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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-12-03 · Heft 49 (3.12.1867) · p. Seite 980

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 49 (3.12.1867)
Date
1867-12-03
Page
Seite 980 (sequence 12)
Language
German
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980 und batet im Vereine mit der Negierung die Erfüllung des zu Ende der vorigen Session gegebenen Versprechens: die Frage der Gleichberechtigung zu Anfänge der jetzigen Sitzungsperiode zu lösen — in unabsehbare Ferne schiebt. Obzwar der Premierminister bei Wiedereröffnung der Session auf ein solches Vorgehen in dieser Angelegenheit vorbereitet hatte, fand sich doch wenigstens ein Abgeordneter, der wackere, populäre Beße (Mitglied der Deäkparteih welcher — in der Sitzung vom 10. Oktbr. — den Antrag einbrachte: „Das Repräsentantenhaus möge beschließen, daß es die Berathungen der gegenwärtigen Sitzungsperiode ununterbrochen so lange fortsetzt, bis die in Folge eines Beschlusses in der gegenwärtigen Sitzungsperiode vorzunehmenden Fragen über die Nationalitätenangelegenheit, über die Gleichberechtigung der Confessionen rc. gelöst sein werden." Der Präsident erklärte, daß dieser Antrag der Geschäftsordnung gemäß seinerzeit auf die Tagesordnung werde gesetzt werden. Seitdem wurde auch von der Regierung, zwar nicht auf amtlichem Wege, der Text des Gesetzentwurfes über die Gleichberechtigung veröffentlicht. Nr. 40 dieser Bl. brachte den Entwurf ebenfalls; jedoch ist der erste Punkt desselben nachträglich dahin berichtigt worden, daß nicht bloß die Ausübung der politischen, sondern auch die der bürgerlichen Rechte von der Religion unabhängig, sei. Allein selbst diese Fassung befriedigt bei den eigen-' thüinlicken hierländischen Verhältnissen die Interessenten nicht allesammt, und giebt sich im „Magyar Jzraelita" der Wunsch kund, daß in dem bezüglichen Gesetzentwürfe die jüdische Confessio» ausdrücklich unter die recipirten ausgenommen, sowie die Autonomie der Israeliten in Religions- und Schulangelegenheiten sicher gestellt werde. Der reactionäre, intolerante „Pest, Hirnök“ („Pefter Bote"), welcher aus dem ministeriellen Journale „Magyar orszäg“ („Ungarn") ersieht, daß der eben besprochene Gesetzentwurf in einer der jüngsten Ministerconferenzen gebilligt worden und in Bälde dem Reichstage vorgelegt werden würde, macht darüber ein langes Gesicht, indem er auch aus der Fassung des Gesetzentwurfes zu ersehen meint, daß die Regierung von der Absicht: die Emancipationsfrage mit dem Jncolatsgesetze in Verbindung zu bringen, abgekommen sei, wodurch zu befürchten stehe, daß (o der Absurdität!) bei den Deputirtenwahlen jeder ausländische Jude nach Belieben in unser Vaterland reisend an der Wahl theilnehmen oder zum Deputirten gewählt werden könnte. 0!!) Risimi leneatis amici! Daß so manche Großen des Landeder Emancipation der Juden nicht hold sind, weil dieselben es ungern sehen, wie hie und da ein reicher Israelit mit ihnen in Prachtentfaltung wetteifert, läßt sich wohl verstehen; daß aber ein Blatt von rein demokratischer Färbung, wie die illustrirte Wochenschrift: „Magyar orszäg 6s a nagy viläg" („Ungarn und die große Welt"), von Zeit zu Zeit Ausfälle gegen die Juden macht und die Juden und die Emancipation verzögern will, weil einige reiche jüdische Familien hocharistokratische Passionen haben, ist nicht zu begreifen, und beweist das genannte Blatt höchstens damit, daß seine Richtung keine echt demokratische ist. Wir wären begierig zu wissen, ob denn die Herausgeber jener Wochenschrift, die Hrn. Gebrüder Deutsch, von diesen in ihrem eigenen Blatte geschehenden Angriffen gegen ihre Glaubensgenossen — und damit zugleich gegen sie selbst — keine Kenntniß haben? Von großem Interesse ist eine Interpellation, die der Deputirte Emil Manojlovits — welcher in der 1866er Session die Judenfrage anregte — am 24. Oct. an den Minister des Innern richtete. Dieselbe läßt sich über die Ungerechtigkeit aus, welche entgegen dem Sinne des die vollständige Gleichheit und Reciprocität unter den recipirten Confessionen begründenden 2. Punktes des 20. Gesetzartikels 1848 — den nichtkatholischen Landesbewohnern dadurch zugefügt wird, daß dieselben genöthigt sind, an katholischen Feiertagen aller Geschäfte und Erwerbsarbeiten sich zu enthalten, während die Katholiken hiezu an den Feiertagen der anderen Confessionen nicht verhalten werden. Man ist auf die Beantwortung dieser hochwichtigen Interpellation sehr gespannt und hofft, die Entscheidung werde dahin ausfallen, daß künftighin keine Religionspartei verpflichtet sei, die Feiertage anderer Confessionen durch Arbeits- und Geschäftseinstellung mitzufeiern. Möglicher Weise gibt der freisinnige Abgeordnete Manojlovits durch diese Interpellation auch den Anstoß zur schneller» Vorlage des Gesetzentwurfes über die Gleichberechtigung. Sal. Blum. «Fortsetzung folgt.)

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