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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-17 · Heft 51 (17.12.1867) · p. Seite 1019

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 51 (17.12.1867)
Date
1867-12-17
Page
Seite 1019 (sequence 11)
Language
German
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1019 bens, untersagt hat, Dienstleute seines Glaubens zu ' halten. So ist es also nach der geistvollen Theorie unserer Ultra-Liberalen den Juden verboten, sowohl jüdische als auch christliche Dienstleute zu haben. Folglich sind alle Juden, welche Dienstboten nöthig haben, gezwungen, nach der Türkei zu reisen, um Muselmänner für ihren Dienst zu engagiren. Bukarest, 29. Nov. (Privatmitth.) Die Verwendungen bei dem Fürsten Carl, die in so großartigem Maßstabe zu Gunsten der unglücklichen Juden in Rumänien in Scene gesetzt worden sind, haben zu nichts geführt, ja, der veröffentlichte Briefwechsel, der hier zwischen dem hochherzigen Sir Moses Montefiore und dem Fürsten Carl stattgefunden, hat unsrer Sache geradezu geschadet, da die Antwort des Fürsten die Richtigkeit der Thatsachen in Abrede stellt und seine Verheißungen die Theilnahme an unsrem Schicksale abgeschwächt haben. Und doch ist der Urheber unsrer Verfolgungen, der Minister Johann Bratiano, nach kurzer Entlassung wieder in das Ministerium getreten und gestern sogar aus dem Finanzministerium in das des inneren, wodurch unsere Feinde selbstverständlich sich vollständig wieder im Sattel fühlen. Und doch häufen sich die Thatsachen von Tag zu Tag in scheußlichster Weise. Heute veröffentlicht L’Eclio Danubien einen Brief aus Bacau, der zu viele Missethaten enthält, um sie hier alle anzuführen. Unter Anderen verbietet der dortige Polizeicommissarius Radu den Juden, die geringsten Einkäufe von Früchten und Federvieh zum Unterhalt ihrer Familien zu machen, unter dem Vorwände , daß sie dieselben wieder verkaufen wollten, was den Juden untersagt sei, und thun sie es doch, sei es auch in den geringsten Quantitäten, so legt er ihnen hohe Geldstrafen auf. Auf deSfallsige Klagen bei dem Präfekten erhalten sie die Antwort: Wenn es ihnen nicht gefiele, sollten sie sich fortmachen l Daß diese Wirthschaft, wo jeder Ortschef als selbstherrlicher Pascha auftritt, zur völligen Auflösung der Regierungsgewalt führen muß, sehen die Machthaber in Bukarest nicht ein, oder vielmehr sie sind an die orientalischen Zustände so gewöhnt, daß sie dafür kein Gefühl mehr haben. Helfen uns auch diese Klagen nichts für den Augenblick, so muß doch Europa wissen, woran es mit dieser rumänischen Regierung ist. Rußland. Warschau, 29. Nov. Es war früher in Rußland Grundsatz, bei Aushebungen zum Militär, bei den Juden eher Kinder als Volljährige zu recrutiren. Es waren zu diesem, auf Proselytenmacherei absehenden Zwecke, gewisse Normen festgestellt. Später kamen auch Fälle im Königreiche Polen vor, daß kleine Kinder jüdischer Eltern ausgehoben wurden, obschon die hier maßgebend gewesenen Recrutirungs-Vorschriften solches keineswegs begünstigten. Ein solcher Fall ereignete sich vor mehr als 20 Jahren in Meseritz, einer Stadt im siedlicer Gouvernement, woselbst ein 7 Jahre altes jüdisches Kind zum Militär genommen wurde. Wie dieses bei den Kindersoldaten vorschriftsgemäß Brauch war, wurde auch dieser Knabe in die griechisch-orthodoxe Kirche ausgenommen. Nach Beendigung des 20jährigen Militärdienstes kam nun besagter Knabe als Mann nach seiner Vaterstadt zurück, wo er im Schooße seiner Familie in allen Dingen als Jude lebte und statt in die Cerkew in die Synagoge ging. Von der russischen Polizei wegen dieses „Verbrechens" verhaftet, wurde er, als ehemaliger Soldat, hier vor eines der in der Citadelle permanent tagenden Kriegsgerichte gestellt. Der Vorsitzende desselben, ein General quasi liberaler Gesinnung, wollte es sich ersparen, eine Verurtheilung auszusprechen, zu der ihn mehr als die bestehenden Gesetze die Eifersucht nöthigt, mit welcher die ultra-russische Presse die politische Seelenjägerei für die orthodoxe Kirche mit Argus-Augen überwacht. Besagter General gab sich alle Mühe, um den Angeklagten auf gütlichem Wege zu bewegen, sein jüdisches Glaubensbekenntniß zu verläugnen. Bis jetzt aber waren seine Bemühungen fruchtlos, da der Angeklagte standhaft erklärte, den an ihm als Kind vollzogenen Act der Taufe selbst durch kein zweideutiges Wort bestätigen zu wollen. Den Unglücklichen erwartet deßhalb wohl die schwere Strafe der Ausweisung nach Sibirien. (Danz. Ztg.) Man sieht, auch unsre Zeit fordert und erhält noch ihre Glaubensmärtyrer I Reicht der Ursprung dieses Falles einer Zwangstaufe noch in die Regierung des vorigen Kaisers zurück,, so hat es doch auch die des gegenwärtigen noch nicht soweit gebracht, wir sagen nicht, den Uebertritt vom Christenthume zum Judenthume zu gestatten, aber doch die Folgen einer sol- 51*

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