Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1867)
- Date
- 1867-12-03
- Page
- Seite 981 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226581-3226631--25573-3261082- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
981 Anzeigen. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Vorbeters, Schächters und zweiten Religionslehrers zum l. Mai 1868 zn besetzen und wollen sich geeignete Persönlichkeiten alsbald bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstande brieflich melden. Dieser Meldung ist ein selbstverfaßtes eurieulum vitae in deutscher Sprache anzuschließen, unv bemerken wir, daß außer der Schechitagebühr von etwa 56—60 Thlr. und einigen kleineren NeLenvevenüen, ein baarer Gehalt von 250 Thlr. Crt. gezahlt wird, sowie daß der Anzustellende sich zuvor einer Prüfung durch den hiesigen Landrabbiner zu unterwerfen hat. Der Gottesdienst wird zum Theil in hebräischer, zum Theil in deutscher Sprache gehalten, und wird in der Synagoge der Gesang mit Orgelbegleitung ausgeführt. Strelitz, den 13. November 1867. Der israel. Gemeinde-Vorstand. H. Josephson. H. Heine. K. Bock. Die Stelle eines Lehrers und Cantors bei der Gemeinde in Berne ist zu Neujahr oder zum Mai zu besetzen. Gehalt 200—225 Thlr. jährlich, Wohnung, Feuerung, Licht frei nebst einigen Nebeneinkünften. Anmeldung an Landrabbiner Wechsler in Oldenburg. Concurrcnz. In der hochdeutschen Jsraelitengemeinde in Altona soll das Amt eines Vorsängers ehestens besetzt werden. Für die damit möglichst zu verbindenden Functionen werden folgende Gehalte gezahlt: Für das Amt des Vorsängers an Wochenu. Feiertagen 350 Thlr.; Für das Vorlesen der Thora 50 Thlr.; Für Unterricht in der Gemeindeschule, welcher sich auf etwa 20—25 Stunden wöchentlich im Elementar-, Religions- und Gesangsunterricht vertheilen wird 200 Thlr. Die Sporteln des Vorsängers betragen zur Zeit noch cr. 150 Thlr., wofür indeß keine Garantie übernommen wird. Diejenigen Bewerber, welche sämmtliche Funktionen erfüllen können, werden selbstverständlich den Vorzug erhalten. Etwaige Reflectanten, welche verheirathet und mit Zeugnissen über deren streng religiösen Lebenswandel und musikalische Befähigung versehen, wollen, unter Einsendung derselben, ihre Meldungen bis Ende December d. I. an das Unterzeichnete Aeltesten - Collegium franco gelangen lasien. Altona, im Aeltesten-Collegio der hochdeutschen Jsraelitengemeinde, im Novbr. 1867. Coneurs. Bei der Cultus-Gemeinde zu Pilsen in Böhmen konnnt der Posten eines Predigers, welchem auch die Ertheilung des Religionsunterrichtes an den Schulen obliegt, zu besetzen, für welche Leistungen der Gehalt nach Qualification vereinbart wird. — Gesuche sind zu richten an den Cultus-Borstand zu Pilsen in Böhmen. Die Stelle eines Religionslehrers und Predigers, der auch besonders ausgebildete musikalische Kenntnisie mit einer guten Gesangstimme besitzen muß, um als Cantor sungiren zu können, ist mit dem Bemerken, daß neben dem fixen Einkommen noch erheblicher Nebenverdienst zu erhalten, mit einem jährlichen Gehalt von 600 Thalern hier vacant. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen an den Verwaltungsrath der israel. Gemeinde in Saarlouis wenden. Bei der israel. Gemeinde der Stadt Basel ist die Religionslehrerstelle neu zu besetzen. Außer den Elementarfächern in der jüdischen Sprache und Religion, wäre es erwünscht, wenn der Canditat religiöse Vorträge halten könnte und musikalische Kenntnisse für die Direktion des Chorgesanges in der Synagoge besäße. — Der Gehalt als Lehrer beträgt jährlich 1200 Franken. Die Vorträge und Chordirektivn werden extra honorirt. — Unverheirathete erhalten den Vorzug. — Anträge mit Fähigkeits- und Leumundszeugnissen beliebe man bis zum 15. December 1867 an den Präsidenten der Gemeinde Herrn S. Dreyfuß-Neumann in Basel zu senden. In unserer Filialgemeinde Lenzen ist die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters sofort zu besetzen. Das feste Gehalt beträgt neben freier Wohnung, Beköstigung, Aufwartung und Heizung 100 Thlr. p. a.; die Schechita beläuft sich auf mindestens 30 Thlr. — Bewerber wollen sich schleunigst in frankirten Briefen an den Unterzeichneten wenden. Perleberg, d. 28. Novbr. >867. Der Vorstand des Synagogen-Bezirks. _L. Blumenthal._ Ein geprüfter Religionslehrer, Vorbeter und Schächter findet zum 1. Mai 1868 bei der Gemeinde zu Beelitz b Potsdam ein Engagement. Befähigte Bewerber, verheirathet oder unverheirathet, belieben sich in portofreien Briefen mit näherer Angabe ihrer Verhältnisse, und Einreichung abschriftlicher Atteste ihrer Qualification bei dem Unterzeichneten zu melden. Das Einkommen beträgt jährlich 250—270 Thlr. _H. Marcus. _ Die Synagogen-Gemeinde Nörten b Göttin gen sucht auf sogleich oder Ostern 1868 einen Lehrer, der zugleich das Borbeter- und Schächter-Amt zu übernehmen hat. Nähere Auskunft ertheilt der z. Rechnungsführer N. A Fischer in Nörten.