Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1867)
- Date
- 1867-12-03
- Page
- Seite 975 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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975 die staatliche Oberaufsicht erfordert. Es giebt aber Vorstände, die sich in der Rolle, mit der Staatsbehörde zu kommuniciren, so gefallen, daß sie die Zustimmung der Regierung, wo es das Gesetz auch nicht erfordert, und um jede Lappalie nachsuchen. Dann wieder sind Vorstand und Repräsentanten so eifersüchtig auf die gegenseitige Würde, daß sie auf's Leichteste in Streit gerathen und diesen von oben her geschlichtet haben wollen. Dies sind aber Auswüchse, welche mit der Zeit, durch Gewöhnung und Verständniß bald von selbst abfallen. Hannover, 5. Nov. (Privatmitth.) Dem Anträge der Prov. - Stände ist die Sanction Sr. Majestät des Königs zu Theil geworden und lautet die betreffende, seit dem 30. September bereits in Kraft getretene königliche Verordnung folgendermaßen: Die Gültigkeit jüdischer Ehen ist durch Trauung eines Landrabbiners oder des von einem solchen dazu ermächtigten Unterrabdiners bedingt. Im Uebrigen wird in Betreff der Ehen der Juden durch die gegenwärtige Verordnung nichts verändert. Beim Schluffe unseres Provinziallandtages erklärte der Herr Oberpräsident, daß in Betreff des von dem Landtage an die Regierung gerichteten Ersuchens, nach welchem der Domanial- Ablösungsfonds der Provinz als Eigenthum zu näher bezeichneten Zwecken — worunter auch die Förderung des jüdischen Schulwesens — verbleiben möchte, das königl. Ministerium eine sofortige Prüfung der Angelegenheit angestellt und sich entschlossen habe, dem ausgesprochen Wunsche in wohlwollendster Weise entgegen zu kommen. Allein bei der großen Wichtigkeit dieser Angelegenheit habe sich das königl. Ministerium überzeugt, daß dieselbe nicht sofort endgültig zu regeln sei und daß diese Regelung darum nicht sogleich durch königliche Verordnung erfolgen könne. Er sei indeß durch das königl. Ministerium unter Genehmigung Sr. Maj. des Königs ermächtigt zu erklären, daß an den nächsten preußischen Landtag eine Vorlage im Sinne des Antrages gelangen solle. Somit haben wir Aussicht, daß der Bildungsanstalt für jüdische Lehrer Hierselbst durch Beschluß des preußischen Landtags die bisher ihr von Seiten des Staates zu Theil gewordene Subvention, ohne welche sie nicht ferner bestehen könnte, auch in Zukunft werde belassen werden. In Hildesheim, wo unlängst fünf Wochen die Cholera gewüthet hat und 295 Erkrankungen bei der Behörde angemeldet wurden, von denen 185 einen tödtlichen Ausgang nahmen, ist der merkwürdige Fall vorgekommen, daß auch nicht ein Jude von dieser Krankheit befallen wurde. Wäre dieses Ereigniß im Mittelalter vorgekommen, so wäre in Folge desselben unter dem Vorgeben, die Juden hätten die Brunnen vergiftet, sicherlich eine Judenverfolgung entstanden. Wie die Zeitung für Norddeutschland mittheilt, ist unlängst durch Beschluß der Shnagogengemeinde Lüneburg der Vorsteher derselben beauftragt worden, bei der Behörde Schritte zu thun, daß die Zahlung des Landrabbinatsgeldes, welches für die Gemeinde Lüneburg den siebenten Theil ihrer sämmtlichen Ausgaben betragen soll, vom 1. Januar 1868 an aufhöre. Man war bei der Beschlußfassung der Meinung, da die Juden der Provinz Hannover jetzt die gleichen höheren Steuern wie ihre Glaubensgenossen in den älteren Provinzen zu tragen haben, man ihnen noch andere Abgaben, die dort nicht gesetzlich bestehen, ferner nicht aufbürden dürfe. In der preußischen Monarchie kenne man aber keine Steuer unter dem Namen Landrabbinatsgeld. Wir glauben indessen kaum, daß dieser Antrag von Seiten der Regierung genehmigt werden wird, nachdem, abgesehen davon, daß, wie uns berichtet worden ist, dem gedachten Beschlüsse mehrere Gemeindemitglieder nicht beigestimmt haben, das Institut der Landrabbinate durch oben erwähnte königl. Verordnung aufs Neue bestätigt worden ist. In einer auch in andere Blätter übergegangenen Correspondenz dieser Zeitung ans Hamburg wird bei der Mittheilung von dem Tode des vr. Kley nach dem „Freischütz" berichtet, daß letzterer als Hauslehrer nach Berlin zu dem Banquier Jacob Herz Beer, dem Vater des Dichters Michel Beer und des Componisten Meherbeer, gekommen sei. Dies ist aber, wie uns Herr Rosenthal Hierselbst, welcher Kley damals genau gekannt hat, bemerkt, ein Jrrthum und war jener Beer, in dessen Hause Kley in Berlin lebte, ein ganz anderer, der unter der Firma Gebrüder Beer ein Geschäft hatte. Elmshorn (Holstein), d. 16. Nov. (Privatmitth.) Die jüdischen Bewohner von Schleswig-Holstein erfreuen sich gewisser Vorzüge, die wir gewöhnlich mit dem Ausdrucke „Emancipation" zu bezeichnen pflegen, die aber factisch nur in einer staatlichen Aufsicht be- ■( Ü