Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
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19 ntmzgesetz zu stimmen, wenn man auch nicht mit allen Positionen desselben einverstanden sei, wahrte M. die individuelle Freiheit jedes Abgeordneten; es könne die Pflicht eintreten, daß ein Abgeordneter in solchem Falle gegen das Finanzgesetz zu stimmen sich verpflichtet fühle, wenn nach seiner Ansicht schädliche Punkte in demselben enthalten seien; er werde gegen das Finanzgesetz stimmen. Bei Berathung des Disciplinargesetzes war er gegen die Versetzbarkeit der Richter; dem Mißbrauch und der Deutung sei Thür und Thor geöffnet durch die betr. Bestimmungen, wie schon aus dem Widerspruch zwischen den Aeußerungen des Ministerpräsidenten und des Justizministers hervorgehe. Wenn die Bemühungen M's. im Vereine mit seinen Parteigenossen, die freiheitliche Entfaltung der Verfassung zu fördern, das für die freie Bewegung der Staatsbürger bereits Erworbene festzuhalten, und. gegen die feindlichen Bestrebungen zu sichern, nicht in jedem Falle von Erfolg begünstigt waren: so war die Treue und Beharrlichkeit, die Aufrichtigkeit und Offenheit um so mehr anzuerkennen, und ein beharrliches Streben im Guten bleibt nie ganz ohne Erfolg. Das Rechtsgefühl wird wach erhalten, und das Beispiel der Treue geht nie verloren, Nur wer sich selbst aufgiebt, ist aufgegeben. . Dies zeigte sich beim Wahlgesetzentwurf. Durch denselben sollte eine ganz gefügige Kammer geschaffen und die wahre Volksstimme erstickt werden. Einen Gradmesser für die Gunst oder Ungunst gegen freie Institutionen bildet dies Verhalten der Regierungen in Bezug auf die rechtliche Stellung der Juden. König Ludwig, der während seiner ganzen Regierung starr an der Ausnahmestellung der Juden festgehalten, hatte in den Märztagen kurz vor seiner Abdankung unter den vielen Gesetzvorlagen für die Kammern auch eine über Verbesserung der Lage der Israeliten verheißen. Im I. 1849 hatte das Ministerium v. d. Pfordten eine Gesetzvorlage gemacht, durch welche sämmtliche Ausnahmegesetze gegen Israeliten ohne Unterschied aufgehoben werden sollten. Sie erhielt die verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit in der zweiten Kammer; die Reichsräthe aber hatten schon Den Muth, die Vorlage zu verwerfen. Im Jahr 1851 ward eine Vorlage gemacht, durch welche die Ausnahmegesetze im bürgerlichen Recht aufgehoben werden sollten. Diese ward denn auch zum Gesetz, Noch aber blieben bis zum Jahr 1861 die Ausnahmegesetze bezüglich der Niederlassung, der Verehelichung, der Ausübung der Gewerbe, obwohl die allgemeinen Gesetze in diesen Beziehungen schon drückend genug waren. Endlich schien die Zeit günstig genug, um durch ein neues Wahlgesetz den Gemeingeist in der Kammer zu brechen und die Zusammensetzung der Kammer aus vorwiegend bürgerlichen Vertretern zu ändern. Das Ministerium v. d. Pfordten legte gegen Ende 1854 einen Wahlgesetzentwurf vor, wonach ein großer Theil der Bevölkerung, darunter auch die Juden, des Wahlrechts und der Wählbarkeit beraubt werden sollten. Es sollten gesondert wählen der Adel, die Geistlichkeit beider christlichen Confessionen, der bürgerliche Großgrundbesitz, der kleine Grundbesitz, die Großgewerbe, die Kleingewerbe, die Magistrate der großen Städte, die der kleinen Städte und die Universitäten. Man wollte also die Staatsgesellschaft nach mittelalterlicher Weise in Atome zerbröckeln. Bezeichnend war es für die Zeitstimmung, daß der Ausschuß das Gesetz mit wenigen Modificationen billigte, und sogar eine Mehrheit in der Kammer, wenn auch nicht die nöthige Zweidrittelsmehrheit dafür sich vorfand; auch die Ausschließung der Israeliten von Wahlrecht und Wählbarkeit ward vom Ausschuß gebilligt. Diese 10 Abtheilungen sollten nur Abgeordnete aus der gleichen Classe und beziehungsweise dem gleichen Wohnort wählen dürfen. Bei der Berathung im Plenum hielt M. eine durch Kraft, Offenheit und Mäßigung des Ausdrucks tief einschneidende Rede. Ich frage nicht, sagte er, wie Mehrere gethan, warum die Regierung Die Vorlage schon jetzt mache, ich frage, warum erst jetzt. Je höher die Stellung eines Mannes, um so größere Anforderungen stelle ich an ihn als Charakter. Ich kann ein Ministerium nicht bewundern, welches Jahre lang seine Anschauung von der Verwerflichkeit des bestehenden Wahlgesetzes verheimlicht, Jahre lang mit dem darnach gebildeten Landtag verhandelt, um endlich im günstigen Augenblick zu sagen: ihr vertretet nicht die Intelligenz und die Moralität des Volkes (so lauteten die Motive). Des Ministeriums Pflicht war es, sogleich offen seine Anschauung darzulegen; das war männlich und achtungswerth. Ich kann den Mann nicht bewundern, welcher die vollständige Gleichstellung der Israeliten eifrig in beiden Kammern empfiehlt, und heute sie ihres Wahlrechts und ihrer Wählbarkeit berauben will im Namen des christlichen Staates; ich habe nie verstanden, was man eigentlich mit dem christlichen Staate meint. Die Durchführung eines solchen führe zu Gewissenszwang und Inquisition, zu einem neuen dreißigjährigen Kriege. Im Namen des christlichen Staats habe aber das heilige Rußland das Schwert in der Hand, das Kreuz auf der Brust, zum Kampf aufgefordert gegen die Heiden, worunter eS die civilisirten Nationen verstehe. Würden wir einmal gegen dasselbe für unsere Existenz und Cultur kämpfen müssen, dann werde man der Juden Steuern, der Juden opferwillige Gaben, der Juden Leben und Blut nicht verschmähen. Die Ausschließung der Juden ward von der Mehrheit verworfen und das Wahlgesetz im Ganzen erhielt nicht die Zweidrittelsmehrheit. Die oben angeführte Rede war die letzte, welche M. in der Kammer gehalten. Er hatte sich bei Freund und Gegner durch die Gediegenheit, Schlagfertigkeit seiner Ausführungen, und durch seine in den ungünstigsten Zeiten gleiche Beharrlichkeit und Offenheit in seinen politischen Anschauungen ungetheilte Achtung erworben. Dem Eintreten für jedes gekränkte Recht, für die ungeschmälerte Freiheit der Staatsbürger wußte er auch Opfer zu bringen. Mit seiner Ueberzeugungstreue konnte er in jener Mit der stets erstarkenden Reaction zur Ad-