Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 993 (sequence 5)
- Language
- German
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993 fern und uns Eure Stimmen geben!" Die Antwort lautete: „Wenn Ihr wirklich liberale Männer wäret, so würdet Ihr von dem obersten Grundsätze ausgehen, daß das Religionsbekenntniß bei politischen Dingen gar nicht in Betracht kommt; wir und mit uns unsere jüdischen Parteigenossen werden nicht für Laster stimmen, weder weil noch obgleich er Jude ist, sondern weil er unsere Ansicht nicht vertritt." So geschah es; unter den 257 Wahlmännern waren 8 Juden (ein der Bevölkerung angemessenes Verhältniß) von diesen stimmten 7 für Löwe, 1 für Lasker, auch dieser natürlich nicht entfernt in Rücksicht auf die Religion. Das Verhältniß der beiden Parteien innerhalb der jüdischen Urwählerzahl mag übrigens wohl nicht wie 7: 1, sondern fast wie 3: 5 gestanden haben. Durch die erwähnte Coalition der Nationalen und Conservativen siegte Lasker, nahm jedoch für Magdeburg an, wodurch hier Nachwahl nöthig wurde. Lasker erschien persönlich, dankte in einer allseitig mit Beifall aufgenommenen Rede, schlug jedoch nicht, wie man erwartet hatte, in der öffentlich gehaltenen Rede einen Candidaten seiner Farbe vor. Wohl aber hörte man alsbald, daß er in der privaten Berathung den Dr. H. B. Oppenheim empfohlen habe, und daß dieser auch von den Parteiführern acceptirt sei. „Was sagt Ihr nun, hieß es, wir werden diesmal den Dr. Oppenheim wählen-." Die Antwort soll kurz und nicht ganz ohne Ironie gelautet haben: „muß es denn wirklich gerade ein Jude sein?!" Das Weitere interessirt hier nicht. Es werde nur noch erwähnt, daß in den wiederholten Wahlmänner- Versammlungen die Sache des liberalen Candidaten l Oberlehrer Schmidt) am erfolgreichsten von jüdischen Wahlmännern verfochten, und daß derselbe mit 147 Stimmen gewählt wurde, da ein genügender Theil der Nationalen zu ihm übergegangen war; ob in Folge veränderter Gesinnung, ob „aus Liebe zu Mardochai" oder „aus Haß gegen Haman," ob weil es „wirklich gerade ein Jude sein mußte," bleibe dahingestellt. Die erwähnten Sieben stimmten wie früher. Des Religionsbekenntnisses ist übrigens in keiner öffentlichen Versammlung, weder bei der ersten noch bei der zweiten Wahl, mit einer Silbe gedacht worden. Frankfurt a. M., 21. November (Privatmitth.) In der Synagoge der Religionsgesellschaft des Dr. R. S. Hirsch wurde heute ein Trauergottesdienst mit obligater Trauerrede über den sel. Rabbiner Klein in Colmar gehalten, welcher der hiesigen Orthodoxie nicht etwa durch seine großen literarischen Leistungen, wie z. B. durch sein Schriftchen „La veritd sur le Talmud“ oder durch eine sonstige gemeinnützige Thätigkeit bekannt war, sondern durch seinen allsommerlichen Besuch eines benachbarten Badeorts. Wir haben erwartet, daß die Trauerrede auch eines anderen kürzlich Verblichenen wenigstens gedenke und wenn auch nur mit kalten Worten erwähne, aber die geistige Impotenz der Neuorthodoxie anerkennt und glorificirt nur Parteigenossen, die in ihren eigensten Wegen wandeln: eine geistige Macht und Größe wie Rapoport aber wird nur wie ein ortskundiger Feind gefürchtet, über dessen Tod keine Thräne nachzuweinen sei. Durch dieses Jgnoriren wird aber Rapoports Ruhm nicht verdunkelt, wie durch diesen Nachruf der Name Kleins nicht verewigt wird, während sich diese Partei abermals dadurch kennzeichnet. — Bei dieser Gelegenheit erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. In der von Dr. Auerbach (Halberstadt) edirten Schrift Eschcol wird in einer großen Note Grätz auf die gehässigste Weise abgekanzelt und seine gänzliche talmudische Unwissenheit dadurch bloßgestellt, weil derselbe im 6. Theil S. 354 seiner Geschichte des Judeuthums irrthümlich nach einem Druckfehler in Ascheri sagt, Maimuni habe an einem Tage, am Neujahrsfeste, zwei Kinder verloren, während dies von Nachmoni bericht tet wird. Da nun Grätz selbst gleich nach Erscheinen des 6. Theils diesen Jrrthum in diesen Blättern be richtigt, so erwarten wir von der Wahrheitsliebe und Rechtgläubigkeit des Herrn Auerbach, daß er sein gefälltes Urtheil annullire. K. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 25. Nov. In der Commission des Herrenhauses wurde das Gesetz über die Rechte der Staatsbürger mit einigen Veränderungen angenommen, welche dem Werthe desselben, namentlich in confessioneller Beziehung, keinen Eintrag thun. — In dem konfessionellen Ausschuß des Abgeordnetenhauses wurde das Mühlfeld'sche Religionsedikt weiter berathen, und heben wir folgende §§. hervor. §. 53 (früher 60) lautet nach dem Anträge Mühlfeld's und Rechbauer's: Niemand kann zu einer kirchlichen