Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1868)
- Date
- 1868-01-07
- Page
- Seite 33 (sequence 13)
- Language
- German
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33 Antrag, Schüler des Conservatoriums ebenfalls zu unterstützen, als zu weit gehend und den Mitteln des Vereins nicht entprechend, abgelehnt. Aus dem Berichte, den Herr Dr. G. Wolf gelesen, entnehmen wir die interessante Thatsache, daß viele der Studirenden, die der Verein unterstützte, sich bereits Haus und Herd begründet und manche sich einen Namen erworben haben. Einige derselben befinden sich in Asien und Amerika. Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß unter den 385 Studirenden, die im letzten Triennium unterstützt wurden, 209 aus Ungarn waren. Brünn, im Dez. Die „Presse" enthält folgende Berichtigung von hier: Ihr Correspondent erzählt, daß es des Entgegenkommens von Laien bedurfte, um dem Anträge des substituirenden Landesrabbiners und seines Sohnes, ein Seminar in Brünn zu gründen, zum Siege zu verhelfen. Wie wenig ein Seminar in Brünn den Interessen des Landes entspricht und was man von einem solchen erhofft, zeigt die Thatsache, daß von 110 Vokanten an 50 sich des Votums enthielten und den Saal vor der Abstimmung verließen, weil nach ihrer Meinung Brünn als die jüngste Cultnsgemeinde, in deren Mitte sich nicht einmal eine öffentliche jüdische Schule befindet, weniger für ein Proseminar geeignet erscheint, als jede andere Gemeinde Mährens, deren Seelsorge theils gewiegten Talmudisten, theils bedeutenden Kennern jüdisch-archäologischer Wissenschaft anvertraut ist. Zurückgewiesen muß es ferner werden, wenn der Correspondent ehrenhaften Männern unlautere Motive unterschiebt und meint, daß mancher bei seinem Vorgehen an eine Schmälerung seiner Unterstützung vom Landesmassefonds gedacht habe. Der Charakter der Männer, welche gegen das Seminar stimmten, ist wahrlich zu anerkannt, als daß man einem solchen Verdachte Raum geben dürfte. Pest, 23. Dez. Magnatentafel. Das Gesetz, betreffs Gleichberechtigung der Israeliten, wurde von Graf Cziraky, Ludwig Tisza, Szögyen yi, Baron Gabriel Pro nah und Graf Anton Szechenyi befürwortet, und mit 64 gegen 4 Stimmen angenommen. Dagegen haben gestimmt: Graf Felix Zich h, Obergespan von Raab, Marquis Sigmund Pallavicini, Baron Siegmund Barkoczy und Baron Ladislaus Podmanitzky. Krakau, 20. Dec. Die „Presse" schreibt: „Die hiesige jüdische Gemeinde gedenkt einen polnischen Prediger aufzunehmen. Herr Dankowicz aus Warschau will sich dieser Aufgabe unterziehen. Es ist dies ein Schritt von großer Tragweite, der sicherlich die günstigsten Folgen nach sich ziehen wird. Bon der Ostsee, 20. Dec. Der Behauptung der österreichischen Bischöfe in ihrer Adresse vom 28. Sept., daß die österreichische Gesetzgebung duldsam gegen die Nichtkatholiken sei, gegenüber veröffentlicht die „N.-Z" einige Mittheilungen aus den Geheimartikeln des Concordats. Aus ihnen heben wir Folgendes hervor, das auch uns interessirt. „Die noch praktischen Vereinbarungen beziehen sich zunächst auf die Frage des Uebertritts von der katholischen Kirche zu einem andern christlichen Glaubensbekenntniß, wobei der Entschluß des Uebertretenden von dem kaiserlichen Bevollmächtigten als verrucht (nefandum consilium) charakterisirt wird. Von ungeheurer Tragweite ist dann die Behandlung der Frage der Taufe von Judenkindern wider Willen ihrer Eltern. Es wird darauf hingewiesen, daß das Gesetz Maria Theresias, welches Joseph II. beseitigt hatte, seit 1806 wieder in Kraft gesetzt sei, wonach es nicht nur über sieben Jahre alten unmündigen Judenkindern ungeachtet des Widerspruchs ihrer Eltern frei steht, katholisch zu werden, sondern Judenkinder unter 7 Jahren dann gegen den Willen der Eltern getauft werden dürfen, wenn man bei ihnen soviel Urtheilsvermögen voraussehen könne, daß sie über religiöse Dinge urtheilen könnten. Mit Recht schließt der kaiserliche Bevollmächtigte, daß hiernach kein Grund zu der Befürchtung vorhanden sei, daß der Taufe von Judenkindern in Oesterreich (ohne Willen der Eltern) irgend ein Hinderniß der Altersgrenze entgegenstehe (ut minime timendum sit, ne in Austria Judaeus ideo, quod cerlam aetatis metara haud attigerit, a regenerationis sacramento repellatur). Die noch neuerdings in Galizien vorgekommenen Fälle des Raubes von Judenkindern liefern die Illustration zu dieser von der kaiserlichen Regierung in einer völkerrechtlichen Stipulation der Kurie gewährten Garantie." Mit Recht schließt daher der bez. Artikel: Solche Grundsätze also hat der Kaiser von Oester-