Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 994 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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994 Handlung oder zurTheilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden. (Art. 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.) Ebenso kann Niemand zur Beobachtung der in einer Kirche oder Religions-Genossenschaft üblichen Ruhe¬ oder Feiertage genöthigt werden, jedoch darf er durch sein Verhalten den Gottesdienst der Uebrigen weder stören, noch diejenige Achtung verletzen, welche eine Kirche oder Religions-Genossenschaft bei Ausübung ihrer religiösen Handlungen und Gebräuche von Jedermann fordern kann." Art. 57 (früher 64) lautet nach der von Dr. Figulh vorgeschlagenen Modification: „Alle im Staate bestehenden Kirchen und Religions-Genossenschaften haben gleichen Anspruch auf gegenseitige Achtung, gegen deren Verletzung der Schutz des Gesetzes angerusen werden kann, daher jede Selbsthilfe ausgeschlossen ist." — Im ursprünglichen Entwürfe von Mühlfeld hieß es: „Dieser (der Schutz des Staates) ist nicht zu verweigern, jede Selbsthilfe aber ausgeschlossen." Art. 59 wurde in folgender Fassung angenommen : „Kein Angehöriger einer Kirche oder Religions-Genossenschaft ist schuldig, die Ruhe- oder Feiertage einer anderen zu halten, sondern es soll ihm freistehen, an solchen Tagen, wie an anderen, sein Gewerbe auszuüben und seine Geschäfte zu verrichten, jedoch mit der im Art. 53 enthaltenen Beschränkung" — und Art. 62 endlich (früher 69lautet: „Jede Anwendung von Zwang oder List zum Zwecke des Religions-Uebertritts ist untersagt." Wien, 26. Nov. Die „Presse" schreibt: Herr Joseph Wertheimer, Vertreter und Präsident der jüdischen Eultusgemeinde, hat auf diesen Ehrenposten, welchen er 35 Jahre bekleidete, resignirt. Selbst die Vorstellungen einer Deputation der Vertreter der jüdischen Eultusgemeinde vermochten nicht, ihn von diesem Entschlüsse abzubringen, den er mit seinem Greisenalter motivirte. Herr Wertheimer hat sich um die jüdische Gemeinde hohe Verdienste erworben. Prag, 25. Nov. (Der Vorstand derMeisel- Shnagoge sendet uns folgenden Artikel ein. Redakt.» Die von hier in Nr. 47 dies. Zeitung gegebene Privatmittheilung bedarf Folgendes zur Berichtigung, beziehungsweise Ergänzung. Es war nicht die Tempelgcmeinde, welche einen Trauergottesdienst in der Meiselshnagoge veranstaltete, sondern die Gesammtgemeinde war es, deren Repräsentanz die genannte Synagoge für die geeignetste hielt, darin ihrem Hingeschiedenen geistlichen Oberhaupte eine Trauerandacht zu veranstalten. Sie beschloß deren zwei abhalten zu lassen und damit die beiden ältesten und von ihr auch als Rabbiner der betreffenden Synagogengemeinden anerkannten Prediger zu beauftragen, die Modalitäten derselben aber ihrem freien Uebereinkommen zu überlassen. Diese kamen überein, bei jedem der beiden Gottesdienste neben einander zu sungiren, daß, wenn der eine sprechen würde, der andere das Gebet vortragen sollte. Die erste Feier am 3. d. M. verlief in der bereits mitgctheilten Weise, die zweite fand am 10. d. M. statt, bei ganz gleicher Theilnahme der jüdischen, wie der christlichen Notabilitäten. Der Redner, Herr De. Stein, befolgte zu Ehren des Heimgegangenen Lehrers genau dessen Methode bei religiösen Vorträgen. Er hob als das Hauptverdienst Rapoports seinen Einfluß auf die jüdische Wissenschaft und dessen thatsächlichen Erfolg bei der studirenden Jugend hervor und legte es schließlich der Gemeinde an's Herz, seinen Geist in der hier zur Ausbildung jüdischer Theologen bestehenden Thalmud-Thora, welcher der Redner selbst auf die uneigennützigste Weise seine Kräfte als Lehrer widmet, zu erhalten, indem sie die Mittel beschaffe, durch welche sich dieselbe wieder zu der Höhe der ehemaligen Prager Hochschule emporschwingen könne. Ueber den Eindruck der Rede spricht sich ein Schreiben des Herrn Präses der Repräsentanz, Dr. Ludwig Tedesco in anerkennendster Weise aus. Bon Seite des Publikums wurde der Wunsch sie im Druck erscheinen zu lassen an den Redner gerichtet, der demselben unter der Bedingung, daß der Reinertrag der Thalmud-Thora zugewendet würde, auch" nachgekommen ist.*) Pest, 25. November. Die in unserer vor. Nr. erwähnte Adresse von ungarischen Studirenden mosaischer Religion an den liberalen Abgeordneten Tisza, die in ihrer jugendlichen Frische und Kräftigkeit einen Platz in dies. Zeit, wohl verdient, lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt: *) Diese Gedächtnisrede liegt uns jetzt vor; in (der Forin mehr dem Drusch ähnlich, enthält sie viele treffliche Gedanken, und ist sehr lesenswerth. Redakt.