Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1867)
- Date
- 1867-12-24
- Page
- Seite 1038 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1038 §. 12. „Der Gesammtvorstand besteht aus zwanzig von der Gemeinde gewählten Mitgliedern, welche mit Rücksicht auf den in den folgenden Paragraphen normirten Wirkungskreis sich in vier Sektionen vertheilen. An der Spitze jeder Sektion steht ein Obmann, der den Titel Vertreter führt, an der Spitze des Gesammtvorstandes der Präses, der ebenso, wie die Sektions-Obmänner und die Obmänner-Stellvertreter vom Gesammtvorstande aus seiner Mitte gewählt wird. Einer der Obmänner wird gleichfalls vom Gesammtvorstande zum Präses-Stellvertreter bestimmt. Der Präses, beziehungsweise dessen Stellvertreter, bildet mit den Sektions-Obmännern das Vertreter- Collegium, welchem die Ausführung der Beschlüsse des Gesammtvorstandes als dessen Exekutivorgan obliegt. Außerdem fungiren für die einzelnen in der Gemeinde bestehenden, im §. 2 erwähnten und nicht von ihr unmittelbar erhaltenen Anstalten Vorsteher, welche die speziellen Angelegenheiten dieser Institute nach Maßgabe der respektiven Statuten, jedoch unter Oberaufsicht des Gemeindevorstandes verwalten. Alle vorerwähnten Aemter sind Ehrenämter und als solche unbesoldet." tz. 21. „Die Neuwahlen für den Gesammtvorstand finden alljährlich im November statt. Den Gemeindemitgliedern wird einen Monat früher das Verzeichniß aller Wahlberechtigten zugestellt und der Tag der Wahl bekannt gegeben." Jedenfalls ist das Statut geeignet, die Gemeinde, wenn der rechte Geist vorhanden ist, in günstiger Weise wciterzuführcn. Die den jüdischen Gemeinden in Preußen anfgedrungene unjüdische Dreiklassenwahl ist hier vermieden. Rußland. Bonn, 11. Dec. (Privatmitth.) Sowohl in unserem Leitartikel in Nr. 45 als auch in dem „Petersburger Briefe" in Nr. 50 ist es ausgesprochen worden, daß die beabsichtigte Reorganisation der jüdischen Kahals in den nordwestlichen Provinzen durchaus viele Gründe für sich habe, nur daß die verletzende Art, in welcher das Cirkulair des Herrn Generalgouvernenrs abgefaßt war, und der Geist ungerechtfertigter Borurtheile, der darin athmet, die Befürchtung erwecken mußten, daß entweder ungünstige Absichten zu Grunde lägen, oder die Ausführung mit neuen drückenden Maßnahmen verbunden sein würde. Um so mehr sind wir immer geneigt, objektiver Behandlung des Gegenstandes Raum zu geben, und wir übertragen daher hier einen Artikel des Journal de St. Petersbourg, in welchem zwei Artikel aus der Wilnaer Zeitung und dem russischen Invaliden resumirt sind. „Unsere Leser erinnern sich der Maßnahmen, die von der höheren Behörde der nordwestlichen Provinzen vorgeschlagen worden, um die Vereinigung der Communal-Berwaltung der Israeliten mit der der christlichen Communen, in welchen Juden ansässig sind, herbeizuführcn. Es handelt sich bei dieser Maßnahme darum, ein Verwaltungsregime zu beseitigen, welches nicht allein diese Nationalen von der übrigen Bevölkerung isolirt, sondern auch unmöglich zu vermeidende Mißbräuche schafft. Die Wilnaer Zeitung findet, daß den Juden der Vorwurf zu machen sei, daß sie den Werth einer Reform nicht genug schätzen, welche sie vollständig von dem jetzigen Communal-Regime befreien würde. Dieses Regime überläßt sie in der That der Willkür ihrer Kahals, welche fortfahren zu bestehen und die arme Klasse durch die Unregelmäßigkeiten unterdrücken, welche dieses Regime in der Vercheilung der Steuern und Grundzinsen fortpflanzt. Als ein Beispiel der praktischen Mißstände, welche aus dieser Jsolirung der Verwaltung, in der die Israeliten stehen, hervorgehen, führt der Russische Invalide und der Kiewlanin Thatsachen an, welche beweisen, daß ein beträchtlicher Theil der männlichen Bevölkerung dieser Nationalität der Abschätzung entgeht, woraus ein Uebermaß von Lasten für die anderen steuerpflichtigen Israeliten, die in den Listen eingetragen, erwächst. So zählt man nach der zehnten Abschätzung in den Gouvernements von Wilna und von Kowno 153,668 Israeliten, worunter 62,871 Männer und 91,097 Frauen. Die weibliche Bevölkerung soll also die des anderen Geschlechts um 50 Procent übersteigen. Dieses Mißverhältniß stellt sich jedoch nicht bei den jüdischen Landleuten ein, welche sich einer Befreiung von Steuern und Rekrutirung erfreuen. Bei ihnen beträgt die Zahl nach derselben Abschätzung und in denselben Provinzen 1903 Männer und 1999 Frauen. Eine ähnliche Thatsache wiederholt sich in dem Distrikte Radomhsl, Gouvernement Kiew, wo die männliche israelitische Bevölkerung von