Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
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12 4 l 1 v 1 1 J'if offenbarsten Thatsachen, mit welchen sie uns bedrücken und verfolgen, in den öffentlichen Blättern geradezu ableugnen. Es finden sich dann immer europäische Journale genug, welche „aus Unparteilichkeit" diese Ableugnungen in ihre Spalten aufnehmen und verbreiten. Frankreich. Paris, 2. Decbr. In der heutigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers hielt Herr Jules Fabre eine fulminante Rede über die römische Politik des Tuileriencabinets. Unter anderem schilderte der Redner die Opfer, welche der französischen Nation auferlegt würden, wenn sie fortfahren wollte, die weltliche Herrschaft des Papstes nach dessen Ansprüchen aufrecht zu erhalten. Er fährtsort: „Und will man wissen, warum wir diese Opfer bringen sollen? Um die Encyklika von 1864 aufrecht zu erhalten, welche uns unsere Unabhängigkeit, unsere Getvissen, unsere Freiheiten, uns Alles nimmt, und uns läßt, was übrig bleibt. (Gelächter.) Sie wist, .daß die katholische Religion als Staatsreligion mit Ausschluß aller anderen Religionen betrachtet werde. Eine Warnung für diejenigen unserer Collegen, welche sich rühmen, eine Religion auszuüben, die bis auf Moses hinaufsteigt, Nach der Enehklika müßten sie von der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen werden. <Man lacht.)" Diese Warnung geht an die Adresse der Deputirten jüdischen Glaubens, z. B. der Herren Pereira, welche mit der Majorität als wohlbestallte kaiserliche Deputirte schwimmen, und für die Aufrechthaltung der weltlichen Herrschaft des Papstes stimmen. Aber auch an die Adresse der jüdischen Zeitungsskribenten, welche dafür schreiben: sie sind in diesem Blatte schon öfters benannt worden. —. Es liegt noch immer ein besonderes Interesse vor, die Fortschritte hervorzuheben, welche unsere Glaubensgenossen als Militärs in den verschiedenen Heeren machen. So wurde vor Kurzem der Kürassier- Lieutenant Lambert Bonn aus Metz durch Wahl zum Kapitän in seinem Regiment vom Kaiser ernannt, ebenso der Unterlieutenant Naquet zum Artillerie-Lieutenant; aus der polytechnischen Schule sind dieses Jahr füuf Unterlieutenants jüdischen Glaubens hervorgegangen. Rußland. Aus Kurland, im Dec. (Privatmitth.) Zu der bereits in d. Bl. mitgetheilten Verordnung des General-Gouverneurs der nordwestlichen Provinzen, daß die Juden «also auch in Polen und Äthanen) ihre Handelsbücher durchaus in russischer Sprache führen sollen, giebt das Circulair desselben folgende Begründung. Der 8. 1377 Bd. IX. des Civilgesetzbuches schreibt vor, daß die Juden ihre Handlungsbücher in russischer oder in derjenigen Sprache zu führen haben, in welcher an ihrem Orte die Geschäfte überhaupt geführt werden. Da aber gegenwärtig in ganz Nordwest-Rußland die russische Sprache für alle Geschäfte gebraucht wird, sind auch die Handlungsbücher der daselbst ansässigen Juden lediglich in dieser Sprache zu führen. —. Der „Moskwa“ wird aus Wilna geschrieben, daß die daselbst bestehende Commission für Judensachen verfügt habe, daß alle in den Lehranstalten gebrauchten Schulbücher ins Russische übersetzt werden sollen. Die Verwaltung des Lehrbezirks beschäftigt sich außerdem mit der Frage über die Verschmelzung der jüdischen Schulen mit den übrigen bestehenden Lehranstalten. Außerdem wird der „Moökauschen Zeitung" aus St. Petersburg mitgetheilt, daß daselbst von einem ehemaligen Abtauschen Lehrer, Namens Behrmann, in der jüdischen Schule der Unterricht bereits ausschließlich in Russischer Sprache ertheilt wird, obgleich zahlreiche Glieder der dortigen jüdischen Gemeinde noch am Gebrauche der deutschen Sprache hängen. Die jüdische Gemeinde unterstützt übrigens diese Anstalt mit einer Summe von 3000 R. S. jährlich. — —. Gemäß der „Senatszeitung" vom 12. d. M. sind laut Allerhöchst bestätigtem Beschluß des Ministor-Comitös am 1. Oktober d. I. dem Regiments- Arzte des 61. Wladimirschen Infanterie-Regiments des Fürsten Gortschakow, Dr. E. Levh (Mosaischer Religion und aus Riga gebürtig), der St. Stanislaus- Orden 3. Ktasse und dem Mitauschen Kaufmann 1. Gilde Max Marcus die silberne Medaille mit der Inschrift „für Eifer" zum Tragen um den Hals, am Stanilaus-Bande, Allergnädigst verliehen worden. — Wilna, im Dec. Man schreibt von hier an die „Moskwa," daß das Circular über die Israeliten, welches von dem Herrn Generalgouverneur an die Provinzial«