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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-24 · Heft 52 (24.12.1867) · p. Seite 1041

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 52 (24.12.1867)
Date
1867-12-24
Page
Seite 1041 (sequence 13)
Language
German
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iö4i Repräsentantenhaus dies nicht gestatten, ja sogar das Ministerium seinen Jrrthum einsehen werde.. .." Das deäkistisch-ministerielle ,,Pesti Naplö<( bekannte sich im ersten Momente zu der eben citirten Ansicht des Führers der Linken, indem es in der Nummer vom selben Datum ausrief: „...Nach verrauschtem Beifalle, wovon' die Vorlesung des Entwurfes begleitet war, trat auffallende Stille ein. Warum? Keine Emancipation der Israeliten, sondern ein Religionsgleichheitsgesetz erwartete die öffentliche Meinung, und weil hier ein kleiner lapsus geschah, daher die Ueberraschung; — dem kann man jedoch noch abhelfen." Tags darauf verfocht der „Pester Lloyd" die Vorlage gegen diese Ansicht. „So viel wir wissen," äußerte das genannte Journal, „existirt in unserem Vaterlaude keine Religionsgenossenschaft von irgend welcher Bedeutung, deren Anhänger sich nicht der vollen Gleichberechtigung mit ihren Mitbürgern erfreuten. Eine Ausnahme machten allein die Juden. Immer lauter forderte die öffentliche Meinung, daß viesem Zustande schreiender Ungerechtigkeit ein Ende gemacht werde. Nicht länger durfte die Nation ein Princip des Rechtsstaates unerfüllt lassen und hinter dem civilisirten Auslände Zurückbleiben. Dieses Motiv mag die Regierung bewogen haben, der Frage direct an bexi Leib zu gehen, die Judenemancipation in möglichst einfacher, nicht mißzuverstehender Form auszusprechen. Das Zustandekommen des Gesetzes ist auf viesem Wege jedenfalls am ehesten gesichert. Ist die Emancipation der Juden einmal Gesetz, dann ist, wie dies die Erfahrung bei anderen Staaten zeigt, der wichtigste Schritt zur Verwirklichung der Glaubensfreiheit geschehen, und auch solchen Religionsgenossenschaften, die mit der Zeit in unserem Lande an Ausbreitung gewinnen könnten, der unverkürzte Rechtsboden gesichert." In einem weitern Artikel mahnt der „P. L." die Linke an die Verantwortlichkeit, die sie durch ihr Beharren auf einem allgemeinen Gleichheitsgesetze auf sich ladet, worauf „Pesti Naplö“ sich der Meinung des vorgenannten Journals anschloß. „Wir unsererseits," sagte es, „halten es für anpassender und billiger, daß die Ungar. Regierung und der Reichstag frel in die Schranken treten gegen das noch frisch lebende Vorurtheil, und ein Specialgesetz die spezielle Ungerechtigkeit der vergangenen Jahrhunderte gut mache." Zugleich verweist „Naplö“ den „Hon“ auf die wiederholten Aeußerungen des „P. Lloyd," woraus zu ersehen, daß die Israeliten mit dem Entwürfe zufrieden sind. Hierauf erklärte „Hon“ — indem es die Verdachtigung, als ob die Nation im großen und ganzen noch so vorurtheilsvoll sei, zu wünschen, daß den Juden ihr Menschenrecht vorenthalten werde, mit Unwillen zurückwies — daß die Linke für den Gesetzentwurf stimmen werde, falls ihre Textirung, welche die Gleichberechtigungsfrage von höherem Standpunkte aus lösen würde, von der Majorität verworfen wird. Der „Magyar lzraeliia“ schließlich drückt der Regierung seine volle Anerkennung für die Fassung des Entwurfes aus, und obzwar mit demselben der Gesammtheit der Landesjudenschaft — der israel. Kirche, so zu sagen — noch keine gleiche Stellung mit den verschiedenen recipirten Coufessionen gesichert ist, so glaubt „Magy. Izr.“ doch den Zeitpunkt beruhigt abwarten zu können, wo das Berhältniß sämmtlicher Consessionen zu einander sowie zum Staate durch ein Gesetz geordnet werden wird. Außer ungarischen Blattern hat besonders auch der Wiener „Wanderer" zu wiederholten Malen und in schneidendster Weise die Gleichberechtigung der hierländischeu Juden urgirt. Dieses Journal ist nun mit dem l. Paragraphen des Gesetzentwurfes ganz und gar nicht zufrieden. Dasselbe faßt nämlich den Ausdruck: „zur Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte als befähigt erklärt" so auf, als ob das Ministerium damit über die intellectuelle Befähigung der Israeliten zu Gerichte gesessen sei, während hier doch natürlich die rechtliche Fähigkeit gemeint ist, welcher letztere Ausdruck vom Wiener Reichsrathe in dem Staatsgrundgesetze ebenfalls acceptirt ist. Für heute theilen wir noch mit,, daß „Hon“ in seiner Nummer vom i. Dec. die Nachricht bringt, daß die 7. Abtheilung des Reichstages, welchem der in Rede stehende Gesetzentwurf zur sofortigen Begutachtung übergeben wurde, T i ß a zum Berichterstatter gewählt habe. S a l. B l u m. Anzeigen. Zu Ostern 1868 wird in unserer Gemeinde die Stelle eines Lehrers, der zugleich die Function eines Chasan und Schochets versieht, vacant. Der Gehalt beläuft sich auf ca. 250 Thlr. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse und Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse portofrei bei dem Unterzeichneten Vorstände melden. Calbe a/S., im Deebr. 1867. I. Saalmann.

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