Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 2 (7.1.1868)
- Date
- 1868-01-07
- Page
- Seite 27 (sequence 7)
- Language
- German
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27 Alle jene Gesetze, Gepflogenheiten und Verordnungen, welche unter den Einwohnern des Landes einen Unterschied iu der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte der Religion wegen begründet haben, werden hiemit ausgehoben, und jeder Einwohner des Landes, welcher Religion immer, für gleichberechtigt erklärt zur Ausübung aller bürgerlichen und politischen Rechte im Sinne des Gesetzes. Pest, 18. December 1867. Koloman Tisza, als Referent der siebenten Commiffion. Nach Verlesung dieses Berichts ergreift Koloman Tisza zu folgender Erklärung das Wort: „Dies ist die Meinung, welche auszusprechen ich durch die VII. Section beauftragt worden bin. Nachdem jedoch diese Section einerseits erkannte, daß sie im Augenblicke keine Hoffnung habe, diese Meinung zur Geltung zu bringen, sowie andererseits vielleicht auch hie und da gesagt werden könnte, es würde durch Herbeiführung einer Discussion über diesen Antrag die Proclamirung der Gleichberechtigung der Israeliten eine Verzögerung erleiden, so bin ich zugleich ermächtigt worden (Hört!), zu erklären, daß aus der erwähnten Rücksicht die siebente Section auch ihrerseits die vom Centralausschusse vorgeschlagene Fassung acceptire. (Allgemeine Zustimmung.) Um aber auch jenen Gründen Rechnung zu tragen, mit denen sie ihren eigenen Antrag motivirt, legt die Section ihre eben entwickelte Meinung und die von ihr empfohlene Fasiung als einen separaten Antrag auf den Tisch des Hauses nieder mit der Bitte: nach Annahme des vom Centralausschusie vorgeschlagenen Gesetzes diesen Separatantrag sobald als möglich auf die Tagesordnung zu setzen. (Zustimmung.) Nachdem auf diese Weise der Einwurf entfällt, als ob durch den Separatantrag der siebenten Section die Lösung der brennendsten Frage, nämlich die Gleichberechtigung der Israeliten, verzögert werden könnte, rechnet die Section darauf, daß sich auch ihr Antrag seinerzeit der Unterstützung des hohen Hauses zu erfreuen haben werde. Berichterstatter Kerkapolyi will repliciren, wird aber durch den allgemeinen Ruf „angenommen" unterbrochen. In der Spezial-Debatte nimmt zu §. 1 Sigmund Bernath das Wort: Er erinnert unter großer Unruhe des Hauses daran, daß er schon am 4. Juni d. I. in derselben Angelegenheit eine Interpellation an das Ministerium gerichtet habe, und fährt hierauf fort: Diese Interpellation wurde beinahe wörtlich in dem ersten Paragraphe des vorliegenden Gesetzentwurfs wiedergegeben, und es ist daher sehr natürlich, daß, wenn ich nicht im Stande bin, das zu erreichen, was im Vortrag der siebenten Section unterbreitet wurde, ich an diesem Gesetzentwürfe festhalten würde. Ich muß übrigens bemerken, daß in diesem Gesetzentwurf das Wort „israelitische Einwohner" nicht nach meiner Interpellation wiedergegeben ist, denn in dieser Interpellation war von „Landeskindern" die Rede. Welcher Unterschied zwischem dem Worte „Landeskinder" und „Einwvher" ... <Zwischenrufe, Lärm) ist .... Ich bitte, mich anzuhören, denn sonst werde ich genöthigt sein, mich auf die Hausregeln zu berufen, nach denen eS nicht erlaubt ist, den Redner nicht zu unterbrechen, und möchten doch diese Regeln unter der über dem Haupte des Präsidenten hängenden Uhr angebracht werden. (Heiterkeit). Welcher Unterschied zwischen Landeskindern und Einwohnern sei, das hat wenige Tage später nach meiner Interpellation unser verdienstvoller Mitbürger Franz Deak gezeigt, indem er gleichfalls eine Interpellation einreichte und derselben hinzufügte, man müffe erst die Israeliten zu Landesbürgern machen, und dann könne man die Emancipation aussprechen. Nicht jeder israelitische Einwohner ist zugleich unser Compatriot (Lärm', denn es giebt Viele, die eingewandert sind und die Bedingungen von Landesbürgern nicht erfüllt haben. Ich empfehle ergebenst Ihrer Aufmerksamkeit, das Wort „Einwohner" durch „Landesbürger ersetzen zu wollen. Das Gesetz wird auch in der Spezial-Debatte mit den von der Central-Commission vorgeschlagenen Textes- Aenderungen angenommen. Die dritte Lesung erfolgt übermorgen. (Das Gesetz wurde auch iu dritter Lesung angenommen. D. R.) Das Oberhaus hat dem Gesetzentwürfe, wie er aus der Fasiung des Unterhauses hervorging, zugestimmt. Von der Bischofsbank her ertönten, wie die P. C. sagt, die lautesten Rufe der Zustimmung, als Cziraly und Szecsen in nüchternen Worten erklärten, man dürfe den Juden ihr gutes Recht nicht länger vorenthalten; und bei der Abstimmung war unter jenen Vieren, die ihr „Nein" ab-. gegeben, auch nicht ein Bischof.