlichen zu paralysiren. Aber wir müssen auch gestehen, daß bei allseitiger Erwägung der Sache wir zu kurzsichtig sind, die Rede des Herrn Godefroi irgendwie gerechtfertigt zu finden. Sollen wir die Rechtfertigung darin sehen, daß Herr Godefroi zur Zeit Mitglied der Hoofdcommissie gewesen, und in dem Umstande, daß der Antrag des Herrn Oosting — wie aus der ganzen Verhandlung hervorgeht — die Folge eines bestimmten Falles war; eines Ansuchens, das, auch nach der Meinung der UookdeommiLsie, nicht erfüllt werden konnte? Aber es handelt sich ja nicht um diesen bestimmten Fall allein, der ja vollkommen gerechtfertigt sein konnte; sondern der Abgeordnete Oosting hatte einen zwiefachen Antrag gestellt: erstens wünschte er Aufklärung über die ungleichmäßige Besoldung, und dann stellte er den motivirten Antrag im Allgemeinen auf *) Handelingen van de II. Karner der Staten Generaal, ßijblad der Staatscourajit S. 300.

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