Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1867)
- Date
- 1867-12-10
- Page
- Seite 991 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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991 Zeit ihre nicht unbegründete Rechtfertigung in sich trugen; denn man wußte, welche Wichtigkeit und welchen Werth der Kaiser den bekannten Fragen und Antworten beilegte, und ebenso, daß mehrere jener Antworten keineswegs sich die Sympathien aller Rabbinen erworben hatten. Aber hiervon abgesehen müssen dergleichen Maaßnahmen als Erzeugnisse eines die freie religiöse Ueberzeugung und die Gewissensfreiheit erdrückenden Geistes erkannt werden. Dieser zwingende, niederhaltende Geist, dieses hierarchische Selbstbewußtsein offenbart sich schon in der Eingangsformel der durch das große Sanhedrin gefaßten Beschlüsse: ,,Le Grand Sanhedrin ordonne a „lout Israelite de l’Empire Francais, du ßoyaume d’Ita- „lie et de tous autres iiex.“ In einer solchen Hierarchie sah man nun in allen jüdischen Kreisen das angebetete Ideal; eine Folge der erfreulichen Gleichstellung und Anerkennung des Judenthums von Seiten der Staatsregierung. Man wollte nämlich diese Anerkennung so viel möglich hervorkehren, sie in allen Zweigen des Gemeindelebeus durchblicken lassen, statt der alten Willkür und Unordnung ein von Oben sanctionirtes System setzen. Ob indessen ein solches System für die innere Entwickelung der Gemeinden heilsam wirken werde — für diese Frage ließ der Rausch der Freude über die neue Errungenschaft keinen unparteiischen Blick in die Zukunft zu. Hat ja selbst der biedere, für das Judenthum so warm fühlende und so viel opfernde Israel Jacobsohn das Heil des Judenthums in einer streng hierarchischen Verfassung zu sehen geglaubt, und zwar, weil er, bei allen seinen reinen Bestrebungen für Wohlfahrt und Bildung seiner Glaubensgenossen, doch mit der Schwäche behaftet war, zu wähnen: es müßte der ganze jüdische Cultus vor Allem glanzvoll sich entfalten; in der äußern Erscheinung, der gefälligen Form anderen Bekenntnissen ja nicht nachstehen. Hören wir die Quintessenz der Petition, die Jacobsohn an Napoleon richtete, nachdem das kaiserliche Dekret zur Einberufung der jüdischen Deputirten im Jahre 1806 bekannt geworden: „Jedoch um dieses Ziel (den Juden eine ehrenhafte Stellung in allen Staaten zu bereiten) zu erreichen, müßte man: 1) einen mit unbeschränkter Macht versehenen jüdischen Rath einsetzen, an dessen Spitze ein in Frankreich residirender Patriarch. 2) Die sämmtlichen Bekenner des Judenthums nach Distrikten vertheilen, deren jeder eine besondere Synode haben müßte, um unter Aufsicht der französischen Regierung und des jüdischen Rathes über alle gottesdienstlichen Angelegenheiten zu entscheiden und die Rabbinen zu ernennen; und endlich den vorerwähnten hohen Rath zu autorisiren, jedem Juden die nöthige Dispensation zu verleihen, vermöge welcher seine Pflichten als Bürger in allen Landen erfüllen könnte." Da nun in den Einrichtungen, wie man sie in den Pariser Versammlungen erstrebte, ein Centralisiren der ganzen Leitung und aller Befugnisse lag, so daß allen Kräften Bewegung oder Stillstand von einem Mittelpunkte aus geboten wurde, ein System, das dem Kaiser Napoleon sehr zugethan war: so ist leicht zu erachten, daß diese Verfassung der jüdisch-gottesdienstlichen Angelegenheiten seinen Beifall fand. Demselben Systeme war aber König Wilhelm I. ebenfalls sehr geneigt; er vurchdrang gern alle Zweige der Staatsverwaltung wo möglich mit seiner unmittelbaren Thätigkeit in der Weise, daß er selbst alle Fäden des viel verschlungenen Gewebes in der Hand behielt, und so kam es, daß er bei der von Seiten der Juden gewünschten Nachahmung der erwähnten französischen Verhältnisse dieses Princip in den fundamentalen Dekreten und in dem ferneren Ausbau der jüdischen Gemeindeverfassung verfolgte und den in diesem Geiste gestellten Anträgen gern seine Zustimmung ertheilte. Obgleich wir nun in der neuen administrativen Ordnung der gottesdienstlichen Angelegenheiten in Holland den unverkennbaren Einfluß der französischen sehen, so war diese letztere doch nicht die Schablone, nach welcher die erstere sich bildete; sondern man modificirte das Fremde nach vermeintlichen localen Bedürfnissen. Der Blick auf die localen Verhältnisse traf jedoch nur die Oberfläche, ohne in die eigentlichen Bedürfnisse der Gemeinden, in ihre gottesdienstlichen Angelegenheiten einzudringen und ihren Culturzustand ins Auge zu fassen. Die Lage der Dinge war in der That eine schwierige. Für die Beziehungen zur Negierung, für eine geordnete Verwaltung, wie diese Beziehungen sie erheischten, war noch gar kein Grund vorhanden; einen solchen mußte man erst schaffen. Der niedrige Bildungsgrad der großen Mehrzahl, die eingewurzelten Gewohnheiten, das alte, verdumpfte, ungeordnete Treiben: dies Alles zu überwinden war nicht leicht. Außerdem waren die im Jahre 1795 zu Amsterdam hervorgetretenen Zerwürfnisse in ihren Wirkungen noch vorhanden; wiewohl der König Ludwig Napoleon die Ausgleichung zwischen den verschiedenen Richtungen herzustellen wußte. Die 50*