Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 zu senden hat. Diese Generalversammlung beschließt über das definitive Statut, und wählt durch Stimmenmehrheit der Anwesenden eine Gemeinde als Vorort auf 5 Jahre. Nach Ablauf von je 5 Jahren findet eine solche Generalversammlung immer wieder statt, welche die Wahl des Vorortes, die jedoch auf den bisherigen wiederfallen kann, vorzunehmen, Vorschläge zu Veränderungen des Statuts zu berathen und darüber zu beschließen hat, zu welchen Beschlüssen jedoch eine Majorität von -/z der Anwesenden erforderlich ist, und an welche etwaige Beschwerden über die bisherige Verwaltung eingebracht werden können, worüber sie ebenfalls zu beschließen hat. tz. 9. Der Vorort wählt durch seine Repräsentantenversammlung einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrath des Vereines, und zwar ein Mitglied des Gemeindevorstandes, zwei Mitglieder der Repräsentantenversammlung und zwei Mitglieder aus den Mitgliedern der Gemeinde, wobei jedoch die Wahl ebenfalls auf Mitglieder des Vorstandes und der Repräsentanten fallen kann. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes üben ihr Amt fünf Jahre und als unbesoldetes Ehrenamt. Bei eintretenden Vacanzen geschieht die Ersatzwahl in gleicher Weise. §. 10. Der Verwaltungsrath wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen «Rendanten und einen Schriftführer. Zu seinen Beschlüssen ist die Anwesenheit mindestens dreier Mitglieder erforderlich. Alle von ihm ausgehenden Schriftstücke müssen von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet fein. §. 11. Der Verwaltungsrath hat die gesammte Verwaltung des Vereines zu vollziehen und denselben auch nach Außen zu vertreten. Bei Beginn jedes Vereinsjahres hat der Verwaltungsrath einen gedruckten Jahresbericht über das verflossene Vereinsjahr, besonders über die finanzielle Gebahrung an die fämmtlichen Gemeinden zu senden. §. 12. Die jüdische Gemeinde des Vororts steht für die Sicherheit des Vereinsvermögens und seiner Kassenbestände ein und hat in dieser Beziehung das Aufsichtsrecht über den Verwaltungsrath. Literarischer Wochenbericht. Dorpat, im Dec. Ueber die jüdischen Denkmäler der laurischen Halbinsel enthält die „Neue Dorpaler Zeitung" folgenden beachtenswerthen Aufsatz. Der Hauptsitz derjenigen Juden, welche sich wegen ihres Gegensatzes zur rabbinischen Tradition Kararm oder die Biblischen nennen, .ist bekanntlich die Krim. Eine immer noch werthvolle Monographie des im Jahr 1705 verstorbenen holländischen Theologen Jakob Trigland gab über sie die ersten authentischen Aufschlüsse. Seit dem Jahr 1839 aber hat die wiederaufgenommene Erforschung der Geschichte dieser Schismatiker Urkunden und Denkmäler zu Tage gefördert, welche theils der biblischen Textgeschichte großartige Aufschlüsse von verbürgter und anerkannter Glaubhaftigkeit zugeführt haben, theils der semitischen Paläographie, der jüdischen Geschichtschreibung und überhaupt der Sprachen- und Völkergeschichte Aufschlüsse von so überraschender Neuheit und Bestimmtheit entgegenhalten, daß noch einige Zeit hingehen wird, bis die Zweifelsucht vor ihnen die Waffen streckt. Als nämlich der General-Gouverneur von Odessa und Präsident der archäologischen Gesellschaft daselbst, Fürst Woronzow, in einem Schreiben vom 31. Januar >839 den Gouverneur von Simpheropol mit Nachforschungen bei den Karäern von Eupatoria beauftragte, ernannten diese ihren Gemeindelehrer Abraham Firkowitsch zu ihrem Vertreter, und dieser durchzog seitdem, erst allein, dann mit seinem Schwiegersohn Gabriel Firkowitsch, die karaischen Gemeinden der Krim bis nach Kaukasien hinüber, und brachte, angeregt durch die Fragen des Fürsten, ein auf die Geschichte der jüdischen Bevölkerung der taurischen Halbinsel bezügliches urkundliches Material zusammen, welchrs der Wissenschaft nach vielen Seiten hin ganz nene Impulse giebt, und sie lange beschäftigen wird. Es sind Bibelhandschriften mit wichtigen Epigraphen, die bis in das 5. Jahrhundert unserer Zeitrechnung zurückreichen, zahlreiche Abschriften solcher Epigraphen, eine Pergamentrolle mit drei Urkunden, welche in der südlichen Mauer der Synagoge von Mangelis bei Derbend im Kaukasus verborgen war, und 700 Copien von Grabschriften, darunter 100 Papierabdrücke. Diese ein neues Forschungsgebiet vor uns ausbreitenden Schätze, welche in St. Petersburg, theilweise in Odessa aufgespeichert liegen, vermehrte der unermüdliche ältere Firkowitsch im Jahr 1863 durch acht Originaldenkmäler,