Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 995 (sequence 7)
- Language
- German
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995 Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn wir, die an der Wiener Hochschule studircnden Ungarn mosaischer Religion, in einer für uns und das ganze Vaterland hochwichtigen Angelegenheit uns an Sie wenden, geschieht dies, vom Vertrauen ermuthigt, das durch Ihre öftere eifrige Befürwortung der politischen Gleichberechtigung unserer Glaubensgenossen in uns erweckt wurde. Indem wir dies thun, geben wir nur einer traurigen Nothwendigkeit nach; denn es ist wirklich niedcrschlagend, daß in unserem Vaterlande über die Gleichberechtigung der Juden noch bis zum heutigen Tage sowohl in der Presse diskutirt wird, als auch — noch schmählicher — dieselbe in dem auf freisinnigen Principien beruhenden Abgeordnctenhause den Gegenstand von Interpellationen und Vertagungen bildet. Es ist eine anerkannte Thatsache, daß im freien Staate die Gleichberechtigung Hauptprinzip ist; das war die erste Ausgabe der Vorkämpferin der Freiheit, der französischen Revolution, als sie im Jahre 1789 die erhabene Devise Wählte: egalile, iValernilö, liberte. Diesen Geist nahmen auch unsere vaterländischen Gesetze vom Jahre 1848 in sich auf, jedoch nicht vollständig, da sie die allgemeine Gleichberechtigung der Menschen durch Außcrachtlassen der Juden in der Reihe der geschriebenen Gesetze nicht gestellt haben. Tief schmerzte dies unsere Väter, die stets nach ihren Kräften für das allgemeine Wohl getreulich mitgewirkt; als sie da den rechtlosen Zustand sahen, welchem die Gesetzgebung sie undankbarer Weise überließ. Ja wohl, undankbar; denn unsere Väter und Brüder aufs Schlachtfeld zu rufen, vergaß man nicht; damals hielt man sie für würdig, mit den Christgläubigen in einer Reihe zu kämpfen, um so für eine Freiheit zu bluten, welche sie nie genossen, auch gegenwärtig noch nicht genießen. Es folgte hierauf das unheilvolle Bach'sche Regime, unter dessen Druck das Leiden ein gemeinsames war. In dieser Zeit tröstete die Juden die Hoffnung, es werde die „ungarische Zeit" wiederkehren, wo das Versäumte gutgemacht werden wird. Es kam hierauf die Reichstagsperiode 1861, in welcher die Gleichberechtigung der Juden im Prinzipe angenommen wurde, nachdem Sie, ein Fürsprecher der wahren Freiheit, den Antrag dazu in einer denkwürdigen Stunde eingebracht hatten. Endlich wurde der Reichstag von 1865 berufen, in dessen Verlaufe das Versprechen, die Gleichberechtigung aller Confessio^ neu durchzuführen, zwar wiederholt wurde, ja, Franz Deak, der vielverdiente Abgeordnete, hat die Gleichberechtigung der Juden als etwas Selbstverständliches hingestellt und sogar den Ausdruck Emanzipation als einen nur auf Sklaven passenden angewendet wissen wollen. Die verantwortliche Regierung wurde während dieser Zeit ernannt und unterbreitete dem Reichstage verschiedene Gesetzentwürfe; allein die sich liberal nennende Regierung hatte für eine Entscheidung der Judenfrage nichts als seltsame Versprechungen. Nun fragen wir: Kann ein solcher Staat als ein freisinnig regierter betrachtet werden, in welchem auch nur Ein Mensch wäre, der in politischer Beziehung ein Paria ist? Wie also dann, wenn eine aus 500,000 Menschen bestehende Klasse in einer solch erniedrigenden Lage verkümmert! Wir leugnen es, und zwar leugnen wir es deshalb, weil dort, wo die allgemeine Gleichberechtigung faktisch nicht besteht, auch von Freiheit im modernen Sinne des Wortes keine Rede sein kann. Dort genießt die erquickende Frucht der Freiheit nur eine privilegirte, wenn auch die größere Klasse, welche bevorzugte Klasse in unserem Vaterlande zufällig Christen bilden, wo hingegen eine andere strebsame, verhältnißmäßig große Intelligenz besitzende und daher vermögende, einen großen Theil des bürgerlichen Elements bildende Klasse im Staatslcben nicht existirt, so daß ein auf der niedersten Stufe der Gesellschaft stehendes Individuum mit mehr Rechten bedacht ist, als der verdienstlichste Gelehrte oder Industrielle, wenn dieser — notandum — Jude. Die Männer der heutigen ungarischen Regierung haben lange genug die natürlichen und geschriebenen Rechte des Vaterlandes mit Füßen treten gesehen, und schon vergaßen sie der blutenden Wunden, die dem Gemüthe des Mannes geschlagen werden, der da sieht, wie man seine ihm angebornen Menschenrechte nicht anerkennen will. Es möge sie nicht wundern, geehrter Herr Abgeordneter, wenn Erbitterung unsere Gemüther ergreift; wenn diese Bitterkeit unser Herz erfüllt, und dies ungerechterweise verletzte Gefühl Thränen unseren Augen erpreßt. Diese unsere schmachvolle Lage tritt um so lebhafter vor unsere Augen, wenn wir im Wiener Reichsrathe die Abgeordneten mosaischer Religion für das