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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-01-01 · Heft 1 (1.1.1868) · p. Seite 7

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 1 (1.1.1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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7 Auch Neubauer, der aus Renans Leben Jesu bekannnte jüdische Gelehrte, welcher im Auftrag des französischen Unterrichtsministeriums jene handschriftlichen und monumentalen Schätze St. Petersburgs prüfender Einsicht unterzog, konnte, so geneigt er zum Zweifel war, nicht umhin, die Echtheit der Grabsteine und ihr Zurückreichen bis in den Anfang der christlichen Aera zu bestätigen. Es ist allerdings befremdend, daß ihr Schriftcharakter noch mehr als der jener zwei Inschriften von den Trümmern galiläischer Synagogen, welche Renan von seiner zweiten palästinischen Reise mitgebracht hat, der mittelalterlichen gangbaren Quadratschrift gleicht; noch befremdender, daß unter den Manns- und Frauennamen solche Vorkommen, welche jedem Kenner des Türkischen sofort durchsichtig und also tatarisch sind, so daß demnach allen bisherigen Vorstellungen zuwider im tanrifchen Chersones, der auch der scythische heißt, schon in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung eine Sprache tatarischen Stammes gesprochen wurde; höchst befremdend endlich, daß die Inschriften dieser Grabsteine in den frommen Wünschen, welche meist nur mit den Anfangsbuchstaben der Wörter an die Namen der Verstorbenen angefügt worden, mit jenen allbekannten abbrevirten Formen übereinstimmen, welche wir auf mittelalterlichen und späwrn Leichen steinen lesen , wie z. B. jenen siebzehn der Ulmer Judenschaft, welche neulich Oberstudienrath Häßler beschrieben hat, der den ersten derselben beim Aufgraben des Trottoirs an der Südseite des Münsters auffand. Auch wird es Hrn. Grätz, welcher in dem 4. Band seiner Geschichte der Juden behauptet, daß der Titel „Rabbi" vor der Tempelzerstörung nicht vorkomme, und also in den Evangelien ein Anachronismus sei, unwillkommen sein, daß dieser Titel hier schon auf einem Grabstein erscheint, welcher mehrere Jahrzehnte älter als die Tempelzerstörung ist. Aber auch sonst sehen wir uns ja öfter aus historischem Gebiet verpflichtet, unsere Vernunft unter den Gehorsam des Thatbestandes gefangen zu nehmen, und glücklicher Weise hat tendentiöse Kritik mit solchen steinernen Autographen kein so leichtes Spiel wie mit ungleichzeitigen Texten. Zeitungsnachrichtert. Deutschland. Trier, im Decemb. lPrivatmitth.) Die Gemeinden des hiesigen Regieruilgsbezirkes sind in derselben, wenn auch nicht sehr „traurigen" Lage, wie die übrigen der Rheinprovinz, wie solche im Berichte: „Aus der Rheinprovinz in Nr. 49 der Allg. Z. d. I." geschildert sind. Unsere Genieinden haben mit großer Energie schon mehrmals und zuletzt im April deö v. I. die Annahme des Gesetzes vom 23. Juli 1847 abgelehnt und durch Circularschreiben dagegen protestirt. In Folge dessen wurde dann auch von den Ministerien mit dem 1. Jan. d. I. die Consistorial-Berfassung aufgehoben, und den Behörden untersagt, die Cultusbeiträge der Gemeinden wie bisher auf exekmorischem Wege einzutrciben. Trotzdem sind fast alle Gemeinden noch fest entschlossen das erwähnte Gesetz nicht anzunehmcn, und suchen sie, wie vorzüglich die hiesige und die zu Saarlouis, die beiden größten, durch angenommene Statuten ihre Cultusbeiträge freiwillig zu erhallen, was denn auch >.en besten Erfolg hatte. Der Vorstand der hies. Gemeinde hat jedoch gegen die zweite Verfügung bei dem Oberpräsidenten und den Ministerien petitionirt, und da er abschläglich beschieden ward, in dieser Woche eine kräftige Eingabe hiergegen dem Abgeordneten Hanse eingereicht. Den Gemeinden, die in derselben Lage, wie die unsrigen sind, rathe ich die Verhandlung hierüber noch abzuwarten. Aus dem Netze-Distriete, im December «Privatmitth.) Statt des längst verheißenen Unterrichtsgesetzes wird in dieser Session nur ein Schullehrerdotationsgesetz zur Vorlage kommen. Es scheint beinahe, als ob man die mit dem erstern verbundene Entscheidung wichtiger die Juden besonders interessirender Prinzipiensragen so lange, als möglich hinziehen will. — Um so nothwendiger ist es, die hierher gehörigen Uebelstände, die einer dringenden Abhilfe bedürfen, offen und klar darzulegen. Zu diesen gehört ohne Zweifel die in Bezug auf den Religionsunterricht der jüdischen Zöglinge an öffentlichen Lehranstalten bestehende Praxis. Das Verhalten der Unterrichtsbehörde in dieser Hinsicht läßt sich schwerlich mit den Grundsätzen der Logik und der Gerechtigkeit in Einklang bringen. Denn ist der Re-

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