Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1867)
- Date
- 1867-12-17
- Page
- Seite 1010 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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1010 meinen mosaischen Standpunkt, also aus dem Rechtsgrunde, noch von dem spezifisch jüdischen Standpunkte, wie sich das Papstthum gegen das Judenthum und die Juden verhalten hat, beurtheilen. Vielmehr suchen wir parteilos seinen geschichtlichen Inhalt auf, um von hier aus den Gang der Ereignisse zu begreifen. Unser Gegner sieht, wie viele scharfe Waffen wir aus freien Stücken dem Papstthume gegenüber ungebraucht lassen — weder aus Feigheit, noch aus Bergunst, sondern weil unS das Schwert der Wahrheit und Gerechtigkeit, welches die objektive Betrachtung in die Hand giebt, als die schärfste und siegreichste Waffe erscheint. Doch nein! wir mögen doch nicht einen besonderen Beweggrund verschweigen, der uns hierin wie bei allen Expektorationen über Gegenstände aus anderen Religionsgebieten leitet, nämlich den, daß wir Andersgläubigen so wenig wie möglich in den Dingen Aergerniß zu geben uns bemühen, welche ihnen heilig, oder wenigstens ehrwürdig erscheinen. Wir Juden erfahren es zn häufig, wie viele Herzenskränkungen in diesen Dingen stattfinden, um uns dadurch nicht verwarnen zu lasten. Zwei Gedanken sind es, welche das Papstthum enthält, deren Verwirklichung es angestrebt und erreicht hat: die Spitze und der Lebensmittelpunkt einer die ganze Christenheit umfaffenden hierarchischen Organisation zu sein, und der Kirche, im Papstthume gipfelnd, die Gewalt über den Staat zu erwerben. Um des ersten Momentes willen nannte sich diese Kirche die katholische, d. h. die allgemeine. Abgesehen nun von der hierbei frühzeitig ci»gcttctetlei> Spaltung in die morgenländische und die abendländische Kirche, weshalb griechisch-katholische und römisch-katholische, erreichte das Papstthum allerdings die Erfüllung seines ersten Gedankens. Es beschränkte die Einwirkung der Laien auf die Wahl der Geistlichen, namentlich des höheren Klerus, worauf früher die Herrscher mit Recht ein großes Gewicht legten, auf ein Minimum; es trennte durch den Cölibat den Priesterstand gänzlich von der bürgerlichen Gesellschaft und verstand die Hierarchie in musterhafter Weise zu gliedern, diese Glieder in aufsteigender Linie einander zu unterwerfen, die Interessen der untergeordneten völlig von den oberen, die Jntereffen aller Einzelnen von der Gesammtheit so abhängig zu machen, daß eine Auflehnung immer mit dem Untergange derer endete, welche sie versuchten. Dennoch kam die Zeit, wo der Entwickelung des Geistes, der politischen und socialen Verhältniffe gegenüber diese merkwürdige Organisation, wie sie früher dem Auseinanderfall, der Zerbröckelung der Kirche mächtig entgegentrat, jetzt zu einer schwer zu ertragenden Fessel ward. Ein großer Bruch entstand, und die Reformation löste einen großen Theil der der Kirche Angehörigen von ihr ab. Auch innerhalb des großen, treu gebliebenen Theiles gestalteten sich die Verhältnisse verschieden, und die sg. gallikanische Kirche, die Jansenisten, die verschiedenen Concordate bieten ein mannichfaltiges Bild von Rechten und Zugeständnissen innerhalb der hierarchischen Organisation selbst. Während in dem einen Staate selbst in kirchlichen Dingen die priesterliche Gewalt sehr beschränkt worden, hat sie sich in dem anderen fast unbedingt aufrecht zu erhalten gewußt. Darum in den meisten derer, welche zu der letzteren Kategorie gehören, neuerdings ein heftiger Kampf dagegen: wir glauben, daß Spanien gegenwärtig das einzige Land ist, in welchem die päpstlich-hierarchische Organisation noch ohne Anfechtung ist, jedoch nur so lange, wie das jetzige Regime dauern wird. Man denke z. B. an den Kampf um die Kirchengüter, um die Civilehe, um die Beherrschung der Schule. Was den andern Gedanken des Papstthums betrifft, so lag es in der Natur der Sache, daß er niemals vollständig realisirt werden konnte. Gab es auch einzelne Staaten, in welchen die Priesterschaft und deren Spitze die weltliche Macht entweder gänzlich absorbirte oder unter ihre Herrschaft brachte: so konnte dies doch in einem großen Complex von Staaten nicht möglich sein, und mußte mit der Entwickelung dieser Staaten immer unvereinbarer werden. Ausgesprochen und geltend gemacht hat das Papstthum seine vermeintliche Obmacht über die weltlichen Herrscher oft genug; nicht selten auch durchgeführt. Ihm kam dabei die feudale Gliederung des mittelalterlichen Staates zu Hülfe, da die bedeutenderen Vasallen immer geneigt waren, ihrem Lehnsherrn zu opponiren, Autorität und Territorien abzuzwingen, und diese Lehnsherren meist zu schwach waren, um ihre Vasallen in voller Botmäßigkeit zu erhalten. Hier gab es für das Papstthum eine Fülle von Gelegenheiten, sich hinein zu mischen und das Schiedsrichteramt zu beanspruchen. Weniger war dies schon der Fall bei Zwistigkeiten zwischen Staat und Staat, wo die Päpste zumeist auf eine Seite treten mußten und dann das Schwert zwischen den beiden Parteien entschied. Mit dem Aufhören der Feudalherrschaft, mit dem Eintritt der Staaten in den Absolutismus mußte aber das beanspruchte Recht des Papstthumes immer entschiedener zurückgewie-