Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-17 · Heft 51 (17.12.1867) · p. Seite 1020

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 51 (17.12.1867)
Date
1867-12-17
Page
Seite 1020 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226581-3226633--25614-3261125
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1020 chen erzwungenen Taufe als unwirksam anzuerkennen. Wir fürchten, daß selbst die Gnade des Kaisers im vorliegenden Falle anzurufen erfolglos wäre, weil dieselbe zwar für das Vergangene zu amnestiren, nicht aber das Gesetz ungültig zu machen vermag, so lange dieses nicht verändert worden; eine Veränderung des Gesetzes aber, welches den lieber- oder Rücktritt von der russisch-griechischen Kirche zu einer anderen selbst christlichen Kirche unbedingt verbietet, zu erwarten, erscheint unter den jetzt in Rußland obwaltenden Um- und Zuständen thöricht. Wir können diese Furcht aussprechen, weil sie uns durch einen Präcedenzfall begründet ist. Mitau, im Nov. «Privatmitth.) Da Ihr Blatt die Entwickelung, welche unsre Angelegenheiten nehmen, genau verfolgt und so weit wie möglich wohlthätig darauf einzuwirken sucht, so kann auch wohl die feindselige Haltung, welche die evangelisch-deutsche Geistlichkeit in Kurland gegen die Juden einnimmt, nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Dieselbe organisirt nämlich vollständig die Bekehrungsanstalten, und die evangelische Provinzial - Synode macht diese zu einem Hauptgegenstande ihrer Thätigkeit. Es sind denn auch schon einige Geschichten skandalösester Art in dem Städtchen Bauske vorgekommen. Gegen dieses Treiben erhob sich jüngst der in d. Bl. bereits rühmlich genannte Rabbiner zu Mitau, Herr S. Pucher, und die „Baltische Monatsschrift" giebt in ihrem Septemberhefte ein „offenes Sendschreiben an die kurländischen Herren Synodalen," welches Herr Pucher auch an die Provinzialshnode eingeschickt hatte. Das ausführliche Schriftstück iS. 217—239) ist vortrefflich abgefaßt und charakterisirt mit einem außerordentlichen Freimuth das ganze Wesen der Judenmission, wobei mit Schärfe hervorgehoben wird, wie sehr dieses offen betriebene Bekehrungsgeschäft in dem Volke die Gehässigkeit gegen die Juden zu nähren und vorkommenden Falles zu rohem Fanatismus zu steigern vermöge. Besonders klar stellt er das Verfahren an den Pranger, getaufte Juden zu Proselytenmachern zu wählen, die Beweggründe dieser Leute, welche das Bekehrunzsgeschäft als Erwerb betreiben und keine Mittel scheuen. Herr Pucher führt darüber faktische Beweise an. Aber die Synode hat sich an dem verwerflichen Verfahren selbst betheiligt, indem sie den Bericht ihrer Commission guthieß, in welchem folgende Stelle vorkommt: „Die Commission schlug nun vor, Adler > Missionär) fürs Erste nicht in Mitau, wo die jüdische Bevölkerung schon mehr in rationalistische Aufklärerei gerathen und den jüdischen Glauben verlassen, sondern versuchweise in einer kleinen Stadt Kurlands, namentlich Bauske, zu placiren, wo das orthodoxe Judenthum noch seinen Sitz habe und sich aus Litauen fortwährend rekrutire." Die mehrfachen Schwächen und Unwahrheiten dieses Satzes darzulegen, wurde Herrn P. nicht allzu schwer, und er löste seine Aufgabe in bester Weise. Nachdem er kurz angedeutet hat, welches Armuthszeugniß die Synode ihrer Sache hiermit ausgestellt hat, zeigt er ausführlich, daß, was hier die Synode Raüonalismus nennt, vollständig im orthodoxen Judenthume enthalten sei und zu aller Zeit gewesen, daß es also völlig unwahr sei, daß die Juden, indem sie den rationellen Dogmen ihrer Religion anhängen, „ihren Glauben verlassen." Das Schlimmste aber für die Synode ist, daß die Mitauer Gemeinde streng orthodox ist, worüber Herr P. den Beweis hinsichtlich des Sabbaths und der Feste, des Synagogenbesuches, der Speisegesetze u. s. w. führt. — Dem Redacteur der „Baltischen Monatsschrift" können wir nur Dank wissen, daß er diesem „Sendschreiben" die Spalten seines Blattes geöffnet. In einer Anmerkung hebt er nachdrücklich hervor, wie widersinnig es von der Geistlichkeit Kurlands sei, die jüd. Bevölkerung dieser Provinz zur entschiedenen Opposition gegen die deutsche zu treiben, ferner, wie unsittlich es sei, den Uebertritt zum Christenthume mit allen Mitteln zu fördern, während das Staatsgesetz den Rück- und Uebertritt zum Judenthume nicht gestattet*). Uebrigens macht diese Bekehrungswuch der Kurländischen Pastoren Auffehen genug in dortiger Gegend, *) Wir rechnen es dem Redakteur der „B. M." nicht übel an, wenn er zu einer Anmerkung S. 235 bemerkt, daß unser Leitartikel in Nr. 19 keinen genügenden Bescheid über den Pantheismus erweise. Er will damit den gegen seine Aeußerungen gerichteten Artikel beseitigen. Aber in diesem Artikel wird garnicht vom Pantheismus gehandelt, sondern nur deffen einmal beiläufig erwähnt. Eine Widerlegung unseres Artikels hat er hiermit nicht gegeben. Wäre es ihm daran gelegen, unsre Ansicht über den Pantheismus kennen zu lernen — was wir ihm aber nicht geradezu zumuthen wollen — so hätten wir ihm ganz andere Stellen zu citiren. Redaktion.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.