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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-17 · Heft 51 (17.12.1867) · p. Seite 1014

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 51 (17.12.1867)
Date
1867-12-17
Page
Seite 1014 (sequence 6)
Language
German
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1014 Amsterdamer Reglement vom Jahre 1737 und ging in die neue Verfassung über (vergl. Sk. VH). Welche wohllhätige Wirksamkeit kann wohl von einem Borstandsmitgliede erwartet werden, das vielleicht nur deshalb der Wahl sich nicht widersetzt, um dieser Geldstrafe zu entgehen! Noch aus einen Mangel in der Handhabung der Administration müssen wir Hinweisen; nämlich, daß man es stets an energischen Schritten fehlen ließ, vom Staate höhere Geldsubvention für den israelitischen Cultus zu erlangen, Die, ohne alle Anmaßung, mit Recht beansprucht werden konnte. Der israelitische Cultus wird im Verhältniß zu dem der anderen Confessionen in diesem Punkte vom Staate viel zu wenig unterstützt; auch zugegeben, daß diese Confessionen ein altes, höheres Anrecht wegen ihrer säcularisirten Güter auf das Staatsbudget haben. Trägt etwa die Regierung die Schuld dieses Uebelstandes? Nur wer die holländische Regierung nicht kennt, könnte ihr eine solche Schuld aufbürden. Sollte etwa ein Finanzminister mehr Geld für den israelitischen Cultus aus das Staatsbudget setzen, ohne daß es ernstlich verlangt und der Beweis des Bedürfnisses geführt wird? Auch hierin ließ man sich nicht von dem rechten Prinzipe leiden. Man rechnete es sich vielmehr zürn Verdienste an, wenn man stets in einer mißverstandenen Selbstverleugnung sich der Regierung gegenüber zeigte, und glaubte, recht verdienstlich zu handeln, wenn man so wenig als möglich Geld für die Juden vom Staate forderte. Man vergaß aber darüber ganz, daß eben die Regierung es war und ist, die eine jüdische Körperschaft eingesetzt und ihr die Pflicht auferlegt hat, Anträge zu stellen, die nach allen Seiten hin, also auch in materieller Beziehung, dem Wohle der jüdischen Gemeinden förderlich werden können. Auch hierfür möge eine Thatsache sprechen. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Birnbaum, im Nov. (Privatmitth.) Wenn irgend ein Institut geeignet ist die Aufmerksamkeit und die Theilnahme der israel. Gemeinden auf sich zu lenken, so ist es unstreitig der von dem Religionslehrer Levh zu Birnbaum mit so vieler Hingebung ins Leben gerufene, seit zwei Jahren bestehende Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger Cultusbeamten in Preußen. — Dieser Verein, nur einigermaßen, aber fortdauernd unterstützt, wird nicht nur für die Betheiligten, sondern auch für die Gemeinden bedeutende Erleichterungen herbeiführen und manche Verlegenheiten bei Besetzung der Stellen beseitigen. Nichts destoweniger ist die Betheiligung noch immer nicht so belebt und rege, wie dies bei Constituirung des Vereins zu erwarten war. Die meisten Gemeinden haben die von Seiten des Vereins-Vorstandes im Monat März c. erlassene Ansprache noch gar nicht, mehrere haben darauf geantwortet und ihre Unterstützung zugesagt, aber nur ein geringer Theil hat damit den Anfang gemacht. Bei dem bekannten Wohlthätigkeitssinne der israel. Gemeinden ist die laue und matte Mitwirkung zur Erhaltung eines so wichtigen Instituts um so auffallender, als auch Seitens des Herrn Redakteurs d. Z. noch vor Gründung des Vereins die Vortheile, welche eine derartige Stiftung auch für die Gemeinden haben würde, klar und überzeugend dargelegt worden und ein fast gänzliches Jgnoriren der Stimme eines solchen Gewährsmannes füglich nicht erwartet werden konnte, wie andrerseits auch das hohe Cultusministerium unterm 25. Juli e. (U. 16854) sich anerkennend über den guten Zweck dieses Vereins ausgesprochen hat. Jndeß scheinen die Cultusbeamten selbst einen großen Theil der Schuld dieser Nichtbetheiligung daran zu tragen, indem sie in ihren Kreisen entweder gar nicht oder nur sehr schwach, für das rasche Aufblühen der Stiftung wirken, sonst würden die Unterstützungen von mehreren Seiten zufließen. — Wann und wo Bedürfnisse eintreten, wo durch Unterstützungen ein segensreiches Institut entstehen oder ein Keim des Edlen geweckt und gepflegt werden soll, so kann man immer auf den Beistand der Gemeinden — wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden—sicher rechnen, zumal wenn es sich, wie bei dieser Angelegenheit, nur um geringe Spenden handelt, wobei auch noch ihr eigenes Interesse concurrirt. Darum ergeht an die israel. Cultusbeamten die Mahnung, für die Aufrechthaltung und Förderung des Vereins zum Wohle ihrer Familien zu wirken; ganz besonders werden die Herren Rabbiner und Prediger ersucht durch religiöse Einwirkungen die Betheiligung

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