Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 1001 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226632--25594-3261104- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1001 Coneurs. Bei der Cultus-Gemeinde zu Pilsen in Böhmen kommt der Posten eines Predigers, welchem auch die Ertheilung des Religionsunterrichtes an den Schulen obliegt, zu besetzen, für welche Leistungen der Gehalt nach Qualisication vereinbart wird. — Gesuche sind zu richten an den Cultus-Vorstand zu Pilsen in Böhmen. Die Stelle eines Religionslehrers und Predigers, der auch besonders ausgebildete musikalische Kenntnisse mit einer guten Gesangstimme besitzen muß, um als Cantor fungiren zu können, ist mit dem Bemerken, daß neben dem fixen Einkommen noch erheblicher Nebenverdienst zu erhalten, mit einem jährlichen Gehalt von 600 Thalern hier vacant. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen an den Verwaltungsrath der israel. Gemeinde in Saarlouis wenden. Ein geprüfter Religionslehrer, Vorbeter und Schächter findet zum 1. Mai 1868 bei der Gemeinde zu Beelitz b/Potsdam ein Engagement. Befähigte Bewerber, verheirathet oder unverheirathet, belieben sich in portofreien Briefen mit näherer Angabe ihrer Verhältnisse, und Erreichung abschriftlicher Atteste ihrer Qualification bei dem Unterzeichneten zu melden. Das Einkommen beträgt jährlich 250—270 Thlr. H. Marcus. Zum 1. Januar 1868 wird die hiesige Vorbeter-, Schächter- und Religionslehrerstelle vacant. — Gehalt 170 Thlr. fixo und Neben-Einkünste 200—250 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen unter Franco-Einsendung ihrer Atteste oder persönlich sich schleunigst melden. — Reisekosten werden nicht vergütet. Neu-Tomy'sst Provinz Posen, d. 24. Nov. 1867. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zu Ostern 186S wird die Stelle eines Schächters und Borbeters, der auch die Berechtigung zum Unterricht in der jüdischen Religion hat, vacant. Die Stelle bringt circa 500 Thlr. ein, und wollen sich Reflectanten bei uns bis spätestens i. Januar 1868 in portofreien Briefen melden. Der Synagogen Vorstand zu Bublitz in Pommern. In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Cultusbeamten frei, der die Funktionen eines Religionslehrers, Schächters und Borbeters zu versehen hat. Gehalt 300 Thlr. jährlich bei freier Wohnung und mit Nebenaccidentien von circa 80 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen sich franco an uns wenden. Stralsund, im Decbr. 1867. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. C. David. In unserer Filialgeweinde Lenzen ist die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters sofort zu besetzen. Das feste Gehalt beträgt neben freier Wohnung, Beköstigung, Aufwartung und Heizung 100 Thlr. p. a.; die Schechita beläuft sich auf mindestens 30 Thlr. — Bewerber wollen sich schleunigst in frankirten Briefen an den Unterzeichneten wenden. Perleberg, d. 28. Novbr. 1867. Der Vorstand des Synagogen-Bezirks. L. Blumenthal. | Die Stelle eines Predigers und j!l Religionslehrers, welchem auch zu-1 Kgleich die Ertbeilung des Unter-Z | richts in den höheren wissenschaftlichen | 11 Lettinnen an der hiesigen israelitischen | D Privatschule obliegt, wird mit einem Z 1 jährlichen Einkommen von circa 000 . Thlr. am 1. April k I. vacant. Re-J V flectanten belieben sich zu wenden an I | den Vorstand der Synagogeni I Gemeinde in AenenynrH, W/P. | Durch den Tod des bisherigen Inhabers ist die hiesige Lehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle, verbunden mit einem jährlichen Gehalte von circa 200 Thalern und freier Wohnung, vacant geworden. Geeignete Bewerber, welche sich einer Prüfung in den Realien bei dem Fürst!. Superintendenten und in den Religionswissenschaften bei unserem Rabbinen dem Herrn Dr. Auerbach in Nordhausen zu unterziehen haben, wollen sich in francirten Briefen bei dem Unterzeichneten Vorstände melden. Immenrode b Sondershausen, d. 22. Nov. 1867. Der israel. Cultus-Vorstand. Julius Heilbrun. Nachdem unterm 27. d. Mts. die Einführung des Kuratoriums der Marks-Haindorfschen Stiftung seitens des königlichen Provinzial-Schul-Collegiums stattgefunden, soll ein akademisch gebildeter Direktor und erster Lehrer für das Lehrerseminar zu Münster mit einem Gehalte von 800 Thalern gewonnen werden, welcher neben pädagogischer Tüchtigkeit insbesondere auch die Fähigkeit besitzt, Lehrerzöglinge in den hebräischen Lehrfächern auszubilden. Bewerber werden ersucht, ihre Offerten unter Beifügung genügender Ausweise dem Präses des Kuratoriums, Rittergutsbesitzer Löb zu Calden ho ff bei Hamm baldigst portofrei einzureichen. Münster, d. 28. November 1867. Das Kuratorium der Marks-Haindorfschen Stiftung.