Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 1000 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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1000 drig zu erklären und zu beseitigen. Wie würden in Deutschland, wenn ein jüdischer Richter ein solches Urtheil gefällt hätte, wie würden da die frommen <und vielleicht auch nicht frommen) Blätter aller Farben zusammen schreien: „Seht da die Folgen, wenn nian den Juden ein Amt giebt, sie untergraben das Christenthum!" Zur Ehre der amerikanischen Presse sei es gesagt, seine heftigsten Gegner wagten auch nicht mit einem einzigen Worte auf Cardozos Bekennrniß anzuspielen. Die große Blasse der Wähler N. I's. wollte mit diesem Amte C. für seine Unerschrockenheit belohnen, zugleich aber auch damit ein Berdammungsurtheil gegen das gegenwärtige Obertribunal aussprechen; denn Cardozos Berdict gegen die Sonntagsgesetze wurde von dem puritanischen Richter dieses Tribunals umgestoßen, und nun steht C. an der Spitze desselben! Ucberhaupt, es tagt jetzt überall in Amerika. In Baltimore, wo die Entscheidung, ob die Stadteisenbahn am Sonntag befahren werden dürfe, nach langen! Kampfe in der Staat-Legislatur, endlich den Bürgern selbst überlassen wurde, entschieden sich dieselben, trotz aller Bannstrahlen, die über dieses sündige Unternehmen von den Kanzeln herabgeschleudert wurden, freilich mit der nur geringen Mehrheit von 1700 Stimmen für die Sonntagsfahrten. Da wir nun hier über 200 jüdische Stimmgcber besitzen, die fast ohne Ausnahme am Stimmkasten erschienen und ihre Stimme für die Fahrten abgaben, also den Ausschlag gaben, so ließ doch die gegnerische Presse kein Wort geben die Juden fallen, ja selbst die Gegner der Juden betrachten diese Abstimmung von Seiten der Juden als eine Sache, die sich von selbst verstehe. Auch in Pennshlhanicn hat der oberste Gerichtshof Uupiomc coiiri) vor wenigen Tagen erst zu Gunsten der Sonntagsfahrteu sich ausgesprochen, so daß gestern, zum crstenmale an einem Sonntag, die Stadteisenbahn in Philadelphia befahren wurde. Wie gesagt, es tagt jetzt überall. — Anzeigen. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Vorbeters, Schächters und zweiten Religionslehrers zum!. Mai 1868 zu besetzen und wollen sich geeignete Persönlichkeiten alsbald bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande brieflich melden. Dieser Meldung ist ein selbstverfaßtes em-ieulum viiae in deutscher Sprache anzuschließen, unv bemerken wir, daß außer der Schechitagebühr von etwa 50—60 Thlr. und einigen kleineren Nebenrevenüen, ein baarer Gehalt von 250 Thlr. Crt. gezahlt wird, sowie daß der Anzustellende sich zuvor einer Prüfung durch den hiesigen Landrabbiner zu unterwerfen hat. Der Gottesdienst wird zum Theil in hebräischer, zum Theil in deutscher Sprache gehalten, unv wird in der Synagoge der Gesang mit Orgelbegleitung ausgeführt. Strelitz, den 13. November 1867. Der israel. Gemeinde-Vorstand. H. Josephson. H. Heine. K. Bock. Concurrenz. In der hochdeutschen Jsraelitengemeinde in Altona soll das Amt eines Vorsängers ehestens besetzt werden. Für die damit möglichst zu verbindenden Functionen werden folgende Gehalte gezahlt: Für das Amt des Vorsängers an Wochenu. Feiertagen 350 Thlr.; Für das Borlesen der Thora 50 Thlr.; Für Unterricht in der Gemeindeschule, welcher sich auf etwa '20—25 Stunden wöchentlich im Elementar-, Religious- und Gesangsunterricht vertheilen wird 200 Thlr. Die Sporteln des Vorsängers betragen zur Zeit noch cr. 150 Thlr., wofür indeß keine Garantie übernommen wird. Diejenigen Bewerber, welche sämmtliche Funktionen erfüllen können, werden selbstverständlich den Vorzug erhalten. Etwaige Reflectanten, welche verheirathet und mit Zeugnissen über deren streng religiösen Lebenswandel und musikalische Befähigung versehen, wollen, unter Einsendung derselben, ihre Meldungen bis Ende December d. I. an das Unterzeichnete Aeltesten - Collegium franco gelangen lassen. Altona, im Aeltesten-Collegio der hochdeutschen Jsraelitengemeinde, im Novbr. 1867. Die Special-Gemeinde Langweiler sucht zum l. März k. I. einen promovirten Lehrer und Cantor mit einem Gehalte von 275 Thlr. nebst freier Wohnung. Musikalisch Gebildete erhalten den Vorzug. Reflektirende wollen sich gütigst in portofreien Briefen wenden an den commissarischen Vorsteher S. Robens in Langweil er bei Aldenhowen, Kreis Jühlich R-B. Aachen.